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68 lines
522 B

BESCHLUSS
14
.
Mai
Strafsache
Betruges
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
14
.
Mai
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
14
.
10
.
Januar
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
nachgereichten
Schriftsatz
Verteidigers
9
.
April
:
Revision
zeigt
Ermessensfehler
Anrechnung
erlittenen
Untersuchungshaft
Verhältnis
.
Umstände
ländischen
Freiheitsentziehung
hat
Landgericht
auch
strafmildernd
berücksichtigt
S.
;
vgl.
.
Brause