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3005 lines
28 KiB

NAMEN
Verkündet
:
9
November
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Resistograph
Abs.
Wird
primär
Ausland
ausgerichtete
Internetseite
zulässiger
Weise
Metatag
gesetzt
bessere
Erreichbarkeit
Internetseite
auch
Inland
begründet
so
kann
maßgeblicher
Gesichtspunkt
Annahme
relevanten
Inlandsbezugs
Markenbenutzung
nur
sein
Betreiber
Internetseite
zumutbarer
Weise
beeinflussbaren
Umstand
handelt
.
Urteil
9
November
ECLI
:
:
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
9
November
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
Oberlandesgerichts
6
.
Zivilsenat
25
.
Mai
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
ist
Inhaber
Deutschen
Markenamt
10
.
Juni
eingetragenen
Wortmarke
"
Resistograph
"
Schutz
beansprucht
Apparate
Instrumente
Materialuntersuchung
insbesondere
Messund
Prüfgeräte
Erfassung
Auswertung
Eindringwiderstands
Material
eindringenden
Sonde
weiter
insbesondere
Bohrwiderstands
Bohrsonde
vorzugsweise
Bäumen
Holz
Holzwerkstoffen
Erzeugnissen
Holz
Klasse
enthalten
;
Durchführung
Materialuntersuchungen
insbesondere
Erfassung
Auswertung
Eindringwiderstands
Material
eindringenden
Sonde
weiter
insbesondere
Bohrwiderstands
Bohrsonde
vorzugsweise
Bäumen
Holz
Holzwerkstoffen
Erzeugnissen
Holz
Klasse
enthalten
.
Kläger
hat
vorgetragen
biete
Bohrwiderstandsmessun2
gen
Bohrwiderstandsmessgeräte
Klagemarke
erziele
jeweils
sechsstelligen
Jahresumsatz
.
Beklagten
Geschäftsführer
Beklagte
ist
vertreiben
Beklagten
hergestellte
Bohrwiderstandsmessgeräte
Holzdiagnose
.
Kläger
Beklagte
Beklagte
zunächst
zusammengearbeitet
hatten
kam
Landgericht
Aktenzeichen
ersten
Kennzeichenrechtsstreit
.
Beklagten
gaben
damalige
Beklagte
folgende
Unterlassungserklärung
:
1
.
Beklagten
verpflichten
unterlassen
geschäftlichen
Verkehr
Bohrwiderstandsmessgeräten
Bezeichnungen
"
RESISTOGRAPH
"
und/oder
"
Resistograph
"
anzubringen
Bezeichnungen
Bohrwiderstandsmessgeräte
anzubieten
Verkehr
bringen
genannten
Zwecken
besitzen
Bezeichnungen
Geschäftspapieren
Werbung
benutzen
.
2
.
Fall
Zuwiderhandlung
Verpflichtungen
Ziffer
verpflichten
Beklagten
Zahlung
Vertragsstrafe
Höhe
DM
Kläger
.
weiteren
Auseinandersetzung
gaben
Beklagten
28
Juli
Unterlassungserklärungen
folgendem
Inhalt
:
Beklagte
Beklagte
verpflichten
Kläger
1
.
unterlassen
geschäftlichen
Verkehr
Bohrwiderstandsmessgeräten
und/oder
Zubehör
Bohrwiderstandsmessgeräte
Marke
"
Resistograph
"
benutzen
insbesondere
Marke
Bohrwiderstandsmessgeräten
Zubehör
Aufmachung
Verpackung
anzubringen
Marke
Bohrwiderstandsmessgeräte
und/oder
Zubehör
anzubieten
Verkehr
bringen
Zweck
besitzen
Marke
Bohrwiderstandsmessgeräte
auszuführen
Marke
Geschäftsverkehr
Werbung
Bohrwiderstandsmessgeräte
und/oder
Zubehör
benutzen
Verpflichtung
Unterlassung
Länder
Regionen
bezieht
Marke
Rechtskraft
steht
;
2
.
Fall
schuldhaften
Zuwiderhandlung
Ausschluss
Fortsetzungszusammenhangs
Verpflichtung
Ziffer
zuständigen
Gerichtsbarkeit
überprüfende
Vertragsstrafe
Kläger
zahlen
.
Beklagten
vertriebenen
Bohrwiderstandsmessgeräte
werden
Internetseite
www.i
stellt
beworben
.
nachfolgend
Betreiberin
Internetseite
zugänglichen
Onlineshops
ist
Inc
.
Sitz
Tochtergesellschaft
Beklagten
2
.
Internetseite
www.i
wird
Beklagte
Startseite
"
"
Impressum
Ansprechpartner
benannt
.
-9-
Kläger
sieht
Bewerbung
Bohrwiderstandsmessgeräte
Beklagten
Internetseite
www.i
Verstoß
terlassungserklärungen
Verletzung
Rechte
Marke
"
Resistograph
"
.
Beklagten
haben
geltend
gemacht
Hinblick
Domainnamen
Verwendung
englischen
Sprache
Preisangaben
Onlineshop
ausschließlich
US-Dollar
fehle
Inlandsbezug
Werbung
Geräte
Internetseite
"
.
Landgericht
hat
Klage
überwiegend
stattgegeben
Beklagten
Androhung
gesetzlicher
Ordnungsmittel
verboten
geschäftlichen
Verkehr
Bundesrepublik
Bohrwiderstandsmessgeräte
Bezeichnungen
"
Resistograph
"
und/oder
"
Resistograph
"
anzubieten
Verkehr
bringen
einzuführen
und/oder
Bezeichnungen
Geschäftspapieren
Werbung
Zusammenhang
Angebot
Inverkehrbringen
Einfuhr
Bohrwiderstandsmessgeräten
Bundesrepublik
benutzen
insbesondere
folgt
geschieht
:
hat
Beklagten
weiter
Auskunft
verurteilt
Verpflichtung
Schadensersatz
festgestellt
.
hat
festgestellt
Beklagten
Unterlassungserklärung
16
Juli
Beklagten
Unterlassungserklärung
28
Juli
verstoßen
haben
.
Berufungsinstanz
hat
Kläger
gerichtlichen
Hinweis
Hinblick
Unterlassungserklärungen
geänderte
Feststellungsanträge
gestellt
.
Berufungsgericht
hat
Urteil
Landgerichts
Auskunftsausspruch
bestätigt
Feststellung
Schadensersatzpflicht
Beklagten
verwirkte
Vertragsstrafen
übersteigenden
Schaden
beschränkt
Zahlungsanträgen
Vertragsstrafen
Abweisung
entsprechenden
Feststellungsanträge
stattgegeben
Urteil
25
.
Mai
juris
.
Urteil
richtet
Berufungsgericht
zugelassene
Revision
Beklagten
Zurückweisung
Klägerin
beantragt
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
angenommen
Antrag
Unterlassung
verknüpften
Nebenansprüche
seien
Verletzung
Markenrechts
Klägers
begründet
.
stehe
Kläger
jeweils
Vertragsstrafe
Verstoßes
Unterlassungserklärungen
16
Juli
28
Juli
.
Begründung
hat
ausgeführt
:
Unterlassungsantrag
sei
hinreichend
bestimmt
.
beanstandete
Bezeichnung
Bohrwiderstandsmessgeräten
"
Resistograph
"
gründe
Verwechslungsgefahr
Klagemarke
.
Zusammensetzung
Bestandteile
"
resist
"
graph
"
deutschen
Sprache
unbekannten
Kunstwort
sei
originell
rechtfertige
Annahme
Hause
bestehenden
zumindest
durchschnittlichen
Kennzeichnungskraft
Klagemarke
.
zusammengesetzten
Zeichen
Beklagten
nehme
"
Resistograph
"
selbständig
kennzeichnende
Stellung
.
bestehender
hochgradiger
Zeichenähnlichkeit
Identität
bezeichneten
Waren
durchschnittlicher
Kennzeichnungskraft
Klagemarke
bestehe
Würdigung
relevanten
Umstände
Verwechslungsgefahr
.
beanstandeten
Zeichenbenutzung
fehle
erforderliche
wirtschaftlich
relevante
Inlandsbezug
.
Zwar
richte
beanstandete
Internetseite
vorrangig
Markt
.
wirke
aber
wirtschaftlich
relevanter
Weise
Inland
.
So
sei
Aufruf
Seite
englischsprachige
Interessenten
Betracht
ziehen
.
werde
Verwendung
Wortes
"
Resistograph
"
Metatag
Eingabe
entsprechenden
Suchbegriffs
Seite
"
"
Suchtreffer
angezeigt
.
Seite
fänden
deutliche
Hinweise
Marktpräsenz
Beklagten
auch
jedenfalls
Gesamtheit
wirtschaftlich
relevanten
Inlandsbezug
begründeten
.
Verhalten
Inc
.
sei
Beklagten
zuzurechnen
.
Beklagte
hafte
Inc
.
jedenfalls
Geschäftsführer
treffende
Garantenpflicht
verletzt
habe
.
Verletzung
Klagemarke
folgten
Ansprüche
Zahlung
Vertragsstrafen
.
Unterlassungsverträge
seien
wirksam
gekommen
.
Schadensersatzpflicht
Beklagten
könne
allerdings
nur
insoweit
festgestellt
werden
Schaden
verwirkten
Vertragsstrafen
hinausgehe
.
B.
Beurteilung
gerichtete
Revision
Beklagten
hat
Ergebnis
Erfolg
.
Unterlassungsantrag
ist
noch
ausreichend
bestimmt
.
ist
auch
begründet
Gestaltung
beanstandeten
Internetseite
gebotenen
Gesamtabwägung
erforderlichen
Inlandsbezug
noch
aufweist
.
Verurteilung
Unterlassungsantrag
Bestand
hat
bleibt
Revision
Hinblick
bezogene
Verurteilung
Auskunft
Rechnungslegung
Schadensersatzfeststellung
Verurteilung
Zahlung
Vertragstrafen
ebenfalls
Erfolg
.
Revision
ist
unbeschränkt
zulässig
.
Entscheidungssatz
Berufungsurteils
enthält
Beschränkung
Revisionszulassung
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
ist
zwar
anerkannt
Eingrenzung
Zulassung
Revision
auch
Entscheidungsgründen
ergeben
kann
.
Grundsatz
Rechtsmittelklarheit
müssen
Parteien
allerdings
zweifelsfrei
erkennen
können
Rechtsmittel
Betracht
kommt
Voraussetzungen
zulässig
ist
.
bloße
Angabe
Grundes
Zulassung
Revision
reicht
nur
beschränkten
Zulassung
Rechtsmittels
auszugehen
Urteil
28
Juli
9/15
.
fett
getrimmt
.
Berufungsgericht
hat
Entscheidungsgründen
ausgeführt
Entscheidung
habe
Frage
ausreichenden
Inlandsbezugs
Zeichenbenutzung
Einzelfall
hinausreichende
Bedeutung
.
Berufungsgericht
hat
lediglich
Grund
Revisionszulassung
angegeben
Rechtsmittel
beschränken
.
II
.
Ergebnis
Erfolg
rügt
Revision
Unterlassungsantrag
sei
unzulässig
hinreichend
bestimmt
sei
§
Abs.
Nr.
.
1
.
§
Abs.
Nr.
darf
Verbotsantrag
derart
undeutlich
gefasst
sein
Gegenstand
Umfang
Entscheidungsbefugnis
Gerichts
§
Abs.
erkennbar
abgegrenzt
sind
Beklagte
erschöpfend
verteidigen
kann
letztlich
Entscheidung
verboten
ist
Vollstreckungsgericht
überlassen
bleibt
.
.
;
vgl.
nur
Urteil
23
.
September
.
Sparkassen-Rot/Santander-Rot
;
Urteil
5
November
.
ConText
.
2
.
vorliegende
Unterlassungsantrag
ist
Verbot
gerichtet
Bundesrepublik
Bohrwiderstandsmessgeräte
Bezeichnungen
"
Resistograph
"
und/oder
"
Resistograph
"
anzubieten
Verkehr
bringen
einzuführen
und/oder
Bezeichnungen
Geschäftspapieren
Werbung
Zusammenhang
Angebot
Inverkehrbringen
Einfuhr
Bohrwiderstandsmessgeräten
Bundesrepublik
benutzen
.
3
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
Unterlassungsantrag
fehle
erforderliche
Bestimmtheit
.
lasse
erkennen
Beklagten
markenmäßige
Benutzung
Bezeichnungen
"
Resistograph
"
Resistograph
"
Bohrwiderstandsmessgeräte
geschäftlichen
Verkehr
Inland
untersagt
werden
solle
.
komme
Charakteristische
konkreten
Verletzungshandlung
Zeichennutzung
"
Resistograph
"
Resistograph
"
Bohrwiderstandsmessgeräte
hinreichend
Ausdruck
.
Umständen
Zeichen
inländischen
geschäftlichen
Verkehr
benutzt
worden
sei
müsse
Antrag
Tenor
ausgeführt
werden
.
Bestimmung
Verhaltens
Verbot
auslöse
"
Kern
"
Unterlassungsgebot
jedenfalls
umfasst
sei
Urteilsbegründung
zurückgegriffen
werden
müsse
mache
Verbot
unbestimmt
konkret
beanstandete
Zeichenbenutzung
"
Insbesondere"-Antrag
Einblendung
Seite
Auftritts
"
"
erläutert
werde
.
4
.
Beurteilung
hält
rechtlicher
Nachprüfung
Ergebnis
stand
.
Allerdings
ist
Wortlaut
verallgemeinernd
formulierten
Antrags
unbestimmt
örtlichen
Beschränkung
"
Bundesrepublik
"
hier
gegebenen
Zusammenhang
Beanstandung
auch
Ansicht
Berufungsgerichts
vorrangig
Ausland
ausgerichteten
Internetseite
unklar
bleibt
Beklagten
konkret
verboten
werden
soll
.
Verwendung
auslegungsbedürftiger
Begriffe
Klageantrag
Bezeichnung
untersagenden
Handlung
ist
jedoch
hinnehmbar
Interesse
sachgerechten
Verurteilung
zweckmäßig
sogar
geboten
Sinngehalt
verwendeten
Begriffe
Zweifel
besteht
so
Reichweite
Antrag
Urteil
feststeht
.
ist
Regelfall
auszugehen
Bedeutung
auslegungsbedürftigen
Begriffs
Parteien
Streit
besteht
objektive
Maßstäbe
Abgrenzung
vorliegen
Verständnis
Begriffs
konkrete
Verletzungshandlung
gegebene
Klagebegründung
zurückgegriffen
werden
kann
Urteil
4
November
.
Rechtsberatung
Lebensmittelchemiker
;
Urteil
6
.
Oktober
.
Kreditkontrolle
jeweils
.
Ansicht
Berufungsgerichts
kommt
Charakteristische
konkreten
Verletzungshandlung
Streitfall
allerdings
schon
allgemein
Zeichenbenutzung
Bohrwiderstandsmessgeräte
Ausdruck
.
ergibt
erst
besonderen
Umständen
Ansicht
Klägers
erforderlichen
Inlandsbezug
begründen
.
Kern
Streits
Parteien
ist
Frage
Verletzung
registrierten
Marke
erforderliche
wirtschaftlich
relevante
Inlandsbezug
Markennutzung
jedenfalls
primär
Ausland
ausgerichteten
Internetseite
bestimmen
ist
Beklagten
beanstandeten
ternetauftritt
Klagemarke
Inland
benutzt
haben
.
fehlen
objektive
Maßstäbe
Abgrenzung
derartigen
Fällen
wirtschaftlich
relevanter
Inlandsbezug
besteht
.
Prüfung
Frage
ist
vielmehr
Einzelfall
schwierig
vgl.
Urteil
13
.
Oktober
f.
;
Urteil
12
.
Dezember
.
f.
englischsprachige
Pressemitteilung
;
vgl.
auch
Urteil
8
.
März
.
.
erforderliche
komplexe
rechtliche
Würdigung
ist
Erkenntnisverfahren
vorbehalten
kann
Vollstreckungsverfahren
verlagert
werden
.
Kläger
muss
Inlandsbezug
derartigen
Fällen
konkret
umschreiben
gegebenenfalls
Beispielen
unterlegen
vgl.
.
Sparkassen-Rot/Santander-Rot
.
Umschreibung
ergibt
Streitfall
"
Insbesondere"-Zusatz
verallgemeinernden
Teil
Klageantrags
angefügt
ist
.
Zusatz
führt
Einschränkung
Obersatz
formulierten
Klagebegehrens
stellt
Auslegungshilfe
Urteil
2
.
Februar
.
;
35
.
Aufl
.
.
.
Auslegungshilfe
verdeutlicht
"
Insbesondere
"
eingeleitete
Teil
Antrags
Streitfall
lediglich
Benutzungsformen
Wortmarke
Kläger
beanstandet
.
gibt
jedoch
Aufschluss
Bestimmung
relevanter
Inlandshandlungen
.
Einblendung
ist
Hinweis
Verwendung
Bezeichnung
"
Resistograph
"
Richtung
entnehmen
.
Dahinstehen
kann
Fall
vorliegenden
Art
Unterlassung
Verletzungshandlung
Vertragsstrafe
begehrt
wird
Konkretisierung
Unterlassungsbegehrens
Inhalt
Unterlassungsvertrags
abgestellt
werden
kann
.
Unterlassungsverträge
verhalten
Streitfall
bestimmenden
Merkmalen
Inlandsbezugs
verbotenen
Benutzungshandlungen
.
Streitfall
lässt
jedoch
Wege
Auslegung
Heranziehung
Sachvortrags
Klägers
vollstreckungsfähiger
Inhalt
Antrags
noch
ermitteln
.
unbestimmte
Antragsformulierung
ist
unschädlich
Begehrte
Tatsächlichen
Auslegung
Heranziehung
Sachvortrags
Klägers
eindeutig
ergibt
betreffende
tatsächliche
Gestaltung
Parteien
Frage
gestellt
ist
Streit
Parteien
ausschließlich
rechtliche
Qualifizierung
angegriffenen
Verhaltensweise
beschränkt
Urteil
29
.
Juni
Verbraucherservice
;
Urteil
29
.
April
.
Erinnerungswerbung
Internet
;
Urteil
2
.
März
.
Konsumgetreide
.
erforderlichen
Inlandsbezug
Klageantrags
maßgeblichen
Merkmale
lassen
Klägervortrag
Streitfall
noch
ausreichender
Bestimmtheit
entnehmen
.
Kläger
hat
Verletzungsform
Gestaltung
aufrufbaren
Internetseite
beanstandet
insbesondere
Anlagen
ergibt
.
Internetseite
wird
Rubrik
"
"
Überschrift
"
Distribution
"
erster
Stelle
gekennzeichnet
deutschen
Fahne
Beklagte
"
Manufacturer/Head
"
genannt
.
wird
Kontaktinformation
deutsche
Webseite
www.i
.de
verwiesen
.
Rubrik
"
"
wird
deutscher
Sprache
Fachmessen
Fachseminare
Baumkontrolle
Baumpflege
hingewiesen
Rande
Seite
Produkte
Bezeichnung
"
Resistograph
"
geworben
wird
.
Wird
Unterlassungsantrag
konkret
vorgetragene
Verletzungsform
bestimmt
so
erweist
hinreichend
bestimmt
.
.
Ergebnis
Recht
hat
Berufungsgericht
Unterlassungsantrag
begründet
angesehen
.
1
.
Berufungsgericht
hat
hochgradige
Zeichenähnlichkeit
Identität
bezeichneten
Waren
durchschnittliche
Kennzeichnungskraft
Klagemarke
angenommen
.
Grundlage
hat
Verwechslungsgefahr
Beklagten
benutzten
Zeichen
"
Resistograph
"
Resistograph
System
Klagemarke
"
Resistograph
"
bejaht
.
wird
Revision
angegriffen
lässt
Rechtsfehler
erkennen
.
beschreibender
Anklänge
führt
Zusammensetzung
Wortbestandteile
"
Resist
"
graph
"
Wortmarke
"
Resistograph
"
deutschen
Sprache
unbekannten
Kunstwort
jedenfalls
durchschnittlicher
Kennzeichnungskraft
.
Zeichenbestandteil
"
Resistograph
"
ist
prägender
Bestandteil
Hinzufügung
Unternehmensbezeichnung
"
Begriffs
"
System
zusammengesetzten
Zeichen
Beklagten
so
Zeichen
Klagemarke
hochgradige
Zeichenähnlichkeit
besteht
.
Waren
Klagemarke
geschützt
sind
Zeichen
Beklagten
bezeichneten
Waren
sind
identisch
.
markenmäßige
Verwendung
Klagemarke
Beklagten
ergibt
Verwendung
Bezeichnung
"
Resistograph
"
Resistograph
System
herkunftshinweisenden
Kennzeichnung
beworbenen
Produkte
Benutzung
"
Resistograph
"
Metatag
Versäumnisurteil
18
.
Mai
.
.
2
.
Annahme
Berufungsgerichts
beanstandete
Zeichenbenutzung
weise
erforderlichen
wirtschaftlich
relevanten
Inlandsbezug
hält
rechtlicher
Nachprüfung
Ergebnis
stand
.
Immaterialgüterrecht
maßgeblichen
Territorialitätsprinzips
ist
Schutzbereich
inländischen
Marke
Gebiet
beschränkt
.
Unterlassungsanspruch
§
Abs.
Nr.
Abs.
setzt
Kennzeichenrecht
verletzende
Benutzungshandlung
Inland
.
ist
zwar
regelmäßig
gegeben
Inland
Zeichen
Waren
Dienstleistungen
angeboten
werden
.
Allerdings
ist
Kennzeichennutzung
Inland
Kennzeichenschutz
nationalen
Rechtsordnung
unterworfen
.
relevante
Verletzungshandlung
Inland
vorliegt
bedarf
besonderer
Feststellungen
beanstandete
Verhalten
Schwerpunkt
Ausland
hat
;
.
f.
.
darf
Inland
abrufbare
Angebot
Dienstleistungen
Waren
Ausland
Internet
Verwechslungsgefahr
inländischen
Kennzeichen
kennzeichenrechtliche
Ansprüche
auslösen
.
Erforderlich
ist
vielmehr
Angebot
hinreichenden
wirtschaftlich
relevanten
Inlandsbezug
"
commercial
effect
"
aufweist
.
derartiger
Inlandsbezug
besteht
ist
Gesamtabwägung
Umstände
festzustellen
;
.
;
.
englischsprachige
Pressemitteilung
.
sind
einerseits
Auswirkungen
Kennzeichenbenutzung
inländischen
wirtschaftlichen
Interessen
Zeicheninhabers
berücksichtigen
.
Andererseits
ist
maßgebend
Rechtsverletzung
unvermeidbare
Begleiterscheinung
technischer
organisatorischer
Sachverhalte
darstellt
Anspruch
Genommene
Einfluss
hat
etwa
Schaffung
Bestellmöglichkeiten
land
Lieferung
auch
Inland
zielgerichtet
inländischen
Erreichbarkeit
profitiert
vgl.
;
.
;
.
englischsprachige
Pressemitteilung
.
Grundsätzen
ist
Berufungsgericht
ausgegangen
.
Anwendung
erweist
zwar
Punkten
rechtsfehlerfrei
.
Ergebnis
liegt
Streitfall
aber
ausreichender
wettbewerblich
relevanter
Inlandsbezug
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
waren
jedenfalls
schon
Entscheidung
Landgerichts
maßgeblichen
Zeitpunkt
Seite
"
"
Direktbestellungen
Lieferungen
möglich
.
Berufungsgericht
hat
ferner
ausgeführt
beanstandete
Internetseite
richte
vorrangig
außerdeutschen
Markt
sei
ganz
überwiegend
englischer
Sprache
abgefasst
.
seien
Preise
US-Dollar
angegeben
.
stelle
Domainbestandteil
"
"
bindung
Internetseite
durchgängig
hervorgehobenen
Unternehmensbezeichnung
"
"
Bezug
US-amerikanischen
Markt
.
Berufungsgericht
hat
sodann
angenommen
sei
Aufruf
Seite
englischsprachige
Interessenten
Betracht
ziehen
.
Auch
Lebenserfahrung
sei
rechnen
deutschsprachige
Inland
ansässige
Interessenten
englischsprachigen
Website
Rede
stehenden
technischen
Geräte
informierten
.
Erwägungen
kann
relevanter
Inlandsbezug
Streitfall
gestützt
werden
.
Revision
macht
Recht
geltend
bestehe
stets
Möglichkeit
nicht-deutschsprachige
Inland
ansässige
Interessenten
englischsprachige
ausländische
vorrangig
außerdeutschen
Markt
ausgerichtete
Website
bevorzugen
könnten
englische
Sprache
besser
verstünden
.
Reichte
bereits
Annahme
relevanten
Inlandsbezugs
bedürfte
mehr
Rechtsprechung
Senats
erforderlichen
Eingrenzung
verfolgbaren
Markenrechtsverletzungen
Internet
erforderlichen
Gesamtabwägung
.
grundsätzlich
bestehende
Möglichkeit
Aufruf
ausländischer
Internetseiten
Inland
kann
schon
Gesamtabwägung
relevantes
Kriterium
sein
Inhaber
Internetseite
beeinflusst
werden
kann
.
Dementsprechend
nimmt
Senat
hinreichenden
Inlandsbezug
Aufrufbarkeit
englischsprachigen
Internetseite
Nutzer
Internetseite
gerade
auch
englischsprachige
Nutzer
wendet
Möglichkeit
Auswahl
Listenfeld
deutschsprachigen
Version
Internetseite
Weg
englischsprachigen
Fassung
gewiesen
wird
.
englischsprachige
Pressemitteilung
.
ist
vorliegende
Fall
vergleichbar
.
liegt
Beklagten
Internetseite
"
"
gerade
englischsprachige
Interessenten
land
ansprechen
wollen
.
Maßgebliche
Bedeutung
Bejahung
Inlandsbezugs
hat
Berufungsgericht
Umstand
beigemessen
Beklagten
Wort
"
Resistograph
"
Metatag
Internetseite
verwenden
.
würden
Suchmaschinen
auch
Inland
Weise
beeinflusst
Suche
"
Resistograph
"
Seite
"
"
Suchtreffer
angezeigt
werde
.
Beklagten
profitierten
direkt
inländischen
Erreichbarkeit
Seite
insbesondere
Metatag
"
Resistograph
"
.
Metatag
begründete
bessere
Erreichbarkeit
Internetseite
Inland
kann
allerdings
nur
dann
maßgeblicher
Gesichtspunkt
Annahme
relevanten
Inlandsbezugs
sein
nen
Betreiber
Internetseite
zumutbar
beeinflussbaren
Umstand
handelt
.
versteht
selbst
kann
Grundlage
Feststellungen
Berufungsgerichts
bejaht
werden
.
Metatags
sind
Informationen
Quelltext
Internetseite
Schlüsselwörter
Betreiber
Internetseite
eingegeben
werden
Auffinden
Suchmaschine
ermöglichen
.
Metatag
wird
Internetseite
Eingabe
Begriffs
weltweit
auffindbar
so
Metatag
Suchvorgang
beeinflusst
vgl.
.
Impuls
;
Urteil
13
.
Januar
.
.
Verwendung
Metatags
sind
Internetseiten
Suchmaschinen
auffindbar
.
Betreiber
ausländischer
Internetseiten
dürfen
gehindert
werden
Kennzeichnungen
zulässiger
Weise
Produkte
Dienstleistungen
Ausland
verwenden
ausländische
Publikum
gerichtete
Werbung
Internet
benutzen
Metatag
verwenden
.
gilt
grundsätzlich
auch
andere
Person
geschützte
Bezeichnung
handelt
Ausland
gerichtete
Werbung
relevanten
Inlandsbezug
aufweist
.
Zusammenhang
Metatag
könnte
Annahme
Markenrechtsverletzung
relevanter
Inlandsbezug
begründet
werden
Betreiber
Suchvorgang
gerade
beeinflusst
zumutbare
Möglichkeiten
nutzt
Suchergebnisse
Metatags
auszuschließen
beschränken
.
Kläger
behauptet
Beklagten
hätten
erhebliche
Investitionen
erreicht
Eingabe
Begriffs
"
Resistograph
"
Trefferliste
vorne
erscheinen
.
Beklagten
haben
geltend
gemacht
Blick
Ausland
zulässige
Verwendung
Begriffs
"
Resistograph
"
Metatag
bewirke
technisch
unvermeidbar
Abrufbarkeit
auch
Platzierung
Internetseite
Trefferliste
hätten
.
Berufungsgericht
hat
Einflussnahme
Beklagten
Trefferliste
Feststellungen
getroffen
.
Jedenfalls
haben
Beklagten
kostenpflichtige
Keywords-Werbung
geschaltet
Rubrik
"
Anzeigen
eigentlichen
Trefferliste
erscheinen
würde
vgl.
etwa
Urteil
22
.
Januar
.
;
Urteil
27
.
Juni
.
Fleurop
;
Urteil
12
.
März
.
Uhrenankauf
Internet
.
Prüfung
Metatag
erleichterte
Auffindbarkeit
Internetseite
Begründung
relevanten
Inlandsbezugs
herangezogen
werden
kann
ist
berücksichtigen
Betreiber
zumutbare
Möglichkeiten
gibt
Auffindbarkeit
Internetseite
erschweren
auszuschließen
.
Ist
Beklagten
weltweiter
Verzicht
Verwendung
Metatags
"
Resistograph
"
zuzumuten
markenmäßigen
Verwendung
Begriffs
Klagemarke
gehindert
sind
Vortrag
entsprechende
Benutzungsmarke
stützen
können
könnte
gleichwohl
Schutz
Markenrechts
Klägers
zuzumuten
sein
Zugriff
Internetseite
beschränken
wettbewerblich
erhebliche
Markenverletzungen
verhindern
.
kommt
insbesondere
zumutbarem
Aufwand
Nutzung
Metatags
"
Resistograph
"
beschränkt
Suchmaschine
Google.de
speziell
ausgerichtete
Suchmaschinen
ausgeschlossen
werden
kann
.
Berufungsgericht
hat
Feststellungen
getroffen
.
Hätten
Beklagten
Trefferliste
ausgerichteten
Suchmaschinen
Gunsten
beeinflusst
noch
zumutbare
lichkeiten
ungenutzt
gelassen
Verwendung
Metatags
"
Resistograph
"
besonders
ausgerichtete
Suchmaschinen
verhindern
beschränken
wäre
Metatag
verbundene
Möglichkeit
Internetseite
Beklagten
aufzufinden
Beklagten
beeinflussbar
anzusehen
Begründung
relevanten
Inlandsbezugs
ungeeignet
.
Unabhängig
Beklagten
Verwendung
Metatags
"
Resistograph
"
besonders
ausgerichtete
Suchmaschinen
beeinflusst
haben
beeinflussen
konnten
besteht
jedoch
Grundlage
Feststellungen
Berufungsgerichts
erforderlichen
Gesamtabwägung
noch
ausreichender
Inlandsbezug
beanstandeten
Internetwerbung
.
noch
hinreichende
Inlandsbezug
beruht
Streitfall
allein
gleichzeitigen
Vorliegen
nachfolgend
erheblich
erkannten
Merkmale
Internetauftritts
;
einzelne
Merkmale
würden
ausreichen
.
Internetseite
"
"
wird
Rubrik
"
pany
"
"
Distribution
"
dargestellt
erster
Stelle
deutschen
Fahne
gekennzeichnet
Beklagte
"
Manufacturer/Head
"
genannt
wird
.
Zwar
begründet
Gestaltung
Internetseite
Hinblick
anschließende
Gegenüberstellung
jeweils
bestimmten
Staaten
Regionen
zugeordneten
"
"
"
"
allein
noch
ausreichenden
Inlandsbezug
Revisionserwiderung
bedenken
gibt
Standort
Herstellers
regelmäßig
auch
Vertrieb
dort
hergestellten
Produkte
erfolgen
mag
.
Ausland
ausgerichteten
Internetseite
Beklagten
angesprochenen
Kunden
Ausland
haben
berechtigtes
Interesse
erfahren
beworbenen
Produkte
hergestellt
werden
.
Recht
hat
Berufungsgericht
aber
weitere
Indizien
Begründung
relevanten
Inlandsbezugs
Internetseite
"
Internetadresse
"
www.i
"
Kontakt
"
Nennung
Rubrik
"
dates
"
erkannt
deutscher
Sprache
Fachmessen
Fachseminare
hingewiesen
wird
.
handelt
Informationsangebote
inländische
Verkehrskreise
ansprechen
.
augenfälligen
Bezug
begründenden
Einzelheiten
inhaltlichen
Gestaltung
Internetseite
beruhen
technischen
Erfordernissen
liegen
allein
Händen
Beklagten
.
Berücksichtigung
erforderlichen
Inlandsbezug
begründenden
Einzelheiten
Gestaltung
steht
Aufruf
Internetseite
Beklagten
nennenswertem
Umfang
erwarten
wäre
.
Deutsche
Internetnutzer
ausgerichteten
Suchmaschine
Marke
"
Resistograph
"
vertriebenen
Produkten
Klägers
suchen
werden
Trefferliste
auch
Internetseite
Beklagten
geleitet
.
naheliegt
Internetnutzer
Erwerb
Produkts
auch
Information
Angebote
vergleichen
werden
ist
Hinblick
überschaubare
Zahl
Anbieter
Bohrwiderstandsmessgeräten
nennenswerten
Umfang
Aufruf
Internetseite
Beklagten
rechnen
.
ist
unerheblich
Setzung
Metatags
bewirkte
Beeinflussung
Suchergebnisse
ausreicht
allein
relevanten
Inlandsbezug
vermitteln
vgl.
oben
.
.
gegebenenfalls
Umfang
Internetseite
Geschäfte
abgeschlossen
Kontakte
hergestellt
worden
sind
.
Ausreichend
ist
Internetangebot
Beklagten
auch
Kunden
richtet
vgl.
Urteil
12
Juli
Slg
.
.
L'Oréal/eBay
.
berücksichtigen
ist
ferner
Beklagten
Internetauftritt
"
verwenden
auch
gebräuchlich
ist
etwa
ausländischen
Staat
hinweisende
benutzen
sche
Nutzer
eher
Aufruf
Seite
abhalten
könnte
.
Umständen
wirkt
beanstandete
Internetauftritt
Beklagten
allenfalls
geringfügig
wirtschaftliche
Tätigkeit
Klägers
vgl.
.
kann
dahinstehen
Berufungsgericht
weiteres
Indiz
relevanten
Inlandsbezug
beanstandeten
Internetseite
elektronischen
Verweis
"
www.i
"
heranziehen
durfte
dort
"
"
ausführliche
Eigendarstellung
ansässigen
Beklagten
englischer
Sprache
fand
.
ist
zweifelsfrei
Bedürfnis
ausländischer
Verkehrskreise
bestehen
könnte
Englisch
Herstellungsbetrieb
Bohrwiderstandsmessgeräte
Betriebsphilosophie
informiert
werden
.
erscheint
verfassungsrechtlich
unbedenklich
Möglichkeit
Unternehmens
Selbstdarstellung
beschränken
Rechte
Dritter
berührt
.
Annahme
relevanten
Inlandsbezugs
Streitfall
stellt
unverhältnismäßigen
Eingriff
Berufsfreiheit
Beklagten
gemäß
Art
.
Abs.
GG
.
Beklagten
können
Internetauftritt
"
so
gestalten
Annahme
Markenverletzung
ausreichender
Inlandsbezug
mehr
besteht
.
ist
ersichtlich
Entfernung
auch
nur
bezogenen
Merkmale
Berufsausübung
unverhältnismäßig
beschränkt
würden
.
IV
.
Verurteilung
Unterlassungsantrag
Bestand
hat
bleibt
Revision
auch
Hinblick
bezogene
Verurteilung
Auskunft
Rechnungslegung
Schadensersatzfeststellung
Verurteilung
Zahlung
Vertragstrafen
Erfolg
.
1
.
Auskunftsanspruch
geht
weit
noch
ist
Auskunftserteilung
erloschen
.
Erfolg
macht
Revision
geltend
Verurteilung
Auskunft
berücksichtige
Ansprüche
Auskunftserteilung
konkrete
Verletzungshandlung
lediglich
Umfang
Handlungen
bestehen
könnten
Charakteristische
Verletzungshandlung
Ausdruck
komme
.
Revision
Zusammenhang
Bezug
genommene
Rechtsprechung
Senats
bezieht
Frage
Auskunftsanspruch
Verletzung
Schutzrechts
konkrete
Verletzungshandlung
Verletzungshandlungen
erfasst
anderen
betreffen
vgl.
Urteil
29
.
April
Leitsatz
.
f.
Restwertbörse
.
Streitfall
steht
allein
Verletzung
Schutzrechts
Klägers
Marke
"
Resistograph
"
Inland
Rede
.
Ist
Verletzungsfall
Gestaltung
Internetseite
Beklagten
festgestellt
erstreckt
Unterlassungsanspruch
Klägers
markenmäßigen
Benutzungshandlungen
Zeichens
"
Resistograph
"
Bohrwiderstandsmessgeräte
.
bestehende
Auskunftspflicht
haben
Beklagten
Prozessbevollmächtigten
mündlichen
Verhandlung
Berufungsgericht
abgegebene
"
Nullauskunft
"
erfüllt
.
Prozessbevollmächtigte
hatte
erklärt
sei
"
niemals
Geschäft
Rede
stehenden
Weg
abgeschlossen
auch
nur
Kontakt
hergestellt
worden
"
.
Berufungsgericht
hat
Erklärung
Revision
unbeanstandet
verstanden
beziehe
allein
Geschäftsabschlüsse
Internetauftritt
.
Revisionserwiderung
Recht
geltend
macht
kamen
jedoch
diverse
andere
Möglichkeiten
Bestellungen
Betracht
etwa
angegriffenen
Internetseite
hinterlegte
E-Mailadresse
dort
bereitgehaltenen
elektronischen
Verweis
andere
Internetseite
.
sind
Auskunftsanspruch
umfassten
Benutzungshandlungen
Prozesserklärung
nur
unvollständig
erfasst
.
So
erfordert
"
Anbieten
"
Geschäftsabschluss
noch
Herstellung
tatsächlichen
Kundenkontakts
.
Beklagten
haben
zumindest
fahrlässig
schuldhaft
gehandelt
.
2
.
Berufungsgericht
ausgesprochene
Verurteilung
Zahlung
jeweils
Vertragsstrafe
Unterlassungserklärungen
16
Juli
28
Juli
lässt
Rechtsfehler
erkennen
.
Annahme
Berufungsgerichts
Kläger
habe
strafbewehrten
Unterlassungserklärungen
Beklagten
28
Juli
wirksam
angenommen
bestehen
Bedenken
.
Revision
ist
zurückzuweisen
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
Büscher
Kirchhoff
Vorinstanzen
:
Entscheidung
23.01.2015
OLG
Entscheidung