You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

116 lines
876 B

BESCHLUSS
15
.
September
Rechtsstreit
ECLI
:
:
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
15
.
September
Richter
Tombrink
Dr.
Richterin
beschlossen
:
Beschwerde
Kläger
Nichtzulassung
Revision
Beschluss
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
21
.
Januar
wird
zurückgewiesen
§
Abs.
Satz
vorliegt
.
Senat
gleichlautende
Güteanträge
bereits
entschieden
hat
entspricht
Güteantrag
Kläger
29
.
Dezember
Anlage
Anforderungen
nötige
Individualisierung
geltend
gemachten
prozessualen
Anspruchs
vermochte
Hemmung
Verjährung
§
Abs.
Nr.
herbeizuführen
Senatsbeschlüsse
28
.
Januar
.
ZB
.
4
.
Februar
.
.
hält
Senat
nochmaliger
Überprüfung
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
abgesehen
.
Kosten
Beschwerdeverfahrens
haben
Kläger
je
Hälfte
tragen
§
Abs.
§
Abs.
.
Streitwert
Beschwerdeverfahren
beträgt
.
Tombrink
Vorinstanzen
:
Entscheidung
03.06.2015
Entscheidung