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3.0 KiB

BESCHLUSS
25
Juli
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
Juli
Vizepräsidenten
Schlick
Richter
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
4
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
7
November
wird
unzulässig
verworfen
.
Kläger
hat
Kosten
Beschwerdeverfahrens
tragen
.
Streitwert
Beschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Kläger
begehrt
beklagten
Land
§
§
Abs.
Entschädigung
Höhe
insgesamt
Dauer
Staatsanwaltschaft
Landgericht
anhängig
wesener
später
eingestellter
Strafverfahren
.
ersten
6
.
Februar
eingeleiteten
1
.
März
endgültig
§
Abs.
beendeten
Verfahrens
Verstoßes
Arzneimittelgesetz
beziffert
Ansprüche
.
zweiten
20
.
August
eingeleiteten
26
.
März
§
Abs.
endgültig
stellten
Verfahrens
Steuerhinterziehung
verlangt
Entschädigung
.
Oberlandesgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Hiergegen
richtet
Nichtzulassungsbeschwerde
Klägers
.
II
.
Beschwerde
ist
unzulässig
gemäß
§
Abs.
Satz
§
§
Nr.
erforderliche
Mindestbeschwer
erreicht
wird
.
Auffassung
Klägers
ist
§
Nr.
Beschwerden
Nichtzulassung
Revision
erstinstanzlichen
Urteilen
Oberlandesgerichte
Klagen
Entschädigung
unangemessener
Dauer
Gerichtsverfahren
strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren
anwendbar
;
Urteile
unterliegen
Beschwerde
dort
definierten
Wertgrenze
vgl.
Sinn
auch
Marx/
Roderfeld
Rechtsschutz
überlangen
Ermittlungsverfahren
.
;
Steinbeiß-Winkelmann/Ott
Rechtsschutz
überlangen
Gerichtsverfahren
§
.
24
;
Hüßtege
34
.
Aufl
.
.
12
;
7
.
Aufl
.
.
.
V.m
.
.
.
Abs.
Satz
bestimmt
Entscheidung
Oberlandesgerichts
Revision
Maßgabe
§
stattfindet
§
entsprechend
anzuwenden
ist
.
Revision
findet
nur
Rechtsmittel
Oberlandesgericht
Urteil
Beschwerde
Bundesgerichtshof
zugelassen
worden
ist
.
Einzelheiten
Nichtzulassungsbeschwerde
regelt
ist
allerdings
§
Nr.
einschließlich
31
.
Dezember
nur
Maßgabe
anzuwenden
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Berufungsgericht
nur
zulässig
ist
Wert
Revision
geltend
machenden
Beschwerde
übersteigt
.
Kläger
abstellt
§
Nr.
"
Berufungsurteil
"
Rede
ist
steht
Anwendung
Nr.
.
§
Abs.
Satz
ordnet
gerade
erstinstanzlichen
Urteile
Oberlandesgerichte
Entschädigungsverfahren
entsprechende
Anwendung
Bestimmungen
Nichtzulassungsbeschwerde
Berufungsurteile
.
§
Abs.
Satz
ausdrücklich
§
Nr.
mit
erwähnt
ist
Bedeutung
.
Bestimmung
verweist
§
§
Nr.
31
.
Dezember
nur
dort
gesetzlich
festgelegten
Mindestbeschwer
anzuwenden
ist
.
ist
Zeitpunkt
nur
Inhalt
§
Nr.
verstehen
heißt
§
Nr.
§
"
hineinzulesen
"
.
Regelung
§
Nr.
unmittelbar
§
enthalten
ist
ist
Charakter
Überleitungsvorschrift
zurückzuführen
;
Bestimmungen
sind
üblicherweise
Gesetz
betreffend
Einführung
Zivilprozessordnung
normiert
.
geht
mithin
Kläger
meint
analoge
Anwendung
§
Nr.
sodass
Frage
planwidrigen
digkeit
Gesetzes
stellt
.
Meinung
Klägers
Gesetzgeber
habe
Möglichkeit
Nichtzulassungsbeschwerde
Rechtsschutz
Entschädigungssachen
§
§
unabhängig
Erreichen
Mindestbeschwer
zulassen
wollen
ergeben
Übrigen
auch
Gesetzesbegründung
BT-Drucks
.
S.
Anhaltspunkte
.
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung