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185 lines
1.5 KiB

BESCHLUSS
24
.
Oktober
Strafsache
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
24
.
Oktober
beschlossen
:
1
.
Antrag
Generalbundesanwalts
wird
Verfahren
gemäß
§
Abs.
eingestellt
Angeklagte
Fall
Anklage
Komplex
Fälle
Anklage
vierer
Fälle
bloßen
Vaginalverkehrs
verurteilt
worden
ist
.
Insoweit
trägt
Staatskasse
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
.
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
17
.
Januar
§
Abs.
Ausspruch
Gesamtstrafe
aufgehoben
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
3
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Landgericht
hat
Angeklagten
Freispruch
übrigen
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
sexuellen
Mißbrauchs
Schutzbefohlenen
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Revision
Angeklagten
ist
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
14
.
Juni
weitgehend
unbegründet
Sinne
§
Abs.
hat
jedoch
Sachrüge
Teilerfolg
.
Senat
hat
Verfahren
fünfer
Fälle
sexuellen
Mißbrauchs
Schutzbefohlenen
Antrag
Generalbundesanwalts
26
.
September
§
Abs.
eingestellt
bestehender
Untersuchungshaft
eingedenk
Grundsatzes
Art
.
Abs.
Satz
unverhältnismäßig
lange
Zeit
dauern
würde
festzustellen
Angeklagten
vorgeworfene
Verhalten
genannten
Fällen
Tatzeit
Tatort
nämlich
inzwischen
geänderten
Strafrecht
Republik
Strafe
bedroht
war
§
Abs.
StGB
.
bedarf
neuen
Bemessung
Gesamtfreiheitsstrafe
.
Brause