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1.4 KiB

BESCHLUSS
4
Juli
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
Juli
Richter
Felsch
Richterin
Richter
Richterinnen
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Beschluss
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
8
.
August
wird
zurückgewiesen
.
Hauptantrag
Feststellung
Freistellungsverpflichtung
Beklagten
betroffen
ist
hat
Rechtss
ache
Blick
Berufungsgericht
A
ntrag
auch
genommen
tragenden
Begrü
ndung
abgewiesen
hat
Kläger
könne
Freistellung
schon
Feststellung
Haftpflichtanspruches
verlangen
vgl.
B.
2
.
angefochtenen
Beschlu
sses
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
Satz
.
Hilfsantrags
Feststellung
htung
Gewährung
Deckungsschutz
ist
Senat
Entscheidung
Zulassung
Revision
verwehrt
insoweit
Entscheidung
Berufungsgerichts
vorliegt
.
Berufungsgericht
hat
erst
Laufe
Recht
sstreits
erhobenen
Anspruch
rechtshängig
werden
ssen
Erlass
angefochtenen
Entscheidung
entsprechende
Schriftsatz
zugestellt
noch
Antrag
mündlicher
Verhandlung
gestellt
wurde
§
Abs.
.
ist
Berufungsgericht
auch
lediglich
"
angekündigten
"
Antrag
ausgegangen
B.
2
.
angefochtenen
Beschlusses
entschieden
hat
.
weitergehenden
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
abgesehen
.
Kläger
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
Abs.
.
Streitwert
:
Felsch
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung