You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

543 lines
4.2 KiB

BESCHLUSS
23
.
April
Rechtsbeschwerdesache
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
23
.
April
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
beschlossen
:
Erinnerung
Beklagten
Ansatz
Gerichtskosten
12
.
September
Kostenrechnung
15
.
September
Kassenzeichen
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Beklagte
hat
Berufung
verwerfenden
Beschluss
Berufungsgerichts
Rechtsbeschwerde
eingelegt
.
hingewiesen
worden
ist
Rechtsmittel
unzulässig
ist
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
eingelegt
worden
ist
hat
Beklagte
Rechtsbeschwerde
zurückgenommen
.
Ansatz
Gerichtskosten
Kostenrechnung
15
.
September
Kassenzeichen
hat
Beklagte
schriftlich
gewandt
.
Kostenbeamte
hat
Beanstandung
Erinnerung
§
gewertet
abgeholfen
.
II
.
Eingabe
Beklagten
9
.
Oktober
ist
Erinnerung
Kostenansatz
auszulegen
.
1
.
Entscheidung
vorliegenden
Verfahren
Erinnerung
Ansatz
Kosten
Bundesgerichtshof
ist
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Satz
GKG
Senat
funktionell
zuständig
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
.
2
.
Bundesgerichtshof
geht
ständiger
Rechtsprechung
funktionelle
Zuständigkeit
Entscheidungen
Erinnerung
Kostenansatz
Senat
liegt
.
Zwar
sieht
§
Abs.
Satz
Erinnerung
Gericht
Mitglieder
Einzelrichter
entscheidet
.
Umstand
§
Abs.
§
nachgebildet
wurde
BT-Drucks
.
S.
ergibt
Entscheidung
Einzelrichter
möglichen
Beschleunigungseffekte
nur
Gerichten
genutzt
werden
sollten
Entscheidung
Einzelrichter
institutionell
auch
vorgesehen
ist
.
Bundesgerichtshof
ist
Entscheidung
Einzelrichter
prozessrechtlich
jedoch
vorgesehen
vorbehalten
vgl.
Abs.
§
§
Abs.
zulässig
Beschluss
13
.
Januar
;
Beschluss
12
.
März
;
Beschluss
23
.
Mai
juris
;
Beschluss
20
.
September
JurBüro
43
;
Beschluss
17
.
August
ZB
.
.
Rechtsprechung
einschränkenden
Auslegung
Vorschrift
§
Abs.
Satz
haben
Dienstgericht
Bundes
Beschluss
22
.
Februar
Bundesfinanzhof
angeschlossen
Beschluss
28
.
Juni
E
.
sind
Bundesverwaltungsgericht
Beschluss
25
.
Januar
NVwZ
479
;
Beschluss
5
.
Januar
juris
.
Bundessozialgericht
Beschluss
29
.
Dezember
SF
.
ausgegangen
Vorschrift
Kollegialgerichten
gilt
auch
Bundesverwaltungsgericht
§
Abs.
VwGO
gemäß
§
Verbindung
§
institutionell
grundsätzlich
Einzelrichtertätigkeit
vorgesehen
ist
.
3
.
bisherigen
ständigen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
kann
mehr
festgehalten
werden
Gesetzgeber
2
.
Gesetz
Modernisierung
Kostenrechts
2
.
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
2
.
KostRMoG
23
Juli
.
S.
Wirkung
1
.
August
Neuregelung
§
Abs.
eingeführt
hat
Beschluss
25
.
März
E
BFH/NV
;
Beschluss
2
.
Juni
XI
.
12
;
Schneider/Volpert/Fölsch
Gesamtes
Kostenrecht
.
;
Laube
Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland
Beck'scher
Online-Kommentar
Kostenrecht
Stand
:
15
.
Februar
§
.
.
gehen
Vorschriften
Erinnerung
Beschwerde
Regelungen
zugrunde
liegende
Verfahren
geltenden
Verfahrensvorschriften
.
Regelung
dient
ebenso
gleichzeitig
eingeführten
Vorschriften
§
Abs.
FamGKG
vgl.
Volpert
Schneider/Volpert/Fölsch
FamGKG
2
.
Aufl
.
.
§
Abs.
GNotKG
vgl.
GNotKG
19
.
Aufl
.
.
Gesetzesbegründung
Klarstellung
Einzelrichter
kostenrechtlichen
Beschwerdeverfahren
auch
zuständig
ist
Einzelrichterentscheidung
Drucks
.
neu
]
S.
.
institutionell
vorgesehen
ist
4
.
2
.
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
Art
.
Übergangsregelung
1
.
August
Kraft
getreten
ist
ist
Einzelrichter
Entscheidung
Erinnerungen
berufen
Kostenansatz
Rechtsmittelverfahren
richten
Zeitpunkt
Bundesgerichtshof
eingeleitet
worden
sind
§
Abs.
.
zuständige
Einzelrichter
ist
senatsinternen
Geschäftsverteilung
bestimmen
.
.
zulässige
insbesondere
statthafte
§
Abs.
Erinnerung
Beklagten
hat
Erfolg
.
1
.
Rechtsbeschwerde
ist
zweifache
Gebühr
Nr.
Kostenverzeichnisses
Anlage
Wert
angefallen
mithin
.
Gebühr
ermäßigt
Gebühr
Rechtsbeschwerde
zurückgenommen
wird
Schrift
Begründung
Rechtsbeschwerde
Gericht
eingegangen
ist
.
ist
Kostenbeamte
zutreffend
ausgegangen
hat
ermäßigte
Gebühr
Beklagten
angesetzt
.
2
.
Beklagte
Erinnerung
geltend
macht
Rechtsbeschwerdegericht
sei
tätig
geworden
schulde
Gerichtsgebühren
kann
Erfolg
haben
.
Gerichtsgebühren
entstehen
Einlegung
Rechtsmittels
§
Abs.
.
Rücknahme
Rechtsbeschwerde
führt
lediglich
Ermäßigung
Rechtsbeschwerdegebühren
Wegfall
.
IV
.
Verfahren
ist
gerichtsgebührenfrei
§
Abs.
Satz
.
Büscher
Schwonke
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung