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207 lines
1.8 KiB

BESCHLUSS
15
.
Oktober
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
AktG
§
;
§
Zulässigkeit
vorabgesprochenen
Verwendung
Zusammenhang
Kapitalerhöhung
KGaA
Inferenten
Einlage
erbrachten
freiwilligen
Zahlung
freie
Kapitalrücklage
"
Tilgung
Schulden
Konzernschwestergesellschaft
Inferenten
Blickwinkel
Umgehung
Kapitalschutzvorschriften
.
Beschluss
15
.
Oktober
ZR
OLG
II
.
Zivilsenat
hat
15
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
7
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
27
.
September
wird
zurückgewiesen
Gesetz
§
Abs.
vorgesehenen
Gründe
vorliegt
Senat
Revision
zulassen
darf
.
Rechtsstreit
Parteien
hat
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Entscheidung
Revisionsgerichts
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
.
Senat
hat
Verfahrensrügen
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
Schuldentilgung
Mitteln
weiteren
Sinn
Kapitalaufbringungsvorgang
stammen
Vorgang
handelt
wirtschaftlich
betrachtet
Inferentin
Forderungen
Kapitalaufbringungsvorgang
stammenden
Mitteln
bezahlen
lässt
ist
Anwendbarkeit
Umgehung
Kapitalschutzvorschriften
dienenden
Regeln
schon
Ansatz
ausgeschlossen
.
Rücksicht
verbale
tatsächliche
Trennung
echten
Einlagen
"
hinausgehenden
freiwilligen
Zahlungen
"
Übergangszahlungen
"
verschiedenen
Bankkonten
sind
Kapitalschutzvorschriften
berührt
separaten
Konto
"
Übergangszahlungen
"
Schulden
Gesellschaften
Gruppe
Gesellschaften
F.
-Gruppe
beglichen
werden
.
Frage
Verbuchung
freiwilligen
Zahlungen
ist
entscheidungserheblich
etwa
fehlerhafte
Zuordnung
Tilgungswirkung
Gesellschafterleistung
berührt
.
näheren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
2
.
abgesehen
.
Kläger
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
.
Streitwert
:
49.999.990,00
Vorinstanzen
:
Entscheidung
22.12.2005
OLG
Entscheidung
27.09.2006