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258 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
7
.
Dezember
Strafsache
Betruges
u.a.
ECLI
:
:
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
7
.
Dezember
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
6
Juli
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
Stellungnahme
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
:
Revision
erhobene
Verfahrensrüge
Verletzung
Protokollierungspflichten
§
257c
vorliege
entspricht
Formerfordernissen
§
Abs.
Satz
;
ist
unzulässig
.
Zwar
trägt
Revision
Belehrung
Angeklagten
.
V.m
.
Abs.
erst
Zustimmung
gerichtlichen
Verständigungsvorschlag
erfolgt
ist
§
Abs.
Satz
.
unterlässt
aber
mitzuteilen
gegebenenfalls
Staatsanwaltschaft
Verständigungsvorschlag
Gerichts
erklärt
hat
.
vorgelegten
Hauptverhandlungsprotokollen
ist
ersichtlich
;
Umstand
verhaltender
Vortrag
Beschwerdeführers
fehlt
.
Beurteilung
Verfahrensverständigung
Verfahrensvorschriften
gekommen
ist
vgl.
BVerfGE
ist
jedoch
auch
erforderlich
Staatsanwaltschaft
Verständigungsvorschlag
zustimmt
§
Abs.
Satz
.
Zustimmung
wäre
Staatsanwaltschaft
eindeutig
erklären
gewesen
§
.
.
Ansicht
Revision
reicht
protokollierte
Revision
Stellungnahme
Antrag
Generalbundesanwalts
behauptete
konkludente
Erklärung
Staatsanwaltschaft
Blick
Bindungswirkung
Erklärung
.
.
.
Auch
Umstand
Landgericht
Urteilsgründen
wirksamen
Verfahrensverständigung
ausgeht
belegt
tatsächlich
stattgefunden
hat
.
Beschwerdeführer
Kenntniserlangung
Stellungnahme
Generalbundesanwalts
geltend
macht
weiterer
Fehler
sehen
wäre
Staatsanwaltschaft
Verständigungsvorschlag
zugestimmt
habe
Landgericht
gleichwohl
Verfahrensverständigung
Urteilsgründen
ausgegangen
sei
vgl.
Urteil
14
.
Mai
Verständigung
ist
Senat
Prüfung
behaupteten
Verfahrensfehlers
verwehrt
.
ausschließlich
Revisionsbegründungsschrift
Frist
§
Abs.
erklärte
Angriffsrichtung
erhobenen
Verfahrensrüge
bestimmt
Prüfungsumfang
Revisionsgerichts
Urteile
20
.
Oktober
3
.
September
NStZ
.
Wirtschaftsstrafkammer
hat
ferner
jeweils
entstandenen
Vermögensschaden
rechtsfehlerfrei
berechnet
.
konnte
vorliegenden
Sachverhaltskonstellation
Rückzahlungsanspruch
Kreditinstituts
Darlehensnehmern
völlig
wertlos
ansehen
finanziell
Lage
noch
willens
waren
Darlehensraten
bedienen
vgl.
Urteil
26
November
NStZ
.
anfänglich
erfolgten
Darlehensrückzahlungen
waren
Folge
Tatplans
Angeklagten
Zahlungen
eigenem
Gutdünken
vollständigen
Ausreichung
vornahm
.
Feilcke