You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

100 lines
821 B

alt
:
BESCHLUSS
11
.
Oktober
Strafsache
Verabredung
Begehung
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindes
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
.
Oktober
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
13
.
Mai
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenkläger
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
weist
Senat
angefochtenen
Urteil
Wiederholung
noch
Inbezugnahme
Schuldspruch
tragenden
Beschluss
Senats
16
.
März
rechtskräftig
gewordenen
Feststellungen
ersten
landgerichtlichen
Urteils
6
.
September
bedurfte
noch
gar
Darstellung
Begründung
Strafaussprüche
Entscheidung
Senats
rechtskräftig
abgeändert
Wegfall
geraten
sind
vgl.
Beschluss
19
.
September
.
überflüssige
Aufwand
gefährdet
hier
Bestand
Urteils
.
Raum
Brause