You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

416 lines
3.4 KiB

BESCHLUSS
5
Juli
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
ECLI
:
:
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
5
Juli
gemäß
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
14
.
Dezember
Rechtsfolgenausspruch
geändert
Freiheitsstrafe
gefährliche
Körperverletzung
Jahre
Monate
herabgesetzt
Angeklagte
Einbeziehung
Strafe
Urteil
Amtsgerichts
12
November
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
wird
.
2
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Angeklagte
trägt
Kosten
Rechtsmittels
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
gefährlicher
Körperverletzung
Einbeziehung
Geldstrafen
Urteil
Amtsgerichts
12
November
Strafbefehl
Amtsgerichts
Essen
30
.
Juni
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Strafbefehl
Amtsgerichts
ange-
ordnete
Sperrfrist
aufrechterhalten
.
Hiergegen
richtet
Rüge
Verletzung
materiellen
Rechts
Verfahrensbeschwerde
gestützte
Revision
Angeklagten
.
Rechtsmittel
hat
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Teilerfolg
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Gesamtstrafenausspruch
angefochtenen
Urteils
begegnet
insoweit
durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
Strafkammer
auch
Einzelstrafen
Strafbefehl
Amtsgerichts
30
.
Juni
Auflösung
dortigen
Gesamtgeldstrafe
§
Abs.
StGB
gebildete
nachträgliche
Gesamtstrafe
einbezogen
hat
.
Landgericht
neu
abgeurteilte
gefährliche
Körperverletzung
beging
Angeklagte
18
.
März
mithin
jeweils
noch
erledigten
Ahndungen
Urteil
Amtsgerichts
12
November
Strafbefehl
Amtsgerichts
30
.
Juni
2016
.
Strafbefehl
Amtsgerichts
30
.
Juni
zugrundeliegenden
Taten
Angeklagten
22
.
Mai
zeitlich
Urteils
Amtsgerichts
28
.
April
ergangenen
Berufungsentscheidung
verübt
wurden
sind
Verurteilungen
untereinander
gesamtstrafenfähig
.
Ist
neu
abgeurteilte
Tat
zeitlich
unerledigten
Verurteilungen
begangen
worden
untereinander
Gesamtstrafe
zurückgeführt
werden
können
ist
nachträgliche
Gesamtstrafenbildung
§
Abs.
StGB
nur
Strafen
zeitlich
ersten
Verurteilung
möglich
.
.
;
vgl.
nur
Beschluss
7
.
Dezember
BGHSt
;
12
.
Aufl
.
.
.
Landgericht
hätte
lediglich
Geldstrafe
Tagessätzen
Urteil
nachträgliche
Gesamtstrafe
bilden
dürfen
.
2
.
Festsetzung
neu
bildenden
Gesamtstrafe
kann
Senat
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
selbst
vornehmen
.
alleiniger
Revision
Angeklagten
beachtende
verfahrensrechtliche
Verbot
reformatio
peius
§
Abs.
Satz
hat
Falle
fehlerhaften
nachträglichen
Gesamtstrafenbildung
Folge
Angeklagten
fehlerhafte
Anwendung
§
StGB
erlangter
Vorteil
mehr
genommen
werden
darf
.
.
;
vgl.
Beschlüsse
8
.
Juni
349
;
11
.
Februar
BGHSt
212
;
Urteil
3
November
BGHSt
.
Hat
Freiheitsstrafe
Geldstrafe
gebildete
Gesamtstrafe
Bestand
wird
nunmehr
Strafarten
nebeneinander
erkannt
darf
Summe
Freiheitsstrafe
Tagessätzen
Geldstrafe
frühere
Gesamtfreiheitsstrafe
übersteigen
vgl.
Beschluss
7
.
Mai
§
Abs.
Nachteil
.
Gesamtgeldstrafe
Tagessätzen
Strafbefehl
Amtsgerichts
30
.
Juni
gesondert
bestehen
bleibt
darf
neue
Gesamtstrafe
Jahre
Monate
übersteigen
.
Verbot
Schlechterstellung
vorgegebene
Strafe
kann
Senat
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
selbst
erkennen
.
jedwede
Benachteiligung
Angeklagten
auszuschließen
ermäßigt
Antrag
Generalbundesanwalts
zugleich
Einzelstrafe
gefährliche
Körperverletzung
Jahre
Monate
.
3
.
geringfügige
Teilerfolg
Rechtsmittels
rechtfertigt
Angeklagten
teilweise
Revision
veranlassten
Kosten
Auslagen
freizustellen
§
Abs.
.
Sost-Scheible
Bender
Franke
Quentin