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466 lines
4.0 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
12
.
März
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzende
Richterin
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Otten
Rechtsanwälte
Dr.
Dr.
Dr.
12
.
März
mündlicher
Verhandlung
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
Beschluß
Ersten
Senats
Anwaltsgerichtshofs
13
.
März
wird
zurückgewiesen
.
Antragsteller
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
Antragsgegnerin
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahren
wird
DM
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
wurde
Jahre
Rechtsanwaltschaft
zugelassen
ist
inzwischen
Fachanwalt
Steuerrecht
.
Verfügung
2
.
September
hat
Antragsgegnerin
Zulassung
§
Abs.
Nr.
.
Vermögensverfalls
widerrufen
.
Anwaltsgerichtshof
hat
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
zurückgewiesen
.
richtet
sofortige
Beschwerde
Rechtsanwalts
.
II
.
§
Abs.
Nr.
Abs.
zulässige
Rechtsmittel
hat
Sache
Erfolg
.
1
.
Gerät
Rechtsanwalt
ist
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
widerrufen
sei
denn
Interessen
Rechtsuchenden
gefährdet
sind
§
Abs.
Nr.
.
.
Vermögensverfall
wird
Vorschrift
vermutet
Rechtsanwalt
Insolvenzgericht
§
Abs.
InsO
Vollstreckungsgericht
führende
Verzeichnis
eingetragen
ist
.
Vermutung
kommt
hier
Geltung
;
Antragsteller
ist
Zwangsvollstreckungsverfahren
Schuldnerverzeichnis
richts
eingetragen
.
abgesehen
hatten
Zeitpunkt
Widerrufs
Gläubiger
Vollstreckungsaufträge
Forderungen
Gesamtbetrag
mehr
DM
erteilt
.
Antragsteller
macht
geltend
aktuelle
finanzielle
Situation
sei
hervorgerufen
worden
Zusammenhang
Finanzierung
größeren
Bauvorhabens
beteiligt
habe
Versicherungsgesellschaft
Kreditinstitut
vorsätzlich
geschädigt
worden
sei
.
Kläger
hat
Parteien
Klagen
Millionenhöhe
erhoben
noch
entschieden
ist
.
kommt
indessen
Sachverhalts
anzunehmen
ist
Rechtsanwalt
unverschuldet
geraten
ist
.
Vorschrift
§
Abs.
Nr.
dient
allein
Schutz
rechtsuchenden
Publikums
.
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
ist
Bestimmung
auch
dann
entziehen
Rechtsanwalt
Verschulden
belastende
Vermögenslage
geraten
ist
Beschluß
21
.
Juni
AnwZ
BRAK-Mitt
.
.
2
.
Antragsteller
hat
auch
hinreichend
dargetan
Interessen
Rechtsuchenden
Vermögensverfall
gefährdet
sind
.
führt
Rechtsanwalt
regelmäßig
Gefährdung
Interessen
Mandanten
.
Gefährdung
läßt
nur
äußerst
selten
hinreichender
Sicherheit
ausschließen
.
Antragsteller
hat
vorgetragen
bearbeite
allein
steuerrechtliche
Mandate
komme
Tätigkeit
Mandantengeldern
Berührung
.
entsprechende
Selbstbeschränkung
wird
indessen
außen
erkennbar
;
ist
überprüfbar
kann
Rechtsanwalt
jederzeit
aufgegeben
werden
.
ständigen
Rechtsprechung
Senats
ist
allein
Rechtsanwalt
bisher
Mandantengelder
Empfang
genommen
hat
Gefährdung
Vermögensinteressen
Auftraggeber
auszuschließen
Beschluß
27
.
Mai
AnwZ
BRAK-Mitt
.
227
;
7
.
Oktober
AnwZ
;
14
.
Februar
AnwZ
.
3
.
Sind
Laufe
gerichtlichen
Verfahrens
Voraussetzungen
Widerruf
Zulassung
nachträglich
zweifelsfrei
entfallen
so
ist
ständigen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Entscheidung
noch
berücksichtigen
.
Rechtsanwalt
muß
belegen
gerichteten
Forderungen
getilgt
hat
Weise
erfüllen
vermag
Vermögensverhältnisse
wieder
geordnet
erscheinen
läßt
.
Entsprechende
Voraussetzungen
hat
Antragsteller
dargetan
.
Rechtsstreitigkeiten
Bank
Versicherungsgesellschaft
führt
sind
bisher
Urteile
ergangen
.
Prozessen
zugrunde
liegende
Sachverhalt
ist
komplex
;
Zusammenhang
auftretenden
Rechtsfragen
werden
Rechtsprechung
Schrifttum
ersichtlich
einheitlich
behandelt
.
Höchstrichterliche
Entscheidungen
liegen
offenbar
.
Umfang
Urteile
Rechtsanwalts
ergehen
werden
ist
derzeit
absehbar
.
Auch
zuletzt
eingereichte
Schriftsatz
enthält
notwendigen
Angaben
.
belegt
lediglich
inzwischen
Verhältnis
Gesamtbetrag
wesentliche
Forderungen
getilgt
worden
sind
Gläubigern
Stillhalteabkommen
geschlossen
wurden
.
bleibt
gegenwärtig
ungeklärt
Weise
Antragsteller
Lage
sein
wird
titulierten
Ansprüche
Zukunft
befriedigen
.
Anbetracht
können
Einkommensund
Vermögensverhältnisse
derzeit
geordnet
angesehen
werden
.
Otten
Schott