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78 lines
566 B

BESCHLUSS
2
.
März
Strafsache
1
.
2
.
3
.
4
.
Mordes
u.a.
ECLI
:
:
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
2
.
März
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
29
.
Januar
werden
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
Revision
jeweils
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Senat
lässt
weiteren
Ausführungen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
offen
Angeklagten
gerügte
Verstoß
Anwaltskonsultationsrecht
vorliegt
haupt
zulässiger
Weise
§
Abs.
Satz
geltend
gemacht
worden
ist
.
König
Feilcke