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114 lines
912 B

BESCHLUSS
17
.
Februar
Strafsache
schweren
Raubes
u.a.
ECLI
:
:
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
17
.
Februar
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
2
.
Oktober
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Hinblick
Schriftsatz
Verteidigung
25
.
Januar
bemerkt
Senat
ergänzend
:
Rahmen
Verfahrensrüge
Bezug
genommene
Aufnahmebogen
Bavaria-Klinik
fehlt
§
Abs.
Satz
.
Übrigen
ist
Rüge
auch
unbegründet
.
Landgericht
hat
gestellten
Antrag
Einholung
sachverständigen
Glaubwürdigkeitsgutachtens
rechtsfehlerfrei
Inanspruchnahme
eigener
Sachkunde
zurückgewiesen
§
Abs.
Satz
.
ist
Recht
ausgegangen
Frage
Tatrichter
eigene
Sachkunde
Glaubwürdigkeitsbeurteilung
annehmen
darf
Besonderheiten
Person
Zeugen
Bedeutung
zurücktreten
Aussage
vorliegenden
Fall
anderen
Umständen
erhebliche
Unterstützung
findet
Urteil
5
Juli
m.w
.
.
König
Feilcke