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NAMEN
28
.
Januar
Strafsache
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
28
.
Januar
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Richter
Bundesgerichtshof
Lienen
Richterin
Bundesgerichtshof
Sost-Scheible
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
beisitzende
Richter
Staatsanwältin
Staatsanwalt
Verhandlung
Verkündung
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwalt
Verteidiger
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revisionen
Angeklagten
Staatsanwaltschaft
Urteil
Landgerichts
22
.
Juni
werden
verworfen
.
Angeklagte
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Kosten
Rechtsmittels
Staatsanwaltschaft
Angeklagten
entstandenen
notwendigen
Auslagen
fallen
Staatskasse
Last
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
Fällen
Einbeziehung
Freiheitsstrafe
Monaten
Urteil
Amtsgerichts
15
November
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
hiergegen
gerichtete
Revision
Angeklagten
rügt
Verletzung
materiellen
Rechts
beanstandet
Verfahren
.
Ungunsten
Angeklagten
eingelegte
Generalbundesanwalt
vertretene
wirksam
Strafausspruch
beschränkte
Revision
Staatsanwaltschaft
macht
Sachrüge
Strafzumessung
geltend
.
Rechtsmittel
sind
unbegründet
.
Revision
Angeklagten
Revision
Angeklagten
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Ergänzend
Ausführungen
Generalbundesanwalts
Antragsschrift
18
November
Hauptverhandlung
weist
Senat
lediglich
allein
erhobene
Aufklärungsrüge
§
Abs.
Landgericht
habe
fehlerhaft
unterlassen
Gutachten
Glaubhaftigkeit
Angeklagten
belastenden
Aussage
Nebenklägerin
einzuholen
Generalbundesanwalt
dargelegten
Gründen
jedenfalls
unbegründet
ist
.
II
.
Revision
Staatsanwaltschaft
kann
dahinstehen
Beanstandungen
Beschwerdeführerin
zutreffen
Landgericht
habe
rechtsfehlerhaft
Verteidigungsverhalten
Angeklagten
Fehlen
strafschärfender
Gesichtspunkte
Anwendung
Gewalt
;
Geschlechtsverkehr
mildernd
berücksichtigt
ausgesprochenen
Einzelstrafen
Gesamtstrafe
eventuellen
Rechtsfehlern
beruhen
.
jedenfalls
sind
Strafen
insbesondere
Blick
Taten
Urteilszeitpunkt
Jahre
zurücklagen
angemessen
Sinne
§
Abs.
Satz
.
Lienen
Sost-Scheible