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2.1 KiB

BESCHLUSS
10
November
Strafsache
besonders
schwerer
räuberischer
Erpressung
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
November
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
20
.
März
gemäß
§
Abs.
Rechtsfolgenausspruch
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
weitergehende
Revision
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Landgericht
hat
Angeklagten
schwerer
räuberischer
Erpressung
Fällen
Erpressung
unerlaubten
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
unerlaubten
Besitzes
Betäubungsmitteln
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Hiergegen
wendet
Angeklagte
Sachrüge
gestützten
Revision
;
Rechtsmittel
hat
Beschlussformel
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
ist
Übrigen
§
Abs.
unbegründet
.
Urteil
kann
bestehen
bleiben
Anordnung
Unterbringung
Angeklagten
Entziehungsanstalt
§
StGB
unterblieben
ist
.
Landgericht
hat
festgestellt
Angeklagte
Alkohol
Drogen
konsumiert
zuletzt
Verhaftung
wöchentlich
etwa
g
etwa
g
Marihuana
S.
.
Angeklagte
ist
drogenabhängig
Drogensucht
hat
Verhalten
bestimmt
S.
.
sachverständig
beratene
Landgericht
hat
Anordnung
Unterbringung
allein
abgesehen
Erfolgsaussicht
§
Satz
StGB
fehle
.
Strafkammer
hat
Angeklagten
Therapiewilligkeit
geglaubt
Äußerungen
immer
wieder
abgestellt
hat
zwar
Lebensgefährtin
erwartet
Drogen
loskommt’
selbst
Forderung
jedoch
aufstellt
S.
.
ist
Auffassung
Strafkammer
tragfähig
begründet
.
Abgesehen
Landgericht
zutreffenden
gesetzlichen
Maßstab
§
Satz
StGB
.
Anschluss
BVerfGE
hinreichend
deutlich
bezeichnet
hat
kann
geforderte
konkrete
Aussicht
Behandlungserfolg
grundsätzlich
bestehen
auch
zuerst
Krankheitserkenntnis
Therapiebereitschaft
Angeklagten
positiv
beeinflusst
werden
müsste
.
hier
derartige
Erfolgsaussicht
besteht
erstmalige
Durchführung
stationären
Therapie
sprechen
könnte
wird
neue
Tatgericht
Hilfe
Sachverständigen
NStZ-RR
;
beurteilen
haben
22
.
vgl.
Dezember
.
Schon
neue
Tatgericht
Hilfe
auch
Frage
Voraussetzungen
§
StGB
befinden
haben
wird
hebt
Senat
auch
gesamten
Strafausspruch
.
Raum
König