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108 lines
868 B

BESCHLUSS
12
.
Oktober
Strafsache
1
.
2
.
Misshandlung
Schutzbefohlenen
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
Oktober
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
18
.
März
wird
Verfahren
Fall
.
Urteilsgründe
gemäß
eingestellt
.
Angeklagte
ist
Misshandlung
Schutzbefohlenen
Fällen
Fällen
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
schuldig
.
2
.
weitergehende
Revision
Angeklagten
Revision
Angeklagten
vorgenannte
Urteil
werden
gemäß
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
3
.
Verfahren
eingestellt
worden
ist
trägt
Staatskasse
Kosten
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
;
Übrigen
haben
Kosten
Rechtsmittel
tragen
.
verjährungsbedingten
Wegfalls
Fall
.
Angeklagte
verhängten
Einzelfreiheitsstrafe
Höhe
ten
Freiheitsstrafe
kann
Gesamtfreiheitsstrafe
bestehen
bleiben
Generalbundesanwalt
zutreffend
ausgeführt
hat
angemessen
ist
Abs.
Satz
.
Raum