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369 lines
3.3 KiB

BESCHLUSS
StR
20
.
September
Strafsache
versuchter
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
2
.
Antrag
20
.
September
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
12
.
Juni
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
Angeklagte
vorsätzlicher
Körperverletzung
Tateinheit
versuchter
gefährlicher
Körperverletzung
verurteilt
worden
ist
Ausspruch
Gesamtfreiheitsstrafe
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Diebstahls
vorsätzlicher
Körperverletzung
Tateinheit
versuchter
gefährlicher
Körperverletzung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
.
Rüge
Verletzung
sachlichen
Rechts
gestützte
Revision
Angeklagten
hat
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Erfolg
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Verurteilung
versuchter
gefährlicher
Körperverletzung
hält
sachlich-rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
1
.
Feststellungen
wurde
Angeklagte
Drogeriemarkt
Plastikbox
Rasierklingen
entwendet
hatte
Ladendetektiv
Geschäfts
verfolgt
schließlich
gestellt
.
Festnahme
entziehen
wollte
griff
Angeklagte
Detektiv
Schlägen
Tritten
indes
zurückschlug
versuchte
Angeklagten
Haltegriffe
fixieren
.
entwickelte
Handgemenge
Verlauf
Angeklagte
mehrfach
mitgeführten
handelsüblichen
Nagelfeile
Klingenlänge
Zentimetern
Detektiv
stach
Stiche
kam
Gesicht
sehr
nahe
jedoch
treffen
.
weiteren
Verlauf
gingen
Boden
;
Angeklagten
gelang
Haltegriff
befreien
floh
zwischenzeitlich
verständigten
Polizei
festgenommen
wurde
.
2
.
Landgericht
hat
geprüft
Angeklagte
Versuch
gefährlichen
Körperverletzung
zurückgetreten
ist
Prüfung
Umständen
Falles
aufdrängte
.
ist
rechtsfehlerhaft
.
bisherigen
Feststellungen
bleibt
insbesondere
Möglichkeit
offen
unbeendeter
Versuch
gefährlichen
Körperverletzung
vorlag
möglichen
Folge
Angeklagte
weiteres
Tätigwerden
strafbefreiender
Wirkung
zurückgetreten
sein
könnte
§
Abs.
Satz
StGB
.
Urteilsgründe
verhalten
bereits
Frage
Angeklagte
weiteren
Verlauf
Auseinandersetzung
Besitz
Nagelfeile
verblieb
;
Strafkammer
hat
lediglich
ausgeführt
Aufforderung
Ladendetektivs
freiwillig
fallen
ließ
.
ist
auszuschließen
Angeklagte
Nagelfeile
Festnahme
Hand
behielt
jederzeit
wieder
hätte
zustechen
können
.
Annahme
fehlgeschlagenen
Versuchs
vorliegt
Zurücktretende
Eintritt
tatbestandlichen
Erfolges
mehr
möglich
hält
1
.
Aufl
.
.
ist
Voraussetzung
Raum
.
Ebensowenig
zwingt
Umstand
Angeklagte
Nagelfeile
freiwillig
fallen
ließ
Schluss
habe
freiwillig
weiteren
Stichen
Ladendetektiv
abgesehen
.
Schließlich
ist
strafbefreiender
Rücktritt
auch
ausgeschlossen
Angeklagte
zwischenzeitlich
außertatbestandliches
Ziel
Griff
Ladendetektivs
lösen
erreicht
hatte
Beschluss
19
.
Mai
BGHSt
.
3
.
Aufhebung
Schuldspruchs
versuchter
gefährlicher
Körperverletzung
bedingt
auch
Aufhebung
Rechtsfehler
betroffenen
Verurteilung
tateinheitlich
begangenen
einfachen
Körperverletzung
.
verbundene
Aufhebung
Tat
verhängten
Einzelstrafe
entzieht
auch
Gesamtstrafenausspruch
Grundlage
.
neuen
Tatrichter
Beurteilung
widerspruchsfreier
Grundlage
ermöglichen
hat
Senat
auch
rechtsfehlerfrei
getroffenen
Feststellungen
aufgehoben
.
Gericke