You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

2300 lines
18 KiB

NAMEN
Verkündet
:
28
.
Mai
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
Satz
Nr.
Abs.
30
.
Juni
geltenden
Fassung
;
1
.
Pflicht
gemäß
§
Abs.
Satz
AltZertG
30
.
Juni
geltenden
Fassung
.
Vertragskosten
jeweils
Euro
gesondert
auszuweisen
entfällt
objektiver
Unmöglichkeit
Angabe
fester
Euro-Beträge
hier
:
prozentualer
Berechnung
Kosten
.
zertifizierten
Rentenversicherung
ersatzlos
.
Anbieter
ist
Fall
vielmehr
gehalten
Kostenberechnung
Rechenbeispielen
erläutern
.
2
.
vertraglich
garantierter
Rechnungszinssatz
ist
auch
dann
"
bestimmte
Verzinsung
"
.
S.
§
Abs.
Satz
Nr.
Satz
.
Vertragspartner
Beteiligung
Überschüssen
Bewertungsreserven
zugesagt
wird
.
3
.
§
Abs.
Satz
Halbs
.
.
untersagt
zusätzliche
Aufnahme
Vorgaben
§
ausgerichteten
Modellrechnung
Produktinformationsblatt
.
Urteil
28
.
Mai
OLG
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richter
Richterin
Dr.
mündliche
Verhandlung
28
.
Mai
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
wird
Urteil
20
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
2
November
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Urteil
Landgerichts
21
.
Juni
Klageantrags
abgeändert
Klageantrag
teilweise
abgewiesen
worden
ist
.
weitergehende
Revision
Rechtsmittel
Beklagten
werden
zurückgewiesen
.
Kosten
Rechtsstreits
trägt
Kläger
Drittel
Beklagte
Drittel
.
Tatbestand
:
Kläger
Liste
qualifizierter
Einrichtungen
gemäß
§
UKlaG
geführter
Verbraucherverband
nimmt
Beklagte
§
UKlaG
Nr.
Verbindung
Vorschriften
Gesetzes
Zertifizierung
trägen
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
30
.
Juni
geltender
Fassung
nachfolgend
:
.
Unterlassung
Zahlung
Abmahnpauschale
Anspruch
.
Gegenstand
Unterlassungsanträge
sind
Informationen
Produktinformationsblatt
Stand
:
12
.
April
.
zertifizierten
Rentenversicherung
Beklagten
erungsnummer
:
Verbrauchern
Verfügung
stellt
.
vorprozessuale
Abmahnung
blieb
erfolglos
.
Beklagte
ermittelt
Vertragskosten
prozentuale
Kostenkalkulation
;
Höhe
einzustellenden
Bezugsgrößen
verä
ndert
fortlaufend
.
Produktinformationsblatt
heißt
:
"
anfallenden
laufenden
Kosten
betragen
Rentenbeginn
:
frühesten
Rentenbeginn
:
%
Summe
jeweiligen
Monat
gezahlten
Eigenbeiträge
Monat
frühesten
Rentenbeginn
Jahr
entspricht
EUR
Monat
%
Summe
jeweiligen
Monat
gezahlten
Eigenbeiträge
Monat
.
Werden
Vertrag
Zulagen
gutgeschrieben
Zuzahlungen
geleistet
so
fallen
zusätzlich
f
olgende
Kosten
:
frühesten
Rentenbeginn
:
Zulage
Zuzahlung
%
Zulage
Zuzahlung
.
%
Summe
jeweiligen
Monat
gezahlten
Zulagen
Zuzahlungen
Monat
frühesten
Rentenbeginn
Zulage
Zuzahlung
%
Zulage
Zuzahlung
%
Summe
jeweiligen
Monat
gezahlten
Zulagen
Zuzahlungen
Monat
.
Rentenbeginn
betragen
laufenden
Kosten
%
Jahresbetrages
Altersrente
Jahr
.
"
Klageantrag
beanstandet
Kläger
prozentualen
Kostenangaben
Auffassung
§
Abs.
Satz
.
Einklang
stehen
.
Klageantrag
wendet
Seite
Produktinformationsblatts
abgedruckte
tabellarische
Darstellung
Entwicklung
Vertragsguthabens
.
Guthabenwerte
sind
sämtlich
Zugrundelegung
allein
vertraglich
garantierten
Rechnungszinssatzes
%
berechnet
.
Kläger
meint
Beklagte
müsse
§
Abs.
Satz
Nr.
Satz
.
vorgegebenen
Zinssätzen
%
%
%
rechnen
.
Schließlich
Klageantrag
ist
Kläger
Ansicht
zusätzliche
Aufnahme
Vorgaben
§
Abs.
ausgerichteten
"
normierte
Modellrechnung
"
bezeichneten
Tabelle
Beklagte
alternativ
fiktive
Verzinsungen
%
%
%
zugrunde
gelegt
hat
sei
§
Abs.
Satz
.
unzulässig
.
Beklagte
meint
Produktinformationsblatt
entspreche
gesetzlichen
Vorgaben
.
Landgericht
hat
Klage
teilweise
stattgegeben
B
eklagte
Unterlassung
vorgenannten
prozentualen
Kostenangaben
Zahlung
Abmahnkostenpauschale
Zinsen
verurteilt
.
Oberlandesgericht
hat
Berufung
Klägers
zurückgewiesen
Berufung
Beklagten
erstinstanzliche
Urteil
Zurückwe
isung
weitergehenden
Rechtsmittels
teilweise
abgeändert
Klage
prozentualen
Kostenangaben
betreffend
Zulagen
Zuzahlungen
Zeitraum
Rentenbeginn
ebenfalls
abgewiesen
hat
.
hiergegen
eingelegten
Revisionen
verfolgen
Parteien
jeweiligen
Ziele
.
mündlichen
Verhandlung
Senat
hat
Beklagte
erklärt
künftig
zusätzliche
Nachberechnung
§
Produktinformationsblatt
aufzunehmen
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Klägers
ist
nur
begründet
teilweise
Abweisung
Klageantrags
wendet
.
führt
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
Übrigen
bleibt
erfolglos
.
Revision
Beklagten
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Wesentlichen
ausgeführt
:
§
Abs.
Satz
.
sei
Beklagte
grundsätzlich
gehalten
Vertragskosten
Euro
auszuweisen
Klageantrag
.
objektiver
Unmöglichkeit
Ausweises
hier
Gesetz
zulässigen
prozentualen
Kostenkalkulation
Beklagten
gegeben
sei
genüge
jedoch
Mitteilung
Berechnungsmethode
gesetzgeberischen
Informationsanliegen
.
Versicherer
Versicherten
mithin
Berechnung
Angabe
EuroBeträgen
beispielhaft
erläutern
.
Möglich
geboten
sei
aber
nur
Prozentsätze
auch
Bezugsgrößen
Zeitpunkt
Informationserteilung
bereits
feststünden
.
treffe
hier
nur
Kostenberechnung
Eigenbeiträge
Versicherten
tze
;
nur
diesbezüglich
könne
Kläger
Unterlassung
prozentualen
Kostenangaben
verlangen
.
Bezugsgrößen
Zulagen
Zuzahlungen
anknüpfenden
Kosten
Kosten
Rentenbeginn
hingegen
variabel
Beispielsrechnungen
Sinn
ergäben
Beklagte
prozentuale
Angaben
beschränken
dürfe
.
Modellrechnung
§
Abs.
Satz
Nr.
Satz
.
dürfe
Beklagte
absehen
Satz
Garantiezins
%
rechnen
Klageantrag
.
Versprechen
Überschussbeteiligung
ändere
Zins
fest
vereinbart
sei
.
Berechnung
§
Abs.
Satz
Nr.
.
könne
Beklagte
zusätzlich
Berechnung
§
mitteilen
Klageantrag
.
Abs.
Satz
.
untersage
weitere
Informationen
.
II
.
hält
rechtlichen
Nachprüfung
überwiegend
stand
.
1
.
Allerdings
hat
Kläger
anspruchsberechtigte
Stelle
.
S.
§
Abs.
Satz
Nr.
§
UKlaG
§
Abs.
Satz
UKlaG
Anspruch
Beklagte
unterlassen
Produktinformationsblatt
laufenden
Vertragskosten
prozentual
auszuweisen
.
Anders
Berufungsgericht
annimmt
gilt
nur
Bezug
Eigenbeiträge
Versicherungsnehmers
auch
etwaiger
Zulagen
Zuzahlungen
jährlichen
Altersrentenbetrags
.
Klageantrag
ist
vollem
Umfang
begründet
.
§
Abs.
Satz
UKlaG
kann
anderer
Weise
Verwendung
Empfehlung
Allgemeinen
G
eschäftsbedingungen
Vorschriften
zuwiderhandelt
Schutz
Verbraucher
dienen
Verbraucherschutzgesetze
Unterlassung
Anspruch
genommen
werden
.
lediglich
prozentuale
Kostenausweis
verstößt
konkreten
Ausgestaltung
.
Verbraucherschutzgesetz
vgl.
Köhler
.
Aufl
.
UKlaG
.
.
wird
Informationsziel
§
Abs.
Satz
.
gerecht
.
Streitfall
bleibt
Regelung
Informationspflichten
§
.
maßgeblich
.
weitreichende
Änderungen
Art
.
Nr.
1
Juli
Kraft
getretenen
Gesetzes
Verbesserung
steuerlichen
Förderung
privaten
Altersvorsorge
24
.
Juni
Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz
AltvVerbG
;
.
S.
kommt
Neuregelung
§
Abs.
Satz
AltZertG
.
erstmals
ersten
Tag
18
.
nats
anzuwenden
sein
wird
Verkündung
bisher
erlassenen
Verordnung
.
S.
§
Satz
AltZertG
.
folgt
.
lediglich
prozentualen
Ausweis
Vertragskosten
beanstandet
Kläger
Recht
.
§
Abs.
Satz
.
verpflichtet
Anbieter
Altersvorsorgevertrages
§
Abs.
Satz
Nr.
Nr.
.
genannten
Kosten
jeweils
Euro
auszuweisen
.
betrifft
Kosten
Zahlungen
Altersvorsorgevertrages
einkalkuliert
sind
§
Abs.
Satz
Nr.
.
Kosten
Verwaltung
gebildeten
Kapitals
bereits
einkalkulie
rten
Kosten
enthalten
sind
§
Abs.
Satz
Nr.
.
.
Klageantrag
beanstandeten
Angaben
Produktinformationsblatt
Beklagten
beziehen
Kosten
.
§
Abs.
.
getroffenen
Regelung
wollte
Gesetzgeber
Altersvorsorgeverträge
geltenden
Informationspflic
hten
§
.
V.m
.
Verordnung
Informationspflichten
Versicherungsverträgen
harmonisieren
BTDrucks
.
S.
.
Anbieter
Lebensversicherung
ist
§
Abs.
VVG-InfoV
bestimmt
Vertriebskosten
sonstigen
Kosten
.
S.
§
Abs.
Nr.
Nr.
VVG-InfoV
Produktinformationsblatt
jeweils
Euro
gesondert
auszuweisen
sind
.
soll
Versicherungsnehmer
Lage
versetzen
Vertragsschluss
einhergehenden
Kosten
weitere
Berechnung
ersten
Blick
erkennen
.
Lediglich
prozentuale
Angaben
Berechnungsgrundlagen
reichen
-9-
dung
Nr.
S.
unten/103
oben
abgedruckt
auch
183
;
Langheid
Römer/Langheid
4
.
Aufl
.
.
f.
;
;
vgl.
Knappmann
28
.
Aufl
.
.
.
.
gesetzgeberischen
Bestreben
Informationspflichten
.
genannten
harmonisieren
liegen
Motive
zugrunde
.
Ansatz
zutreffend
hat
Berufungsgericht
Materialien
§
Abs.
.
BT-Drucks
.
S.
16/9670
S.
allerdings
entnommen
Regelung
Wortlauts
Ausnahmen
zulässt
Anbieter
Altersvorsorgevertrages
Angabe
fester
Euro-Beträge
objektiv
unmöglich
ist
z.B.
deklarierenden
Kosten
zulässigerweise
prozentual
berechnet
und/oder
Berechnungsgrößen
Zeitpunkt
Information
erteilt
werden
muss
noch
feststehen
beispielsweise
Anzahl
zukünftiger
Fondswechsel
gemanagten
Fondsanlagen
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
.
Fällen
entfällt
Pflicht
feste
Euro-Beträge
auszuweisen
jedoch
ersatzlos
Anbieter
Vorsorgeverträgen
gehalten
beispielhafte
Kostenangaben
"
Euro
Kapital
Euro
Fondswechsel
"
machen
BT-Drucks
.
aaO
.
Ist
Kostenausweis
Euro
möglich
darf
anders
Beklagte
meint
bloße
Mitteilung
Berechnungsmodus
beschränken
vgl.
Informationspflichten
VVG-InfoV
:
28
.
Aufl
.
.
12
;
r+s
1
.
;
.
2
.
Aufl
.
.
f.
;
2
.
Aufl
.
.
40
;
MünchKommVVG/Armbrüster
.
.
Vielmehr
hat
Gesetzesmaterialien
Ausdruck
gebrachten
Willen
Gesetzgebers
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
unten
Kostenberechnung
Rechenbeispielen
erläutern
.
Nur
so
kann
Versicherungsnehmer
Vertragskosten
ausreichend
einschätzen
.
Erläuterungspflicht
entspricht
§
Abs.
Satz
§
Abs.
VVG-InfoV
geregelten
"
Gebot
Verständlichkeit
"
vgl.
Begründung
Bundesanzeiger
Nr.
S.
.
Sp
.
.
verlangt
Versicherungsverträgen
auch
anderen
Zusammenhängen
Aufnahme
besonders
typischer
praktisch
edeutsamer
Beispiele
etwa
Informationen
§
insoweit
ausdrücklichen
Anordnung
bedarf
vgl.
Begründung
aaO
§
Abs.
Nr.
Nr.
VVGInfoV
;
aaO
.
19
;
MünchKomm-VVG/Armbrüster
.
f.
;
aaO
.
.
gilt
Informationspflicht
.
S.
§
Abs.
Satz
.
ausdrücklich
§
.
V.m
.
VVG-InfoV
harmonisiert
werden
sollte
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
.
Unrecht
hat
Berufungsgericht
angenommen
selbst
Erläuterungspflicht
entfalle
Kosten
Bezugsgrößen
Zeitpunkt
Informationserteilung
noch
feststehen
.
verkennt
Wesen
möglichen
Ausweises
fester
Kostenbeträge
gebotenen
hypothetischen
Beispielsrechnung
.
zielt
gerade
variabler
Bezugsgrößen
Unmöglichkeit
Benennung
bereits
feststehender
Rechenergebnisse
hypothetische
Werte
gesetzter
Bezugsgrößen
Erläuterung
möglicher
E
rgebnisse
ermitteln
.
Beklagten
möglich
wäre
ist
ersichtlich
.
2
.
Frage
Wiederholungsgefahr
steht
Streit
.
weitere
Vertrieb
zertifizierter
Alt-)Produkte
ist
Übergangsregelungen
§
Abs.
Abs.
Abs.
Satz
AltZertG
.
ausgeschlossen
.
Wiederholungsgefahr
ausschließende
strafbewehrte
nterlassungserklärung
vgl.
30
.
Aufl
.
UKlaG
.
.
V.m
.
Bornkamm
Köhler/Bornkamm
§
.
hat
Beklagte
abgegeben
.
3
.
Unbegründet
ist
Revision
Klägers
Klageantrag
weiterverfolgt
.
Kläger
beanstandete
tabellarische
Übersicht
informiert
jeweils
31
.
Dezember
ersten
Vertragsjahre
Summen
gezahlten
Beiträge
gebildeten
"
Guthaben
"
"
Guthaben
Wechselkosten
"
.
Guthabenwerte
sind
nur
Z
ugrundelegung
garantierten
Zinssatzes
%
§
Abs.
Satz
Nr.
Satz
.
vorgegebenen
Zinssätze
%
%
%
errechnet
.
Vertragspartner
zugesagte
Beteiligung
Überschüssen
Bewertungsreserven
wird
abei
berücksichtigt
.
Anders
Kläger
meint
ist
zugrunde
liegenden
Versicherungsverträgen
vereinbarte
vertraglich
vereinbarte
"
bestimmte
Verzinsung
"
.
S.
§
Abs.
Satz
Nr.
Satz
.
§
Abs.
Satz
Nr.
Satz
.
hat
Anbieter
Guthaben
Vertragspartner
Zahlung
bleibender
Beiträge
jeweiligen
Jahresende
Zeitraum
Jahren
maximal
Beginn
Auszahlungsphase
Abzug
Wechselkosten
Übertragung
anderes
Anl
ageprodukt
anderen
Anbieter
zustünde
ferner
Summe
insgesamt
gezahlten
gleich
bleibenden
Beiträge
info
rmieren
.
gebildete
Guthaben
Beiträge
sind
jeweils
%
%
"
"
%
verzinsen
.
Ist
allerdings
zumindest
Teil
Zeitraums
Beginn
Auszahlungsphase
bestimmte
Verzinsung
vertraglich
vereinbart
ist
§
Abs.
Satz
Nr.
Satz
.
fiktiven
Zinssätze
Berechnung
ranzuziehen
.
Bestimmung
Simulationsberechnung
ßgeblichen
Guthabens
haben
Beiträgen
Vertrag
spartners
erwirtschaftete
Gewinne
Vertrag
etwa
Überschussbeteiligung
teilhaben
soll
Betracht
bleiben
.
Verwendung
Begriffe
"
Guthaben
"
gebildetes
Guthaben
"
unterscheidet
§
Abs.
Satz
Nr.
Satz
.
Wortlaut
§
Abs.
Satz
Nr.
.
Anbieter
Information
Vertragspartner
Falle
Altersvorsorgeprodukts
Anbieters
Mitnahme
gebildeten
Kapitals
"
entstehenden
Kosten
verpflichtet
.
Legaldefinitionen
Begriffes
gebildeten
Kapitals
"
unterschiedliche
Alter
svorsorgeprodukte
finden
§
Abs.
Satz
.
dort
aufgelisteten
Buchstaben
.
Ausnahme
.
Verträge
Genossenschaftsanteile
gewählten
pauschalen
Ansatzes
ist
gebildete
Kapital
Versicherungsverträge
.
Investmentsparverträge
Buchst
.
Sparverträge
.
Versicherungsverträgen
regelmäßig
unerheblich
Übe
rschussbeteiligung
beeinflussten
Entwicklung
Vertragswerts
abhängig
.
vertragliche
"
Guthaben
"
.
S.
§
Abs.
Satz
Nr.
.
ist
jeweiligen
Berechnungstag
geleisteten
ebenfalls
mitzuteilenden
Beiträge
ausgerichtet
.
Heranbildung
Vertragswerts
wird
fiktiven
Altersvorsorgeprodukte
.
S.
§
Abs.
.
einheitlichen
Marktprognosen
Anbieters
unabhängigen
Verzinsung
%
%
"
"
%
gerade
simuliert
.
entspricht
Sinn
Zweck
§
Abs.
Satz
Nr.
.
1
.
Januar
Kraft
getretene
Bestimmung
wurde
seinerzeit
noch
§
Abs.
Satz
Nr.
.
eingeführt
Art
.
Gesetzes
Neuordnung
einkommensteuerrechtlichen
Behandlung
Altersvorsorgeaufwendungen
Altersb
ezügen
5
Juli
Alterseinkünftegesetz
.
.
ursprünglichen
Gesetzentwurf
sollte
Anbieter
"
erwartende
Beitragsrendite
wesentlichen
Kalkulat
ionsgrundlagen
ergebende
Monatsrente
"
informi
BT-Drucks
.
15/2150
S.
auch
Renditeprognose
langen
Laufzeit
Verträge
großen
Unsicherheiten
unterliegt
BT-Drucks
.
aaO
S.
.
Sp
.
.
Finanzausschuss
schlug
Gesetz
gewordene
Verpflichtung
Anbieters
Simulation
kbarer
Marktentwicklungen
angenommener
Zinssätze
%
%
"
"
%
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
Wird
einzusetzende
Guthaben
etwaiger
zusät
zlicher
Leistungen
Anbieters
etwa
Überschussanteile
bestimmt
sind
auch
Frage
Bedeutung
bestimmte
Verzinsung
.
S.
§
Abs.
Satz
Nr.
Satz
.
vertraglich
vereinbart
ist
.
Zutreffend
hat
Berufungsgericht
angenommen
hier
vertraglich
vereinbarte
Garantiezins
%
ersetze
gesetzlichen
Fiktivzinssätze
.
4
.
Klageantrags
hat
Revision
Klägers
gleichfalls
Erfolg
.
Abs.
Satz
.
verbietet
Berechnung
Maßgabe
§
Abs.
Satz
Nr.
.
auch
Vorgaben
§
ausgerichtete
Modellrechnung
hier
:
Zugrundelegung
fiktiver
Zinssätze
%
%
%
Produktinformationsblatt
aufzunehmen
.
Vorschrift
bestimmt
Altersvorsorgeverträgen
.
S.
§
Abs.
.
"
Angabe
"
§
Abs.
Satz
Nr.
.
"
Stelle
"
Modellrechnung
§
"
tritt
.
Gesetzeswortlaut
ist
lediglich
Befreiung
Anbieters
§
folgenden
Pflicht
Erstellung
Modellrechnung
entnehmen
§
Abs.
Satz
.
fortbestünde
sieht
Informationspflichten
nderen
Gesetzen
unberührt
bleiben
.
findet
Annahme
Gesetz
bezwecke
zwingende
Ersetzung
Modellrechnung
Sinne
Verbots
Modellrechnung
§
zusätzlich
Verfügung
stellen
so
Winter
Bruck/Möller/Winter
9
.
Aufl
.
§
.
8
;
HK-VVG/Baroch
2
.
Aufl
.
.
;
Reiff
28
.
Aufl
.
§
.
2
;
.
vgl.
aber
.
15
;
wohl
auch
§
.
16
;
Knappmann
aaO
.
17
;
.
hier
2
.
Aufl
.
§
.
Gesetzestext
ausreichende
Stütze
.
Verbot
ergibt
auch
Gesetzeszweck
.
Abs.
Satz
.
soll
Altersvorsorgeverträge
Verhältnis
Informationspflichten
.
anderen
Gesetzen
klarstellen
.
Modellrechnung
§
Simulationsberechnung
§
Abs.
Satz
Nr.
.
liegen
unterschiedliche
Annahmen
zugrunde
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
.
Erstere
soll
Missbräuchen
Fehlinformationen
Darstellung
möglichen
Auswirkungen
Überschussbeteiligung
tatsächliche
Gesam
tleistung
Lebensversicherung
vorbeugen
BT-Drucks
.
16/3945
S.
.
Hingegen
sollen
Angaben
.
S.
§
Abs.
Satz
Nr.
.
Abschluss
Altersvorsorgevertrages
Wechsel
anderen
Altersvorsorgeprodukt
Interessierte
Zugrundelegung
gesetzlich
vorgegebener
Parameter
Auswirkungen
unterschiedlicher
Arten
Kostenverrechnung
abenbildung
ersten
Vertragsjahre
aufzeigen
Vergleich
wirtschaftlichen
Ergebnisse
verschiedener
Altersvorsorgeprodukte
.
S.
§
Abs.
.
ermöglichen
2
.
Aufl
.
§
.
f.
;
.
f.
;
2
.
Aufl
.
§
.
1
;
Reiff
28
.
Aufl
.
§
.
1
;
Römer/Langheid
4
.
Aufl
.
§
.
.
§
Abs.
Satz
.
getroffenen
Regelung
wollte
Gesetzgeber
Gesetzesbegründung
.
S.
Nebeneinander
Modellrechnungen
entgegenwirken
einheitliche
Angaben
geförderten
Ve
rträgen
gewährleisten
.
sollte
Berechnung
§
Abs.
Satz
Nr.
.
"
Vorrangstellung
eingeräumt
werden
BT-Drucks
.
aaO
.
wurde
Aufnahme
Modellrechnung
.
S.
§
jedoch
noch
ausdrücklich
unzulässig
erklärt
.
bezweckte
"
Vorrang
"
beschränkt
vielmehr
Verpflichtung
Anbieters
Vertragspartner
§
Abs.
Satz
Nr.
.
genannten
Zinssätze
Wirtschaftlichkeit
jeweiligen
Vertrages
aufzuzeigen
so
verschiedene
Altersvorsorgeprodukte
vergleichbar
machen
.
ergänzende
Berechnung
gemäß
§
schließt
noch
.
Neufassung
Informationspflichten
AltZertG
Art
.
Nr.
AltvVerbG
kann
gefolgert
werden
schon
§
Abs.
Satz
.
habe
Verbot
Inhalt
.
Abs.
Satz
.
darf
zertifizierte
Altersvorsorgeverträge
Modellrechnung
§
durchgeführt
individuellen
Produktinformationsblatt
auch
zusät
zlich
beigefügt
werden
.
beruht
gesetzgeberischen
eben
Einführung
individuellen
Produktinformationsblatts
Transparenz
Altersvorsorgeprodukten
Wettbewerbsgründen
gewährleisten
Verbraucher
gebündelter
leicht
verständlicher
standardisierter
Form
Produktvergleich
ermöglichen
Masse
Verschiedenheit
Informationen
überlasten
BT-Drucks
.
S.
.
.
Sp
.
S.
.
Sp
.
.
Regelungsziel
neue
Gesetzeswortlaut
§
Abs.
Satz
.
gehen
Regelung
§
Abs.
Satz
.
zugrunde
liegenden
Motive
Gesetzgebers
;
Gesetzesbegründung
findet
Übrigen
auch
eindeutiger
Hinweis
Auffassung
gewesen
wäre
schon
§
Abs.
Satz
.
verbiete
Nebeneinander
Modellrechnungen
bedürfe
nur
edaktionellen
Präzisierung
.
nunmehr
erstmals
ausdrücklich
formulierte
Verbot
kann
bloße
Bekräftigung
bereits
zuvor
geltenden
Unterlassungsgebots
verstanden
werden
.
Frage
Wiederholungsgefahr
kommt
.
5
.
allein
Verurteilung
Unterlassung
prozentualer
Kostenangaben
Bezug
Eigenbeiträge
Versicherungsnehmers
Zahlung
Abmahnpauschale
gerichtete
Revision
Beklagten
ist
vorstehenden
Ausführungen
insgesamt
gründet
.
Gegenstandswert
abhängige
Abmahnpauschale
hat
Beklagte
Kläger
teilweisen
Klageabweisung
gemäß
§
UKlaG
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
voller
Höhe
erstatten
vgl.
Urteile
16
Juli
.
50
;
8
.
Oktober
.
Felsch
Brockmöller
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung