You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

377 lines
3.1 KiB

BESCHLUSS
28
.
Mai
Strafsache
1
.
2
.
3
.
4
.
Unterstützung
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
ECLI
:
:
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
28
.
Mai
gemäß
Abs.
Nr.
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
analog
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Oberlandesgerichts
6
.
April
wird
Verfahren
eingestellt
Angeklagte
Fall
II
.
9
.
Urteilsgründe
Unterstützung
terroristischen
Vereinigung
Ausland
verurteilt
worden
ist
;
Umfang
Einstellung
fallen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
;
vorgenannte
Urteil
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Unterstützung
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
Fällen
schuldig
ist
.
2
.
weitergehende
Revision
Angeklagten
Revisionen
Angeklagten
werden
verworfen
.
3
.
Angeklagte
hat
verbleibenden
Kosten
Rechtsmittels
tragen
übrigen
Beschwerdeführer
haben
jeweils
Kosten
Rechtsmittel
tragen
.
Gründe
:
Oberlandesgericht
hat
Angeklagten
jeweils
Unterstützung
terroristischen
Vereinigung
Ausland
verurteilt
Angeklagten
Fällen
Angeklagte
klagten
Fällen
jeweils
Fall
.
Taten
hat
Oberlandesgericht
Angeklagten
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
Angeklagte
Jahr
Monaten
Angeklagten
Freiheitsstrafen
Monaten
Jahr
Monaten
verhängt
;
Vollstreckung
letztgenannten
Strafen
hat
Bewährung
ausgesetzt
.
Verurteilungen
wenden
Beschwerdeführer
jeweils
Rüge
Verletzung
materiellen
Rechts
gestützten
Revisionen
;
Angeklagten
beanstanden
Verfahren
.
Allein
Rechtsmittel
Angeklagten
hat
Entscheidungsformel
ersichtlichen
geringfügigen
Teilerfolg
.
Übrigen
erweist
ebenso
Revisionen
anderen
Beschwerdeführer
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Antrag
Generalbundesanwalts
hat
Senat
Verfahren
Angeklagten
Fall
II
.
9
.
Urteilsgründe
§
Abs.
Nr.
Abs.
eingestellt
.
bedingt
entsprechende
Änderung
Schuldspruchs
führt
Wegfall
Fall
verhängten
Einzelstrafe
.
2
.
Verfahrensbeanstandungen
bleibt
Antragsschriften
Generalbundesanwalts
genannten
Gründen
Erfolg
versagt
.
3
.
Sachrüge
veranlasste
umfassende
Überprüfung
Urteils
hat
Übrigen
Strafausspruch
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
gilt
auch
Fall
II
.
1
.
Urteilsgründe
.
Insoweit
unterscheidet
Sachverhalt
Grundlage
rechtsfehlerfrei
getroffenen
Feststellungen
insbesondere
Beschluss
Senats
14
.
Dezember
NStZ-RR
zugrunde
lag
:
Verfahren
Förderung
Junud
geringfügige
Geldund
hinreichend
wahrscheinlich
war
liegt
hier
Unterstützung
terroristischen
Vereinigung
Zahlungen
verfahrensgegenständliche
beitrugen
Kämpfer
Junud
Aufenthalt
überhaupt
fortsetzen
konnten
Organisation
weiterhin
Gebote
standen
.
Entfallen
Einzelstrafe
Tat
II
.
9
.
Urteilsgründe
lässt
Gesamtstrafenausspruch
betreffend
Angeklagten
unberührt
.
Senat
schließt
verbleibenden
Einzelstrafen
Jahren
Monaten
Jahren
Jahren
Monaten
Jahren
Monaten
zweimal
Jahren
Landgericht
weggefallene
Strafe
Jahr
Monaten
geringere
Gesamtfreiheitsstrafe
erkannt
hätte
.
4
.
geringen
Erfolges
Revision
Angeklagten
ist
unbillig
gesamten
verbleibenden
Kosten
Rechtsmittels
belasten
§
Abs.
;
Übrigen
folgt
Kostenentscheidung
§
Abs.
Satz
.
Gericke
Berg
RiBGH
Hoch
befindet
Urlaub
ist
gehindert
unterschreiben
.