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107 lines
875 B

BESCHLUSS
23
Juli
Strafsache
1
.
2
.
1
.
:
gewerbsmäßiger
Hehlerei
u.a.
2
.
:
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
23
Juli
einstimmig
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
17
.
Oktober
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
;
jedoch
wird
vorbezeichnete
Urteil
Gründen
Antragsschriften
Generalbundesanwalts
Formel
ergänzt
Angeklagten
Übrigen
freigesprochen
werden
§
Abs.
Kostenentscheidung
abgeändert
:
Angeklagten
haben
Kosten
Verfahrens
tragen
verurteilt
worden
sind
.
Angeklagten
freigesprochen
worden
sind
fallen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Dr.
befindet
Urlaub
ist
gehindert
unterschreiben
.