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408 lines
3.9 KiB

BESCHLUSS
16
Juli
Rechtsbeschwerdesache
betreffend
Marke
Nr.
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
16
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
22
Juli
verkündeten
Beschluss
27
.
Senats
Marken-Beschwerdesenats
Bundespatentgerichts
wird
Kosten
Widersprechenden
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerde
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Widersprechende
hat
Rechtsbeschwerdeverfahren
noch
Bedeutung
26
.
August
Waren
Klassen
orthopädische
Artikel
insbesondere
Bandagen
medizinische
Strümpfe
Arm
Bein
Kompressionsstrümpfe
Thrombose-Prophylaxe-Strümpfe
Stützstrümpfe
medizinische
Strumpfhosen
Stütz-Strumpfhosen
Teile
derselben
;
Artikel
Orthopädie
insbesondere
Orthesen
Bereiche
Rumpf
Schulter
Arm
Hand
Bein
Knie
Fuß
Sprunggelenk
;
Artikel
Kältetherapie
insbesondere
elektrische
Heizkissen
-decken
medizinische
Zwecke
;
medizinische
Geräte
Artikel
krankengymnastische
Übungen
Rekonvaleszenz
;
chirurgische
ärztliche
tierärztliche
Instrumente
Apparate
künstliche
Gliedmaßen
Silikonprodukte
Bereich
Prothesen
insbesondere
verbesserten
Strumpfschafthaftung
;
künstliche
Augen
künstliche
Zähne
Gegenstände
Endoprothetik
insbesondere
Hüftgelenkprothesen
Implantate
Knochenschrauben
angemeldeten
Gemeinschaftsmarke
nachfolgend
:
Widerspruchsmarke
Eintragung
20
.
April
angemeldeten
22
.
Oktober
textile
Erzeugnisse
Klasse
enthalten
;
Bekleidung
Strumpfhosen
textile
Beinbekleidungsstücke
Markenregister
eingetragenen
Marke
Nr.
Widerspruch
erhoben
.
Deutsche
Markenamt
hat
Verwechslungsgefahr
verneint
Widerspruch
zurückgewiesen
.
Bundespatentgericht
eingelegte
Beschwerde
Widersprechenden
hatte
Erfolg
.
Hiergegen
wendet
Widersprechende
Rechtsbeschwerde
allein
Versagung
rechtlichen
Gehörs
rügt
.
II
.
Rechtsbeschwerde
hat
Erfolg
.
1
.
fristgerecht
eingelegte
Rechtsbeschwerde
ist
auch
Zulassung
Bundespatentgericht
statthaft
Widersprechende
Gesetz
aufgeführten
zulassungsfreie
Rechtsbeschwerde
eröffnenden
Verfahrensmangel
Versagung
rechtlichen
Gehörs
rügt
Rüge
Einzelnen
begründet
.
.
vgl.
.
turkey
;
.
ZB
.
.
2
.
Rechtsbeschwerde
ist
jedoch
unbegründet
.
Verfahren
Bundespatentgericht
verletzt
Widersprechende
Anspruch
Gewährung
rechtlichen
Gehörs
.
Art
.
Abs.
GG
garantiert
Beteiligten
gerichtlichen
Verfahrens
Gelegenheit
haben
gerichtlichen
Entscheidung
zugrunde
liegenden
Sachverhalt
Rechtslage
äußern
Gericht
Vorbringen
Kenntnis
nimmt
Erwägung
zieht
BVerfGE
.
Rechtsbeschwerde
rügt
Erfolg
Bundespatentgericht
habe
Vortrag
Widersprechenden
Internetpräsenz
berücksichtigt
fehlerhaft
lediglich
durchschnittliche
zeichnungskraft
Widerspruchsmarke
angenommen
.
vorgelegte
Ausdruck
Internetauftritts
ist
Nachweis
gesteigerten
Kennzeichnungskraft
ungeeignet
.
Bundespatentgericht
ist
Rechtsfehler
ausgegangen
Haus
bestehende
Unterscheidungskraft
Widerspruchsmarke
nur
graphischen
Gestaltung
herleiten
lässt
Wort
"
medi
"
beanspruchten
Waren
medizinischtherapeutischen
Bereichs
beschreibende
Angabe
handelt
.
Steigerung
Kennzeichnungskraft
intensive
Benutzung
Widerspruchsmarke
Verkehr
hätte
entsprechende
Benutzung
eingetragenen
graphischen
Gestaltung
vorausgesetzt
.
Benutzung
bloßen
Firmenschlagworts
"
medi
"
Internet
charakteristische
graphische
Gestaltung
reicht
.
Widerspruchsmarke
findet
Rechtsbeschwerde
Bezug
genommenen
Ausdruck
lediglich
letzten
Seite
jeweiligen
Kontaktdaten
Niederlassungen
Widersprechenden
.
Umstand
allein
Kontaktdaten
Internetauftritt
Widersprechenden
zusammen
Widerspruchsmarke
verwendet
werden
lässt
jedoch
Zeitraum
Umfang
Benutzung
Widerspruchsmarke
noch
Waren
schließen
verwendet
worden
ist
.
somit
Vortrag
Widersprechenden
Internetpräsenz
Nachweis
gesteigerten
Kennzeichnungskraft
ungeeignet
entscheidungserheblich
war
hatte
Bundespatentgericht
Anlass
Entscheidungsgründen
vertieft
auseinanderzusetzen
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
MarkenG.
Bornkamm
Büscher
Kirchhoff
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
W(pat