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1.1 KiB

BESCHLUSS
IX
3
.
Januar
Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren
ECLI
:
:
BGH:2019:030119BIXZA17.18.0
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
3
.
Januar
beschlossen
:
Antrag
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Verfahren
Rechtsbeschwerde
Beschluss
28
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
16
.
Oktober
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
hat
hinreichende
Aussicht
Erfolg
§
Abs.
Satz
.
Rechtsbeschwerde
wäre
unzulässig
.
§
Abs.
Satz
ist
Beschluss
Rechtsbeschwerde
statthaft
Gesetz
ausdrücklich
bestimmt
ist
Beschluss
zugelassen
worden
ist
.
bestimmt
Gesetz
ausdrücklich
Prozesskostenhilfeverfahren
Rechtsbeschwerde
statthaft
ist
vgl.
§
Abs.
Satz
noch
hat
Oberlandesgericht
Beschluss
Rechtsbeschwerde
zugelassen
.
Nichtzulassung
Rechtsbeschwerde
ist
Gegensatz
Regelungen
Revision
§
anfechtbar
Beschluss
10
.
Januar
IX
ZB
.
Weg
außerordentlichen
Beschwerde
ist
eröffnet
vgl.
Beschluss
7
.
März
IX
ZB
verfassungsrechtlich
auch
geboten
BVerfGE
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
I-28