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64 lines
522 B

BESCHLUSS
12
.
Januar
Strafsache
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
Januar
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Itzehoe
2
.
Juni
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revision
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
beschwert
Angeklagten
Landgericht
Fall
nur
sexuellen
Missbrauchs
Schutzbefohlenen
auch
tateinheitlich
begangenen
sexuellen
Missbrauchs
Kindes
schuldig
gesprochen
hat
.
König