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65 lines
516 B

BESCHLUSS
28
.
Mai
Strafsache
Mordes
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
.
Mai
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Staatsanwaltschaft
Urteil
Landgerichts
28
.
Februar
enthaltene
Entscheidung
Entschädigung
Strafverfolgungsmaßnahmen
wird
verworfen
.
Kosten
Rechtsmittels
Angeklagten
entstandenen
notwendigen
Auslagen
werden
Staatskasse
auferlegt
.
Landgericht
hat
Angeklagten
Recht
Hinblick
erlittene
Untersuchungshaft
gemäß
§
Abs.
StrEG
Durchsuchung
§
Abs.
.
V.m
.
Abs.
Nr.
StrEG
entschädigt
.
Raum
Brause