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3.9 KiB

NAMEN
AnwSt(R
28
.
Juni
anwaltsgerichtlichen
Verfahren
Verteidiger
:
Rechtsanwalt
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Sitzung
28
.
Juni
teilgenommen
haben
:
Präsident
Professor
Dr.
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Richterin
Bundesgerichtshof
Dr.
Otten
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Rechtsanwalt
Dr.
Rechtsanwältin
Dr.
Rechtsanwalt
Dr.
Bundesanwalt
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwalt
Verteidiger
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revision
Rechtsanwalts
Urteil
1
.
Senats
Saarländischen
Anwaltsgerichtshofs
29
.
Oktober
wird
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
erledigt
sofortige
Beschwerde
Rechtsanwalts
Anordnung
vorläufigen
Berufsverbots
.
Gründe
:
Anwaltsgericht
Bezirk
Rechtsanwaltskammer
S.
hat
Rechtsanwalt
zweier
Verstöße
anwaltlichen
Berufspflichten
schuldig
befunden
Rechtsanwaltschaft
ausgeschlossen
.
gerichtete
Berufung
hat
Anwaltsgerichtshof
verworfen
Vertretungsverbot
verhängt
.
wendet
Rechtsanwalt
Sachrüge
gestützten
Revision
Vertretungsverbot
gerichteten
sofortigen
Beschwerde
.
Anwaltsgerichtshof
hat
festgestellt
:
erstmals
Rechtsanwaltschaft
zugelassene
Rechtsanwalt
wurde
zahlreichen
anwaltsgerichtlichen
Verurteilungen
Rechtsanwaltschaft
ausgeschlossen
.
März
wurde
erneut
Rechtsanwaltschaft
zugelassen
.
wurde
Zeugen
tiert
.
hatte
Tankstellengelände
Fahrzeug
anderes
Fahrzeug
beschädigt
beabsichtigte
Schaden
falschen
Sachverhaltschilderung
Privathaftpflichtversicherung
geltend
machen
.
Rechtsanwalt
war
informiert
unterstützte
Zeugen
Vorhaben
.
erkannte
Prozeßbevollmächtigter
Zeugen
falschen
Sachverhaltsschilderung
Geschädigten
geltend
gemachten
Schaden
erhob
sodann
Klage
Privathaftpflichtversicherung
Zeugen
.
Zuvor
hatte
Rechtsschutzversicherung
Zeugen
Deckungsschutz
Klage
erhalten
auch
insoweit
zunächst
Klage
erhoben
hatte
.
kündigte
Rechtsanwalt
Mandat
Differenzen
Zeugen
gekommen
war
auch
Zeugen
Bedenken
falschen
Angaben
gekommen
waren
.
Zeuge
wurde
Folge
Betrugs
versuchten
Betrugs
Rechtsanwalt
Beihilfe
Taten
verurteilt
.
Berufung
Rechtsanwalts
wurde
Verfahren
zweiter
Instanz
eingestellt
.
weiteren
Fall
Jahr
hatte
Rechtsanwalt
Kündigung
Mandatsverhältnisses
Mandantin
mehrfache
Schreiben
neuen
Bevollmächtigten
Bitte
Herausgabe
Handakten
auch
Herausgabeverlangen
Rechtsanwaltskammer
beantwortet
Handakten
erst
herausgegeben
Klage
erhoben
Termin
mündlichen
Verhandlung
bestimmt
war
.
II
.
Überprüfung
Urteils
Schuldspruch
zugrunde
liegende
Beweiswürdigung
weisen
Rechtsfehler
Nachteil
Rechtsanwalts
.
werden
auch
Revision
aufgezeigt
.
Revision
angeordnete
Maßnahme
Ausschließung
Anwaltschaft
wendet
deckt
Rechtsfehler
.
Zumessung
anwaltsgerichtlichen
Maßnahme
ist
grundsätzlich
Sache
Tatrichters
.
Hier
Strafverfahren
ist
allein
Aufgabe
Grundlage
umfassenden
Eindrucks
Hauptverhandlung
Tat
Persönlichkeit
Täters
gewonnen
hat
wesentlichen
belastenden
Umstände
festzustellen
bewerten
gegeneinander
abzuwägen
.
Revisionsgericht
kann
nur
eingreifen
Zumessungserwägungen
fehlerhaft
sind
rechtlich
anerkannte
Zwecke
verstoßen
verhängte
Maßnahme
Bestimmung
gerechter
Schuldausgleich
sein
rechtsuchende
Publikum
weiteren
Gefahren
schützen
soweit
löst
mehr
Tatrichter
eingeräumten
Spielraums
liegt
.
Einzelne
gehende
Richtigkeitskontrolle
ist
ausgeschlossen
.
Zweifelsfällen
muß
Revisionsgericht
Tatrichter
vorgenommene
Bewertung
hinnehmen
BGHSt
;
StGB
§
Abs.
Beurteilungsrahmen
.
Anwaltsgerichtshof
ist
Recht
ausgegangen
Verfehlung
Rechtsanwalts
Hintergrund
sehen
ist
bereits
einmal
Anwaltschaft
berufsrechtlicher
Verfehlungen
ausgeschlossen
werden
mußte
auch
Zeit
Wiederzulassung
erneut
zweimal
anwaltsgerichtlichen
Maßnahmen
Verweis
Geldbuße
belegt
werden
mußte
erneute
Verfehlung
nur
eigenen
strafrechtlichen
Verstrickung
auch
Mandanten
geführt
hat
.
Umständen
ist
Schluß
Anwaltsgerichtshofs
Vorfall
verstrichenen
Zeit
sei
Berufsverbot
auch
gegenwärtigen
Zeitpunkt
Schutz
Allgemeinheit
erforderlich
Rechtsgründen
beanstanden
.
Otten
Hauger