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85 lines
716 B

BESCHLUSS
StR
27
.
Januar
Strafsache
alias
:
Raubes
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
27
.
Januar
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
17
.
Juni
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Senat
schließt
Revision
Staatsanwaltschaft
ergangenen
Urteil
heutigen
Tage
näher
ausgeführt
hat
Gesamtstrafenausspruch
angefochtenen
Urteil
fehlerhaften
Einbeziehung
Geldstrafe
Strafbefehl
Amtsgerichts
Neuwied
6
.
August
beruht
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Frau
Prof.
Dr.
ist
Urlaubs
Unterschriftsleistung
gehindert
.
Roggenbuck