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90 lines
781 B

BESCHLUSS
AnwZ
5
.
Mai
Verfahren
Zulassung
Rechtsanwaltsgesellschaft
hier
:
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Rechtsanwälte
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
5
.
Mai
beschlossen
:
Gegenvorstellung
auszulegende
sofortige
Beschwerde
Antragstellerin
Festsetzung
Geschäftswerts
Senatsbeschluss
26
November
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Festsetzung
Geschäftswerts
Beschwerdeverfahren
ist
Streitwertbeschwerde
gegeben
Senatsbeschluss
24
.
Januar
AnwZ
m.w
.
.
Eingabe
Antragstellerin
Gegenvorstellung
gesehen
werden
kann
gibt
Frage
Gegenvorstellung
überhaupt
zulässig
ist
Sache
jedenfalls
Senat
Anlass
Geschäftswert
ändern
.
Geschäftswert
entspricht
üblicherweise
Zulassungssachen
festgesetzten
Wert
.
Vorinstanz
:
Entscheidung
23.06.2006