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1692 lines
14 KiB

BESCHLUSS
AK
5
Juli
Strafverfahren
Beteiligung
terroristischen
Vereinigung
Ausland
Mitgliedstaaten
Europäischen
Union
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Angeklagten
Verteidiger
5
Juli
gemäß
§
§
beschlossen
:
Untersuchungshaft
hat
fortzudauern
.
etwa
weiter
erforderliche
Haftprüfung
Bundesgerichtshof
findet
Monaten
.
Zeitpunkt
wird
Haftprüfung
Oberlandesgericht
übertragen
.
Gründe
:
Angeklagte
wurde
Haftbefehls
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
7
.
Dezember
8
.
Dezember
festgenommen
befindet
ununterbrochen
Untersuchungshaft
.
Gegenstand
Haftbefehls
ist
Vorwurf
Angeklagte
habe
April
Festnahme
Mitglied
Vereinigung
Ausland
Mitgliedstaaten
Europäischen
Union
beteiligt
Zweck
Tätigkeit
gerichtet
seien
Mord
Totschlag
begehen
Mitgliedschaft
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
strafbar
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Nr.
StGB
.
Tateinheitlich
habe
Fällen
Mitglied
Bande
gewerbsmäßig
Absicht
Dritten
rechtswidrigen
Vermögensvorteil
verschaffen
Vermögen
beschädigt
Vorspiegelung
falscher
Tatsachen
Irrtum
erregt
habe
Bandenbetrug
Abs.
StGB
weiteren
Fällen
versucht
versuchter
Bandenbetrug
§
Abs.
§
§
StGB
Fällen
Mitglied
Bande
gewerbsmäßig
Täuschung
Rechtsverkehr
beweiserhebliche
Daten
so
verändert
Wahrnehmung
verfälschte
Urkunde
vorliegen
würde
derart
gefälschte
Daten
gebraucht
bandenmäßige
Fälschung
beweiserheblicher
Daten
§
Abs.
Abs.
§
Abs.
StGB
Fällen
unechte
Urkunde
gebraucht
Urkundenfälschung
Abs.
StGB
.
Vorwürfe
hat
Generalbundesanwalt
Abweichungen
bezüglich
Tateinheit
Organisationsdelikt
angenommenen
Tatbestände
26
.
April
Anklage
Staatsschutzsenat
Oberlandesgerichts
erhoben
.
Oberlandesgericht
hat
Hauptverfahren
22
.
Juni
eröffnet
.
II
.
Voraussetzungen
Untersuchungshaft
Fortdauer
Monate
liegen
.
1
.
Angeklagte
ist
zwar
mitgliedschaftlichen
Beteiligung
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
jedoch
Unterstützung
Organisation
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
StGB
dringend
verdächtig
.
bisherigen
Ermittlungen
ist
Sinne
dringenden
Tatverdachts
Wesentlichen
folgendem
Sachverhalt
auszugehen
:
bin
Laden
weiteren
Islamisten
gegründete
verfolgt
Ziel
islamische
Welt
westlichen
Einflüssen
befreien
dort
Gottesstaaten
Grundlage
Scharia
errichten
.
führt
"
Heiligen
Krieg
"
"
eigenen
Glauben
Gemeinschaft
Gläubigen
bedrohenden
"
Feinde
Islam
"
gesamte
westliche
Welt
"
Apostaten
"
angesehenen
prowestlichen
Regime
muslimischen
Staaten
zählt
.
"
"
versteht
gewaltsamen
Kampf
;
beteiligen
sieht
individuelle
Pflicht
rechtgläubigen
Muslims
.
legitimes
Mittel
"
"
hält
insbesondere
Verunsicherung
"
Feindes
"
terroristische
Anschläge
Tötung
möglichst
großen
Zahl
Menschen
abzielen
.
ideologischen
Hintergrund
entwickelte
hierarchisch
aufgebauten
zentrale
Führung
ausgerichteten
Organisation
zahlreiche
Lager
Ausbildung
rekrutierter
"
Jihadisten
"
unterhielt
.
Folgezeit
verübten
Anschläge
11
.
September
Vereinigten
Staaten
zuvor
7
.
August
USamerikanischen
Botschaften
waren
großer
Sorgfalt
jahrelanger
Vorarbeit
geplant
.
Zuge
Militärintervention
11
.
September
wurde
Organisation
teilweise
zerschlagen
.
Umstrukturiert
Netzwerk
afghanisch-pakistanischen
Grenzgebiet
operierenden
Kern
Mitgliedern
Vielzahl
anderer
Staaten
agieren
besteht
indes
heute
führt
entsprechender
Anpassung
Mobilisierungsmechanismen
auch
gewaltsamen
"
"
.
afghanisch-pakistanischen
Grenzregionen
unterhält
Kernorganisation
weiterhin
Ausbildungslager
insbesondere
neu
geworbene
Mitglieder
anderen
Staaten
Einsatz
Herkunftsländern
vorbereitet
werden
.
Übrigen
versteht
Kernorganisation
neuen
Struktur
nunmehr
erster
Linie
gemeinsames
Dach
zahlreiche
Unternetzwerke
regionale
Jihad"-Gruppen
autonome
Zellen
Strategie
Ziele
vorgibt
finanziell
logistisch
unterstützt
.
Treueeiden
Führer
"
Emire
"
Gefolgschaft
Kernorganisation
stehenden
Übrigen
selbständig
agierenden
Organisationen
eigenen
Strukturen
zählen
etwa
"
Zweistromland
"
"
arabischen
Halbinsel
"
algerische
frühere
"
Groupe
Salafiste
pour
"
mittlerweile
"
Organisation
Islamischen
"
umbenannt
hat
.
Weise
gesteuerte
Anschläge
sind
etwa
Synagoge
Insel
11
.
April
Londoner
Nahverkehrssystem
7
Juli
dänische
Botschaft
2
.
Juni
.
Spitze
stand
zunächst
weiterhin
Usama
bin
Laden
;
Tod
Mai
hat
Führung
übernommen
.
obersten
Führungsebene
unmittelbar
nachgeordnet
sind
Verantwortlichen
Bereiche
Militär
Außenbeziehungen
Finanzen
.
Unmittelbar
Führungsebene
unterstand
auch
22
.
August
getötete
verantwortliche
Scheich
Jamal
seinerseits
wohl
Anfang
September
festgenommene
"
Außenminister
"
Europaverantwortliche
Scheich
zugeordnet
war
.
Spätestens
Anfang
entschloss
Führungsebene
auch
Bundesrepublik
terroristischen
Anschlägen
überziehen
militärischem
Engagement
begründete
.
Maßgeblich
befasst
Planung
Vorbereitung
Anschläge
war
Scheich
.
Mitangeklagte
schloss
Aufenthalts
Ausbildungslager
Januar
Mai
.
leistete
Treueeid
Scheich
beauftragte
zurückzukehren
dort
eigener
Verantwortung
zunächst
neue
Mitglieder
Vereinigung
gewinnen
zusammen
Terroranschläge
verüben
.
Ausführung
Auftrags
weiterem
Kontakt
Führungsebene
bemühte
Ankunft
Rekrutierung
Mittätern
begann
erforderlichen
Vorbereitungen
Sprengstoffanschlag
.
Veranlassung
hin
erklärten
Sommer
zunächst
Mitangeklagte
S.
anschließend
auch
Mitangeklagte
bereit
Zielen
unterzuordnen
Organisation
einzugliedern
Zwecke
eigene
Tätigkeit
fördern
.
Folge
beteiligten
S.
logistischen
Vorbereitung
vorgesehenen
Anschlags
Schaffung
dienlicher
organisatorischer
Strukturen
.
S.
ner
Wohnung
W.
gewährte
Unterkunft
spätestens
April
bewusstem
gewolltem
Zusammenwirken
Bau
Einsatz
noch
näher
bestimmtes
Anschlagsziel
Bundesrepublik
geeigneten
Sprengkörpers
Beschaffung
erforderlichen
Materialien
chemischen
Grundstoffe
betrieben
.
29
.
April
wurden
S.
festgenommen
.
Angeklagte
Mitangeklagte
gehörten
salafistisch
ausgerichteten
Studentengruppe
Aussage
Zeugen
23
.
Februar
Sachakten
Band
Bl
.
.
Juni
Juli
stellte
Angeklagte
Namen
insgesamt
Beiträge
deutsche
Forum
Globalen
Islamischen
verschiedenen
Giften
Handhabung
Waffen
"
"
Krieg
befassen
vgl.
Einzelnen
Vermerk
13
.
September
Sachakten
Band
Bl
.
.
Dezember
Dezember
war
Angeklagte
Vermittler
Mobilfunkverträgen
auftretenden
Dienstleister
GmbH
tätig
.
beschaffte
men
Anschriften
Bankverbindungen
Fällen
auch
Kreditkartendaten
insgesamt
Personen
stellte
elektronischer
Form
geführte
Liste
.
Liste
übergab
16
.
April
Treffen
Mitangeklagten
Wohnung
servationsberichte
16
.
April
Sachakten
Band
Bl
.
.
Zugehörigkeit
Angeklagten
bekannt
war
.
weiteren
Verlauf
Treffens
tarnte
gemeinsam
unternommenen
Spaziergang
Perücke
;
Angeklagte
erbot
behilflich
sein
Protokoll
Wohnraumüberwachung
16
.
April
Sachakten
Band
Bl
.
f.
.
Später
kamen
Beteiligten
auch
Aufenthalt
afghanisch-pakistanischen
Grenzgebiet
sprechen
aaO
.
.
Mithören
Gespräche
Nachbarn
sollte
Anschalten
Fernsehers
entgegengewirkt
werden
.
.
Festnahme
Mitangeklagten
mietete
Angeklagte
falschem
Namen
Wohnung
eröffnete
Bankkonten
Verwendung
gefälschter
Ausweispapiere
.
Gemeinsam
verschaffte
unberechtigt
Zugang
Ebay-Benutzerkonten
bot
vorgeblich
Waren
Verkauf
Interessenten
Vorauszahlungen
veranlassen
.
Schließlich
bestellte
Waren
Versandhäusern
Bezahlung
ausliefern
lassen
.
dringenden
Verdacht
Einbindung
Mitangeklagten
S.
Strukturen
Vorbereitung
Sprengstoffanschlags
begründenden
Umstände
verweist
Senat
Beschlüsse
13
.
September
StB
23
November
AK
;
Erkenntnisse
Entscheidungen
beruhen
sind
auch
Verfahren
Angeklagten
.
eingeführt
.
Übrigen
nimmt
Senat
Bezug
Ausführungen
Haftbefehl
wesentlichen
Ergebnis
Ermittlungen
-9-
Anklageschrift
Generalbundesanwalts
25
.
April
S.
.
.
Insbesondere
wurde
Kopie
Liste
Mitangeklagten
zuzuordnenden
Datenträger
Wohnung
stellt
Bericht
23
.
Juni
Sachakten
Band
Bl
.
.
Übergabe
Erläuterung
Liste
Angeklagten
ergibt
Besuchs
Wohnung
aufgezeichneten
Gespräch
Protokoll
Wohnraumüberwachung
16
.
April
Sachakten
Band
Bl
.
.
.
Angeklagten
Zugehörigkeit
Mitangeklagten
terroristischen
nisation
bekannt
war
legt
Gesamtschau
dargestellten
Umstände
.
Ermittlungsergebnis
begründet
dringenden
Tatverdacht
mitgliedschaftliche
Beteiligung
Angeklagten
.
Frage
Täter
Bundesrepublik
lebt
Mitglied
terroristischen
Vereinigung
Ausland
beteiligt
bedarf
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Urteil
14
.
BGHSt
f.
regelmäßig
bereits
besonderer
Prüfung
unmittelbaren
Betätigungsgebiet
Kern-)Organisation
aufhält
;
gilt
insbesondere
dann
Täter
auch
Angeklagten
auszugehen
ist
nie
Ort
befunden
hat
Vereinigungsstrukturen
bestehen
nur
Kontakt
befindlichen
Mitglied
hier
Mitangeklagten
Organisation
verbindet
.
Allein
Tätigkeit
Vereinigung
mag
auch
besonders
intensiv
sein
reicht
;
Außenstehender
wird
allein
Förderung
Vereinigung
Mitglied
.
Vielmehr
setzt
Mitgliedschaft
Natur
Beziehung
nigung
regelmäßig
aufgedrängt
werden
kann
Zustimmung
erfordert
.
Beteiligung
Mitglied
scheidet
Unterstützungshandlungen
einvernehmlichen
Willen
fortdauernden
Teilnahme
Verbandsleben
getragen
sind
.
Erforderlich
ist
Täter
Vereinigung
nur
außen
getragen
einvernehmlichen
Willen
fortdauernden
Teilnahme
Verbandsleben
innen
fördert
Stellung
Vereinigung
einnimmt
Kreis
Mitglieder
gehörend
kennzeichnet
.
Anders
Mitangeklagten
S.
Beschlüsse
13
.
September
StB
;
23
November
AK
erlauben
gegenwärtigem
Ermittlungsstand
Angeklagten
sprechenden
Beweisanzeichen
auch
gebotenen
Gesamtschau
Annahme
dringenden
Tatverdachts
erforderlichen
hinreichend
sicheren
Schluss
Angeklagte
habe
Sinne
dargestellten
Maßstäbe
getragen
einvernehmlichen
Willen
ausländische
terroristische
Organisation
eingegliedert
.
verkennen
ist
zwar
insbesondere
innere
Haltung
Angeklagten
gewaltsamen
"
"
Bekanntschaft
Mitangeklagten
Wissen
konspiratives
Verhalten
Vorleben
S.
durchaus
sprechen
können
habe
zuvor
Mitglied
anwerben
lassen
.
Auch
ist
Ermittlungen
auszugehen
hochrangigen
Repräsentanten
Kern-Al
gerade
Auftrag
erhalten
hatte
neue
Mitglieder
anzuwerben
Fällen
Mitangeklagten
S.
auch
bereits
nachgekommen
war
.
fehlen
indes
ausreichend
tragfähige
Anzeichen
tatsächliche
Eingliederung
Angeklagten
organisatorischen
Verband
.
Tathandlungen
Angeklagten
Zeit
Festnahme
Mitangeklagten
Kern
Tätigkeit
Gruppierung
beträfen
sonst
Gewicht
wären
Begehung
Organisation
Stehenden
fernliegend
erscheinen
ließe
sind
ersichtlich
.
Angeklagten
vorgeworfene
Übergabe
Liste
16
.
April
geht
schon
äußeren
Erscheinungsbild
bloße
Unterstützungshandlung
.
Ermittlungsergebnis
begründet
auch
hohe
Wahrscheinlichkeit
Mitangeklagten
Angeklagten
Anschlagsvorbereitungen
eingeweiht
hätten
.
So
kamen
konspirativen
Treffen
16
.
April
gewaltsame
Aktionen
lediglich
allgemeiner
Einzelnen
unverständlicher
Form
Sprache
Protokoll
Wohnraumüberwachung
16
.
April
Sachakten
Band
Bl
.
.
Durchsuchung
Mitangeklagten
29
.
April
sichergestellte
Zettel
Rufnummer
Angeklagten
Mitangeklagten
konspirativen
Umgang
miteinander
geübten
Weise
notiert
war
Einzelnen
Auswertung
18
Juli
Sachakten
Band
Bl
.
führt
anderen
Beurteilung
.
Umstand
spricht
zwar
Sicherungsmaßnahmen
Mitangeklagten
Angeklagten
Verbindung
gebracht
werden
aber
Einbindung
auch
Angeklagten
praktizierte
System
Verschlüsselung
.
übrigen
Erkenntnisse
vermögen
schließlich
ebenfalls
Anwerbung
Angeklagten
unmittelbarem
Auftrag
Kern-Al
zuzurechnenden
Scheich
noch
Indiz
Fortführung
konkreten
Anschlagsplanungen
Mitangeklagten
hinreichender
Sicherheit
belegen
.
Indes
ist
Angeklagte
jedenfalls
Blick
Geschehen
16
.
April
Unterstützung
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
StGB
dringend
verdächtig
;
trägt
Anordnung
Haftfortdauer
.
ständiger
Rechtsprechung
unterstützt
terroristische
Vereinigung
selbst
Mitglied
Organisation
sein
Tätigkeit
terroristische
Bestrebungen
direkt
Mitglieder
fördert
.
kann
Förderung
richten
innere
Organisation
Vereinigung
Zusammenhalt
Erleichterung
geplanter
Straftaten
auch
allgemein
Erhöhung
Aktionsmöglichkeiten
Stärkung
kriminellen
Zielsetzung
.
erforderlich
ist
Organisation
Tathandlung
messbarer
Nutzen
entsteht
.
Vielmehr
genügt
Förderungshandlung
wirksam
ist
Organisation
Vorteil
bringt
;
Vorteil
genutzt
wird
etwa
konkrete
Organisation
begangene
Straftat
auch
nur
organisationsbezogene
Handlung
Mitglieder
mitprägt
ist
Belang
Urteil
14
.
August
aaO
;
Beschluss
16
.
Mai
BGHSt
.
Voraussetzungen
werden
Ermittlungsergebnis
Sinne
dringenden
Tatverdachts
belegt
.
Zwar
bleibt
übergebenen
Daten
Einzelnen
zugedachte
genaue
Verwendungszweck
gegenwärtigem
Stand
Ermittlungen
offen
vgl.
Vermerk
15
.
Februar
Sachakten
Band
Bl
.
.
Gesamtschau
teilweise
hoch
konspirativen
Umstände
Übergabe
Daten
16
.
April
eingebettet
ist
drängt
jedoch
Annahme
Handlung
Angeklagten
nur
"
"
Gute
kommen
sollte
auch
positiv
Aktionsmöglichkeiten
Vereinigung
auswirkte
Angeklagte
insoweit
zumindest
bedingtem
Vorsatz
handelte
.
So
liegt
Blick
Funktion
etwa
Daten
verwendet
werden
sollten
Vermögensstraftaten
begehen
Weise
weitere
Aktivitäten
terroristischen
Vereinigung
finanzieren
.
bereits
Vorwurf
Anordnung
Haftfortdauer
trägt
kann
Senat
rechtliche
Einordnung
Angeklagten
weiter
Last
gelegten
Festnahme
Mitangeklagten
begangenen
Tathandlungen
offen
lassen
.
hier
entscheidendem
Belang
ist
insbesondere
Handlungen
ebenfalls
Förderung
Ziele
Kern-Al
Qaida
dienten
Angeklagte
betroffenen
Tatzeitraum
ersichtlich
nur
Mitangeklagten
vermittelten
Kontakt
tion
bereits
verloren
hatte
vgl.
Anklageschrift
25
.
April
S.
Anmerkung
.
§
Abs.
Satz
StGB
erforderliche
Ermächtigung
strafrechtlichen
Verfolgung
Taten
Zusammenhang
hat
Bundesministerium
Justiz
16
.
März
allgemein
erteilt
E(483
.
2
.
besteht
Haftgrund
Fluchtgefahr
§
Abs.
Nr.
.
Angeklagte
hat
auch
Falle
Verurteilung
lediglich
Unterstützung
terroristischen
Vereinigung
unerheblichem
Freiheitsentzug
rechnen
.
bestehenden
sozialen
Bindungen
Bundesrepublik
erscheinen
tragfähig
genug
ausgehenden
Fluchtanreizen
verlässlich
entgegenwirken
können
.
Senat
verweist
zutreffenden
Ausführungen
Haftbefehl
Ermittlungsrichters
7
.
Dezember
Gültigkeit
zwischenzeitlich
geändert
hat
.
Hintergrund
kann
Zweck
Untersuchungshaft
auch
einschneidende
Maßnahmen
Vollzug
erreicht
werden
§
Abs.
.
3
.
besonderen
Voraussetzungen
Fortdauer
Untersuchungshaft
Monate
§
Abs.
liegen
.
besondere
Schwierigkeit
Umfang
Verfahrens
haben
Urteil
bislang
noch
zugelassen
.
Festnahme
Angeklagten
7
.
Dezember
waren
noch
etwa
Zeugen
vernehmen
zahlreiche
Asservate
auszuwerten
.
Gleichwohl
hat
Generalbundesanwalt
erwähnt
bereits
25
.
April
Anklage
erhoben
.
Hauptverhandlung
Staatsschutzsenat
Oberlandesgerichts
soll
Absprache
Verteidigern
Angeklagten
Mitangeklagten
noch
Monat
beginnen
.
Verfahren
ist
insgesamt
gebotenen
Beschleunigung
geführt
worden
.
4
.
weitere
Vollzug
Untersuchungshaft
steht
Haftfortdauer
tragenden
Tatvorwurf
Unterstützung
terroristischen
Vereinigung
Verhältnis
.