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361 lines
3.1 KiB

BESCHLUSS
16
November
Ermittlungsverfahren
versuchten
Mordes
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
16
November
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Beschwerde
Beschuldigten
befehl
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
17
.
August
wird
verworfen
.
2
.
Beschuldigte
trägt
Kosten
Rechtsmittels
.
Gründe
:
Beschuldigte
befindet
Grund
Haftbefehls
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
17
.
August
Vorwurf
versuchten
Mordes
Tateinheit
schwerer
Brandstiftung
Untersuchungshaft
.
liegt
Last
gemeinsam
Mitbeschuldigten
u.a.
29
.
Juni
Uhr
Haß
Ausländer
Einschlagen
Schaufenstern
Brandsätze
vietnamesischen
Staatsangehörigen
geführte
Geschäftshaus
"
Asia-Eck
geworfen
möglichen
Tod
ersten
Stock
Gebäudes
befindlichen
Menschen
billigend
Kauf
genommen
haben
.
Geschäftsräume
wurden
Rauchentwicklung
teilweise
zerstört
.
Hause
befindlichen
Personen
Kinder
konnten
sofortige
Löschen
Feuers
gerettet
werden
.
Haftbefehl
gerichtete
Beschwerde
Beschuldigten
ist
begründet
.
Ermittlungsrichter
hat
Zuständigkeit
Recht
angenommen
.
besteht
ausreichender
Verdacht
Tat
Beschuldigten
Last
liegt
bestimmt
geeignet
ist
innere
Sicherheit
beeinträchtigen
.
Annahme
besonderen
Bedeutung
§
Abs.
Satz
Nr.
.
Generalbundesanwalt
erscheint
eingeschränkten
Überprüfung
Merkmal
Ermittlungsverfahren
veränderndem
Erkenntnisstand
zugänglich
ist
gemessen
Grundsätzen
Senatsentscheidung
BGHSt
.
unvertretbar
.
Einzelheiten
ausländerfeindlichen
Motivation
Beschuldigten
besonderen
Bedeutung
Tat
wird
ausführlichen
Gründe
Haftbefehls
Bezug
genommen
.
dringende
Tatverdacht
ergibt
teilweise
geständigen
Einlassung
Beschuldigten
Angaben
Mitbeschuldigten
Zeugen
.
wird
belegt
Beschuldigte
gemeinsam
Mittätern
Mord
Nachteil
Bewohner
"
Asia-Eck
"
versucht
hat
.
Beteiligten
wußten
Gebäude
bewohnte
Räume
befinden
ergibt
bereits
äußeren
Erscheinungsbild
Obergeschosses
Gardinen
bepflanzten
Blumenkästen
Aussage
Zeugen
allgemein
bekannt
gewesen
sei
ja
auch
sehe
.
Ebenso
hat
Mitbeschuldigte
Tat
Beschuldigten
ausgesagt
Gefährlichkeit
schlags
hingewiesen
habe
geantwortet
habe
:
"
müsse
auch
Opfer
bringen
Vaterland
nur
besten
sterben
jung
!
"
ßerung
äußerst
gefährlichen
Begehungsweise
geso
nderte
zuvor
eingeschlagene
Schaufenster
Verkaufsraum
aufbewahrten
Textilien
hin
offen
waren
je
Brandsatz
geworfen
worden
ist
ergibt
dringende
Tatverdacht
bedingten
Tötungsvorsatzes
.
besteht
auch
dringende
Verdacht
Beschuldigte
Mittäter
heimtückisch
niedrigen
Beweggründen
gehandelt
haben
.
Ermittlungen
wird
belegt
Tat
rechtsextremen
ausländerfeindlichen
Gesinnung
begangen
worden
ist
insbesondere
Äußerungen
Mitbeschuldigten
derfreies
gekennzeichnet
wird
"
"
wolle
bereits
Afrikaner
vertrieben
habe
nunmehr
auch
noch
"
letzten
Ausländer
müßten
"
.
weiteren
Einzelheiten
wird
eingehende
Beschwerdevorbringen
entkräftete
Begründung
angefochtenen
Haftentscheidung
verwiesen
.
Ermittlungsrichter
hat
Hinblick
Schwere
Tatvorwurfs
Höhe
erwartenden
Freiheitsstrafe
Recht
Fluchtgefahr
§
Abs.
Nr.
angenommen
auch
mildere
Maßnahmen
ausreichend
begegnet
werden
kann
.
Vollzug
Untersuchungshaft
ist
Schwere
Tatvorwurfs
unverhältnismäßig
.