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1.1 KiB

BESCHLUSS
3
.
April
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Grupp
Dr.
3
.
April
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Restitutionskläger
Senatsbeschluss
2
.
März
werden
Kosten
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Anhörungsrüge
ist
unbegründet
.
Gerichte
sind
Art
.
Abs.
GG
verpflichtet
Vorbringen
Parteien
Kenntnis
nehmen
Erwägung
ziehen
.
Hingegen
ist
erforderlich
Einzelpunkte
Parteivortrags
Gründen
Entscheidung
auch
ausdrücklich
bescheiden
BVerfGE
.
Senat
hat
Kläger
übergangen
gerügten
Punkte
vollem
Umfang
geprüft
hinreichende
Aussicht
Erfolg
beabsichtigte
Nichtzulassungsbeschwerde
begründen
sämtlich
durchgreifend
erachtet
.
Restitutionskläger
verkennen
Anfechtungsprozess
rechtskräftige
Eröffnungsbeschluss
Mängel
anhaften
Akt
schon
äußerlich
Charakter
richterlichen
Entscheidung
nehmen
gültig
beachten
ist
Urteil
14
.
Januar
ZR
;
22
.
Januar
44
;
Beschluss
5
.
März
IX
.
9
;
Urteil
23
.
Juni
.
.
weiterreichenden
Begründung
wird
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
LG
Entscheidung
26.06.2014
OLG
Entscheidung