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57 lines
484 B

BESCHLUSS
11
.
April
Strafsache
Mordes
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
11
.
April
gemäß
§
Abs.
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
24
.
April
sofortige
Beschwerde
Kostenentscheidung
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Otten
Rothfuß
Roggenbuck