You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

246 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
12
.
April
Strafsache
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindes
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
April
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
19
November
gemäß
§
Abs.
StPO
abgeändert
Angeklagte
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
wird
.
weitergehende
Revision
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Angeklagte
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gebühr
wird
Zehntel
ermäßigt
;
je
Zehntel
gerichtlichen
Auslagen
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
fallen
Staatskasse
Last
.
Landgericht
hat
Angeklagten
23
.
September
begangenen
Verbrechens
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindes
Tag
später
begangenen
Vergehens
sexuellen
Missbrauchs
Kindes
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
Einzelfreiheitsstrafen
:
Jahre
Jahr
Monate
Freiheitsstrafe
Unterbringung
Angeklagten
Sicherungsverwahrung
§
Abs.
StGB
angeordnet
.
Sachrüge
geführte
Revision
ist
lediglich
festgesetzten
Gesamtfreiheitsstrafe
erfolgreich
.
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Erwägungen
Landgerichts
Gesamtfreiheitsstrafe
begründet
hat
enthalten
Revisionsgericht
auch
eingedenk
begrenzten
Prüfungsmaßstabs
berücksichtigenden
Wertungsfehler
vgl.
Urteil
1
.
März
StGB
Abs.
Bemessung
Beschluss
25
.
August
.
Landgericht
hat
übrigen
bereits
genannten
Gesichtspunkten
insbesondere
Strafe
anzuordnende
Maßregel
Unterbringung
Sicherungsverwahrung
engen
zeitlichen
situativen
Zusammenhang
abgeurteilten
Taten
Umstand
frühzeitig
abgelegten
Geständnisses
berücksichtigt
Vernehmung
noch
immer
kindlichen
Opfers
überflüssig
geworden
ist
S.
.
Festsetzung
Gesamtfreiheitsstrafe
zusätzlichen
Erwägungen
betreffen
Wesentlichen
Angeklagten
sprechende
Umstände
Höhe
Gesamtfreiheitsstrafe
indes
erkennbar
niedergeschlagen
haben
.
2
.
hier
besonders
begrenzten
Spielraum
fehlerfrei
gebildete
Gesamtfreiheitsstrafe
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
StGB
bemisst
Senat
Grundlage
getroffenen
Feststellungen
Erwägungen
Landgerichts
Hintergrund
besonders
engen
zeitlichen
situativen
Zusammenhangs
Taten
Nachteil
Opfers
Zügigkeitsgebot
Art
.
Abs.
geschuldeten
sofortigen
Abschluss
Verfahrens
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Jahre
Monate
.
Raum
Brause