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231 lines
2.0 KiB

BESCHLUSS
24
.
April
Strafsache
Betrugs
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
24
.
April
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
Auswärtige
Strafkammer
Recklinghausen
18
.
Oktober
Strafausspruch
Feststellungen
aufgehoben
.
II
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
zahlreicher
Straftaten
vornehmlich
Diebstahlsdelikten
Einbeziehung
Strafen
Vorverurteilung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
hiergegen
gerichtete
Revision
Angeklagten
Revisionsantrag
Begründung
deutlich
machen
wirksam
Strafausspruch
beschränkt
ist
hat
allein
erhobenen
Sachrüge
Erfolg
.
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
näher
ausgeführt
hat
hat
Landgericht
Strafrahmenwahl
erkennbar
bedacht
indizielle
Wirkung
Regelbeispielen
hier
:
§
Abs.
Nr.
Abs.
Satz
Nr.
StGB
andere
Strafzumessungsfaktoren
Regelwirkung
entkräften
dergestalt
kompensiert
werden
kann
normalen
Strafrahmen
zurückzugreifen
ist
.
Insbesondere
kann
auch
Vorliegen
Landgericht
Angeklagten
zugebilligten
vertypten
Strafmilderungsgrundes
§
StGB
jedenfalls
Zusammenwirken
allgemeinen
Strafmilderungsgründen
Anlaß
geben
Vorliegens
Regelbeispiels
besonders
schweren
Fall
verneinen
vgl.
§
Abs.
Strafrahmenwahl
.
;
Tröndle/Fischer
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
m.w
.
.
kann
Senat
verschließen
.
neue
Tatrichter
wird
Frage
erheblich
verminderten
Schuldfähigkeit
Angeklagten
erneut
prüfen
haben
Minderung
Schuldfähigkeit
Spielsucht
Spielleidenschaft
vgl.
StGB
seelische
Abartigkeit
.
wird
auch
gehörten
Sachverständigen
folgt
eigener
Verantwortung
Gutachteninhalt
auseinanderzusetzen
wesentlichen
tatsächlichen
Grundlagen
Schlußfolgerungen
Gutachtens
anknüpfen
Revisionsgericht
nachprüfbare
Weise
darzulegen
haben
vgl.
Tröndle/Fischer
aaO
Rdn
.
zahlr
.
.
.
Richter
Bundesgerichtshof
.
Detter
Richterin
Bundesgerichtshof

sind
urlaubsbedingt
ortsabwesend
Unterschriftsleistung
verhindert
.
Sost-Scheible