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247 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
30
.
März
Strafsache
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
30
.
März
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
24
.
April
Ausspruch
Fällen
.
4
.
Urteilsgründe
verhängten
Einzelfreiheitsstrafen
Gesamtstrafe
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
andere
Jugendschutzkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
sexuellen
Mißbrauchs
Schutzbefohlenen
Fällen
Fall
Tateinheit
sexuellem
Mißbrauch
Kindern
versuchten
sexuellen
Mißbrauchs
Schutzbefohlenen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
Vollstreckung
Bewährung
ausgesetzt
.
Ferner
hat
Angeklagten
Zahlung
Schmerzensgeld
Tatopfer
verurteilt
.
Revision
rügt
Angeklagte
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
.
Rechtsmittel
hat
Strafausspruch
teilweise
Erfolg
;
übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Fall
3
.
Urteilsgründe
versuchten
Fall
.
Urteilsgründe
vollendeten
sexuellen
Mißbrauchs
Schutzbefohlenen
verhängten
Einzelstrafen
Monate
Freiheitsstrafe
halten
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Landgericht
hat
Bemessung
Einzelstrafen
rechtsfehlerhaft
Fall
3
.
Urteilsgründe
§
§
Abs.
Abs.
StGB
gemilderten
Strafrahmen
Abs.
StGB
zugrundegelegt
Höchststrafe
Jahren
Freiheitsstrafe
vorsieht
.
Angeklagte
hat
auch
insoweit
rechtsfehlerfrei
getroffenen
Feststellungen
Fällen
§
Abs.
StGB
Absatz
Nr.
Vorschrift
strafbar
gemacht
Höchststrafe
lediglich
Jahren
vorsieht
.
kann
ausgeschlossen
werden
fehlerhafte
Anwendung
Strafrahmens
Abs.
StGB
Nachteil
Angeklagten
Bemessung
Einzelstrafen
ausgewirkt
hat
Taten
Erheblichkeitsschwelle
Nr.
StGB
nur
unwesentlich
überschritten
haben
.
Aufhebung
Fällen
.
4
.
Urteilsgründe
verhängten
Einzelstrafen
nötigt
Aufhebung
auch
Gesamtstrafe
.
zugrundeliegenden
Feststellungen
können
jedoch
bestehenbleiben
fehlerhafte
rechtliche
Würdigung
Taten
insoweit
ausgewirkt
hat
.
VRi'inBGH
Dr.
ist
urlaubsbedingt
ortsabwesend
verhindert
unterschreiben
Sost-Scheible