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371 lines
3.1 KiB

BESCHLUSS
16
.
Oktober
Strafsache
1
.
2
.
3
.
4
.
1
.
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
2
.
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
;
hier
:
Revisionen
Angeklagten
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführer
Generalbundesanwalts
2
.
Antrag
16
.
Oktober
gemäß
§
Abs.
§
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
19
.
Februar
Feststellungen
aufgehoben
Beschwerdeführer
Angeklagten
.
Fall
Anklageschrift
verurteilt
sind
Ausspruch
Gesamtstrafe
Angeklagten
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weitergehende
Revision
Angeklagten
wird
worfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
"
Kokain
geringen
Mengen
Fällen
gewerbsmäßigen
Kokain
Fällen
"
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
Angeklagten
"
Kokain
geringer
Menge
"
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Hiergegen
richten
Revisionen
Angeklagten
allgemeinen
Sachbeschwerde
.
Rechtsmittel
Angeklagten
Angeklagten
hat
nur
Entscheidungsformel
sichtlichen
Erfolg
.
Urteilsaufhebung
Fall
"
Anklagevorwurf
"
bezeichneten
Tat
ist
§
auch
Angeklagten
.
erstrecken
insoweit
"
Kokain
geringer
Menge
"
Freiheitsstrafe
Jahren
.
ner
Einzelstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
sind
Revision
eingelegt
haben
.
Urteil
hält
rechtlicher
Prüfung
Stand
Angeklagten
"
Anklagevorwurf
"
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
verurteilt
worden
sind
.
pauschale
Feststellung
Angeklagten
hätten
gemeinsamen
Tatentschlusses
Kokainvorrat
etwa
Gramm
aufbewahrt
Kokain
anschließend
abzusetzen
reicht
Schuldspruch
.
läßt
Tatbeteiligung
einzelnen
Angeklagten
vollendeten
Gesamtmenge
ausreichend
erkennen
.
Feststellungen
Angeklagten
Mitangeklagte
.
Bruchteilen
ser
Betäubungsmittelmenge
umgegangen
sind
ersetzen
erforderlichen
konkreten
Feststellungen
Einzelhandlungen
Angeklagten
bezug
Gesamtmenge
so
B.
Beteiligung
einzelnen
Angeklagten
Einkauf
Möglichkeiten
Absatz
Einfluß
nehmen
Rauschgiftvorrat
zuzugreifen
.
notwendigen
Feststellungen
können
auch
Gesamtzusammenhang
Urteilsgründe
entnommen
werden
.
Beweiswürdigung
schränkt
Mitteilung
Sachverhalt
stehe
"
fest
Geständnisse
Angeklagten
übrigen
Hauptverhandlungsprotokolls
erhobenen
Beweise
"
.
Umstand
Urteilsgründe
"
Anklagevorwurf
"
nur
nahezu
wortgleichen
Wiedergabe
Anklagesatzes
bestehen
weckt
Zweifel
Urteil
näher
geschilderten
Geständnisse
Angeklagten
ausreichende
Grundlage
Überzeugungsbildung
Gerichts
sein
konnten
Eindruck
aufdrängt
Urteil
verfahrensbeendigende
Absprache
zugrunde
liegt
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
gesteckte
Rahmen
BGHSt
eingehalten
worden
ist
.
war
Urteil
auch
aufzuheben
Mitangeklagten
.
selbst
Revision
eingelegt
haben
Tat
verurteilt
worden
sind
.
führt
Angeklagten
Mitangeklagten
.
vollständigen
Aufhebung
Urteils
Angeklagten
angeklagten
Aufhebung
Verurteilung
Tat
Aufhebung
Ausspruchs
Gesamtstrafe
.
Senat
schließt
Höhe
weiteren
Angeklagten
verhängten
Einzelstrafen
aufgehobenen
Einsatzstrafe
beeinflußt
war
.
übrigen
hat
Überprüfung
Urteils
Angeklagten
beschwerenden
Rechtsfehler
ergeben
.
Fortgang
Verfahrens
verweist
Senat
Hinweise
Gründen
Revision
Staatsanwaltschaft
ergangenen
Urteils
heutigen
Tage
.
Pfister