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54 lines
437 B

BESCHLUSS
21
.
September
Strafsache
räuberischer
Erpressung
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
.
September
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
6
.
Mai
wird
§
Abs.
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
Maßgabe
§
Abs.
unbegründet
verworfen
Angeklagte
Mitangeklagte
Fall
.
Urteilsgründe
nur
versuchten
räuberischen
Erpressung
schuldig
sind
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Brause