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1.2 KiB

BESCHLUSS
28
.
Februar
Rechtsstreit
Kläger
Beschwerdeführer
Prozessbevollmächtigte
:
Rechtsanwälte
1
.
2
.
Beklagte
Beschwerdegegner
Prozessbevollmächtigter
Rechtsanwalt
:
Prozessbevollmächtigter
Rechtsanwälte
:
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
5
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
31
.
Januar
wird
Beklagte
gerichtet
ist
zurückgewiesen
.
maßgebenden
Fragen
sind
Filmfonds
betreffenden
Senatsurteile
14
.
Juni
;
ZR
beantwortet
worden
.
Zwar
stimmt
Beurteilung
Berufungsgerichts
Grundsätzen
genannten
Entscheidungen
Hinsicht
insbesondere
Frage
Fehlerhaftigkeit
Emissionsprospekts
angeht
.
Kläger
jedoch
Beschwerde
Beklagte
zurückgenommen
hat
Schadensersatzleistungen
früheren
Beklagten
vollem
Umfang
klaglos
gestellt
worden
ist
besteht
Grund
Rechtsstreit
einseitig
gebliebenen
Erledigungserklärung
Klägers
Richtung
Beklagte
nur
Klärung
allein
Kostentragungspflicht
entscheidenden
Frage
fortzuführen
Klage
Beklagte
begründet
gewesen
ist
.
Kläger
hat
weiteren
Kosten
Beschwerdeverfahrens
tragen
.
Beschwerdewert
wird
festgesetzt
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
31.01.2006