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177 lines
1.4 KiB

BESCHLUSS
19
Juli
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Kreft
Richter
Dr.
Dr.
Raebel
19
Juli
beschlossen
:
Streitwert
Revisionsverfahren
wird
DM
festgesetzt
.
Gründe
:
1
.
Kläger
verlangt
Beklagten
schuldhaften
Verletzung
Anwaltsvertrages
Schadensersatz
.
hat
Leistungsklage
DM
erhoben
Oberlandesgericht
Urteil
15
November
Grunde
gerechtfertigt
erklärt
hat
.
Dezember
hat
Finanzverwaltung
DM
Kläger
bezahlt
Schaden
Vortrag
Beklagten
entsprechend
verringert
hat
.
13
.
Februar
haben
Beklagten
Revision
Grundurteil
Oberlandesgerichts
eingelegt
Schriftsatz
12
Juli
zurückgenommen
haben
.
Beklagten
haben
beantragt
Hinblick
Revisionseinlegung
erfolgte
Zahlung
Finanzverwaltung
Streitwert
Revision
DM
DM
./.
DM
festzusetzen
.
2
.
Auffassung
Beklagten
hat
Leistung
Finanzverwaltung
Einfluß
Streitwertfestsetzung
.
Zwar
haben
klagten
zutreffend
hingewiesen
maßgeblicher
Zeitpunkt
Wertfestsetzung
Einreichung
Revisionsschrift
13
.
Februar
ist
vgl.
Hartmann
Kostengesetze
30
.
Aufl
.
.
.
Hierin
liegt
aber
Problem
vorliegenden
Falles
.
Tatsache
Zahlung
DM
allein
vermochte
Streitgegenstand
ändern
.
Erforderlich
wäre
vielmehr
entsprechende
prozessuale
Erklärung
Klägers
etwa
teilweise
Erledigungserklärung
teilweise
Klagerücknahme
gewesen
Streitgegenstand
Leistungsklage
Betrag
zwischenzeitlich
erfolgten
Zahlungen
vermindert
werden
sollte
.
Beklagten
waren
hingegen
Disposition
Streitgegenstand
befugt
.
Kreft
Zugehör
Raebel