You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

288 lines
2.5 KiB

BESCHLUSS
16
.
April
Rechtsstreit
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
16
.
April
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
§
Abs.
Nr.
LwVfG
Zuziehung
ehrenamtlicher
Richter
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
7
.
Zivilsenats
Senat
Landwirtschaftssachen
20
.
August
wird
Kosten
Beklagten
unzulässig
verworfen
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
Kläger
nutzten
Vergangenheit
Grundstück
Beklagten
führenden
Weg
Grünlandflächen
bewirtschaften
.
Beklagte
untersagte
Klägern
weitere
Überfahrt
.
Landwirtschaftsgericht
hat
Entfernung
errichteten
Absperrungen
Gewährung
freien
Überfahrt
gerichtete
Klage
abgewiesen
.
Berufungsrechtszuges
haben
Kläger
Hof
gehören
Sohn
Kläger
übertragen
.
hat
Beitritt
Rechtsstreit
erklärt
.
Berufungsgericht
hat
Urteil
geändert
nunmehr
Duldung
Klägers
gerichteten
Klageantrag
Wesentlichen
entsprochen
.
Hiergegen
wendet
Beklagte
Nichtzulassungsbeschwerde
Zurückweisung
Berufung
erreichen
will
.
Kläger
beantragen
Zurückweisung
.
II
.
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
unzulässig
Wert
Beschwerdegegenstandes
übersteigt
.
Wertgrenze
Nichtzulassungsbeschwerde
§
Nr.
ist
Wert
Beschwerdegegenstandes
beabsichtigten
Revisionsverfahren
maßgebend
Wertberechnung
allgemeinen
Grundsätzen
§
.
vorzunehmen
ist
27
.
Juni
f.
;
Beschluss
10
Juli
juris
.
.
angegriffene
Urteil
ist
Beklagte
lediglich
Höhe
beschwert
.
Maßgeblich
ist
Wertminderung
Grundstück
Berufungsgericht
angenommene
altrechtliche
Dienstbarkeit
erfährt
.
Wert
legt
Beschwerde
.
Mangels
anderer
Anhaltspunkte
ist
Beschwer
Festsetzung
Streitwerts
Klage
Berufungsgericht
entsprechend
Berücksichtigung
teilweisen
Klageabweisung
anzusetzen
.
Erfolg
macht
Beschwerde
geltend
Weg
müsse
hälftiger
Kostenbeteiligung
Beklagten
Aufwendungen
Höhe
rund
ertüchtigt
werden
Durchfahrt
landwirtschaftlichem
Gerät
ermöglichen
.
Beklagte
ist
verurteilt
worden
Kosten
tragen
.
Verbesserung
Wegs
verbundenen
Kosten
überhaupt
Gegenstand
Rechtsstreits
sind
kann
dahinstehen
.
Jedenfalls
hat
Berufungsgericht
Verurteilung
Beklagten
ausdrücklich
Gestattung
Ermöglichung
Durchfahrt
Verlauf
vorhandenen
Zeit
Asphaltdecke
versehenen
Wegestrecke
beschränkt
.
erfolgte
gerade
Hinblick
Herstellung
Wegs
Aufgabe
Kläger
ansah
Pächter
Beklagten
nur
kleinen
vorderen
Bereich
mitbenutze
.
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
.
Festsetzung
Gegenstandswertes
Beschwerdeverfahren
beruht
§
.
Czub
Vorinstanzen
:
AG
Cuxhaven
Entscheidung
Lw
Entscheidung