You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

267 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
7
.
Februar
Strafsache
Vorenthaltens
Veruntreuens
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
3
.
Antrag
7
.
Februar
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
6
.
April
Strafausspruch
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Wirtschaftsstrafkammer
zuständige
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Vorenthaltens
Veruntreuens
Arbeitsentgelt
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
.
hat
Kompensationsentscheidung
getroffen
Berufsverbot
ausgesprochen
.
Rüge
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
gestützte
Revision
hat
Tenor
ersichtlichen
Erfolg
;
Übrigen
ist
offensichtlich
unbegründet
Abs.
.
1
.
Verfahrensrügen
bleiben
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
genannten
Gründen
Erfolg
.
2
.
Überprüfung
Schuldspruchs
zeigt
auch
Berücksichtigung
Revisionsvorbringens
Nachteil
Angeklagten
.
3
.
Hingegen
hält
Strafausspruch
rechtlicher
Überprüfung
stand
.
Landgericht
hat
konkreten
Strafzumessung
Gesamtstrafenbildung
auch
Frage
verhängte
Strafe
Bewährung
ausgesetzt
werden
kann
Lasten
Angeklagten
berücksichtigt
Teil
hier
gegenständlichen
Taten
laufender
Bewährung
begangen
habe
noch
laufender
Bewährungszeit
ersten
verfahrensgegenständlichen
Taten
gekommen
sei
.
wird
Feststellungen
getragen
.
dreijährige
Bewährungszeit
Strafe
Urteil
18
.
Mai
endete
18
.
Mai
;
frühesten
Taten
Fälle
27
beging
Angeklagte
aber
erst
29
.
Mai
Sozialversicherungsbeiträge
Monat
Mai
gemäß
§
Abs.
Satz
Fassung
22
.
Januar
.
S.
fällig
wurden
.
Angeklagte
hat
verfahrensgegenständliche
Taten
erst
unmittelbar
Ablauf
Bewährungszeit
begangen
.
Urteil
beruht
Ansicht
Generalbundesanwalts
fehlerhaften
Strafzumessungsentscheidung
.
Senat
kann
ausschließen
Landgericht
beanstandete
Erwägung
mildere
Einzelstrafen
geringere
Gesamtstrafe
verhängt
insbesondere
auch
Frage
Strafaussetzung
Bewährung
anders
beurteilt
hätte
.
4
.
Entscheidungen
Berufsverbot
Kompensation
festgestellte
rechtsstaatswidrige
Verfahrensverzögerung
bleiben
Aufhebung
Strafausspruchs
unberührt
.
Krehl