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299 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
22
.
März
Strafsache
sexuellen
Missbrauchs
Schutzbefohlenen
Ausnutzung
Betreuungsverhältnisses
ECLI
:
:
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
Nebenklägerin
22
.
März
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
27
.
September
dahingehend
ergänzt
Angeklagte
Übrigen
freigesprochen
wird
.
Angeklagte
freigesprochen
ist
fallen
Kosten
Verfahrens
ausscheidbaren
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
trägt
Nebenklägerin
notwendigen
Auslagen
selbst
.
Kosten
Rechtsmittels
Angeklagten
insoweit
entstandenen
notwendigen
Auslagen
trägt
Staatskasse
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
sexuellen
Missbrauchs
Schutzbefohlenen
Ausnutzung
Betreuungsverhältnisses
Freiheitstrafe
Jahr
Strafaussetzung
Bewährung
verurteilt
.
insoweit
wirksam
beschränkten
Revision
erstrebt
Angeklagte
näher
ausgeführten
Sachrüge
Ergänzung
Urteils
Teilfreispruch
entsprechender
Kostenfolge
.
Rechtsmittel
hat
sem
Umfang
vollen
Erfolg
.
Generalbundesanwalt
hat
Zuschrift
ausgeführt
:
Anklage
ging
selbständigen
Taten
Angeklagten
wurde
vorgeworfen
unterschiedlichen
Tagen
Geschädigten
Beischlaf
vollzogen
haben
Fall
Anklage
Analverkehr
gehabt
haben
Fall
Anklage
zusätzlich
metallenen
Flaschenöffner
Körper
eingedrungen
sein
.
Landgericht
hat
nur
erwiesen
erachtet
Angeklagte
näher
bestimmbaren
Zeitpunkt
Mitte
September
Anfang
Januar
Geschädigten
Beischlaf
vollzog
Tat
metallischen
Gegenstand
Flaschenöffner
gehandelt
haben
kann
einführte
.
Verurteilung
Anklage
ausschöpft
muss
Teilfreispruch
erfolgen
vgl.
Senat
Beschluss
12
.
Dezember
Beschluss
30
.
Mai
StR
NStZ-RR
287
;
Meyer-Goßner/Schmitt
59
.
Aufl
.
§
.
w.
;
26
.
Aufl
.
§
Rdnrn
.
jeweils
w.
.
Fall
Teilfreispruchs
bedurfte
Gericht
tatmehrheitlich
angeklagte
Taten
erwiesen
ansah
lediglich
dubio
tateinheitlich
aburteilte
liegt
hier
vgl.
Senat
Beschluss
27
.
März
Beschlüsse
30
.
Mai
StR
24
.
September
;
Urteil
17
November
StR
;
Beschluss
7
.
Januar
.
Landgericht
hat
Taten
nachgewiesen
angesehen
ist
Anwendung
Zweifelsatzes
ausgegangen
Angeklagte
nur
Tat
Nachteil
Tochter
begangen
habe
.
Urteil
festgestellte
Begehungsweise
entspricht
Fall
Anklage
.
abgeurteilten
Tat
hätte
Teilfreispruch
Kosten
Staatskasse
erfolgen
müssen
.
Urteilsformel
ist
entsprechend
ergänzen
.
schließt
Senat
.
Kostenfolge
ergibt
§
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
.
König
Mosbacher