You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

119 lines
965 B

BESCHLUSS
24
.
Oktober
Strafsache
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
24
.
Oktober
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
4
.
Januar
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
ECLI
:
:
Ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
:
Ausspruch
angefochtenen
Urteil
Aufrechterhaltung
Einziehungsentscheidung
Urteil
Amtsgerichts
30
November
ist
unschädlich
jedoch
entbehrlich
.
Einziehung
war
erledigt
Rechtskraft
Urteils
Eigentum
sichergestellten
Betäubungsmitteln
gemäß
§
Abs.
Satz
Verbindung
§
Abs.
StGB
Staat
übergegangen
war
vgl.
Urteile
22
.
Mai
StGB
§
Abs.
Aufrechterhalten
;
11
.
Dezember
536
;
Beschluss
5
.
September
.
Sost-Scheible
Bender
Feilcke
Grube