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92 lines
705 B

BESCHLUSS
12
.
Mai
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Richterinnen
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
5
.
Februar
wird
zurückgewiesen
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
Satz
.
gerügten
Grundrechtsverstöße
.
Abs.
Abs.
GG
hat
Senat
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung