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2.5 KiB

BESCHLUSS
IX
6
Juli
Insolvenzeröffnungsverfahren
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Raebel
Richterin
6
Juli
beschlossen
:
Anträge
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Rechtsbeschwerdeverfahren
6
.
Zivilkammer
Landgerichts
13
.
Januar
werden
zurückgewiesen
.
Gründe
:
1
.
Antragstellern
beabsichtigte
Rechtsbeschwerde
eigenen
Namen
hat
Aussicht
Erfolg
§
.
Befugnis
Rechtsbeschwerde
setzt
sofortige
Beschwerde
statthaft
war
82
;
.
§
Abs.
InsO
steht
jedoch
nur
Schuldner
sofortige
Beschwerde
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
.
gilt
auch
dann
Insolvenzverfahren
Vermögen
parteifähigen
vgl.
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
eröffnet
wird
.
Rechte
einzelnen
Gesellschafter
werden
gewahrt
persönlich
haften
analog
§
Abs.
InsO
berechtigt
sind
unabhängig
Vertretungsregelungen
Gesellschaftsvertrages
§
§
Gesellschaft
Rechtsmittel
einzulegen
Jaeger/Müller
InsO
.
;
FK-InsO/Schmerbach
4
.
Aufl
.
.
9
;
Kübler/Prütting/Pape
InsO
.
34
;
BK-InsO/Goetsch
.
.
eigenes
Beschwerderecht
steht
Gesellschaftern
.
gegenteilige
Entscheidung
zustimmend
zitiert
etwa
InsO
.
Annahme
beruht
Gesellschaftern
verschiedene
Rechtspersönlichkeit
existiere
ist
überholt
.
Ehemalige
Gesellschafter
haben
erst
recht
eigenes
Beschwerderecht
.
sind
auch
mehr
befugt
Gesellschaft
analog
§
Abs.
InsO
Beschwerdeverfahren
vertreten
vgl.
MünchKomm-InsO/Schmahl
.
.
Eröffnungsbeschluss
Schuldnerin
bezeichnete
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
Ansicht
Antragsteller
Eröffnung
Ausscheiden
Gesellschafter
beendet
worden
sein
soll
verleiht
vermeintlich
tatsächlich
ausgeschiedenen
Gesellschaftern
eigenes
Beschwerderecht
.
Auch
Fall
steht
nur
Schuldnerin
sofortige
Beschwerde
§
Abs.
InsO
.
Streit
Frage
Fortbestehens
wird
parteifähig
angesehen
vgl.
94
;
.
29
.
September
.
Eröffnungsbeschluss
bezeichneten
Gesellschafter
sind
analog
§
Abs.
InsO
befugt
Gesellschaft
Rechtsmittel
einzulegen
Aufhebung
Eröffnungsbeschlusses
Abweisung
Insolvenzantrags
unzulässig
erreichen
.
können
Interessen
antragstellenden
Gläubigern
auch
anderen
Gesellschaftern
hinreichend
wahrnehmen
.
eigenen
Beschwerderechts
Gesellschafter
bedarf
.
2
.
Prozesskostenhilfe
Rechtsbeschwerde
Schuldnerin
haben
Antragsteller
beantragt
.
Insoweit
wäre
überdies
darzulegen
gewesen
nur
Schuldnerin
auch
übrigen
Gesellschafter
Gegenstand
Rechtsbeschwerde
wirtschaftlich
Beteiligten
Lage
sind
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
aufzubringen
§
Satz
Nr.
.
Raebel
Vorinstanzen
:
AG
Villingen-Schwenningen
Entscheidung
LG
Entscheidung