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244 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
14
Juli
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
14
Juli
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
16
.
Dezember
Strafausspruch
aufgehoben
Sache
Umfang
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
gefährlicher
Körperverletzung
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
wendet
Revision
Angeklagten
Sachrüge
.
Revision
erweist
Schuldspruch
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Strafausspruch
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Feststellungen
Landgerichts
hat
Tatzeit
Steuerungsfähigkeit
erheblich
verminderte
Angeklagte
Zeugen
geschossen
lebensgefährlich
verletzt
.
schweren
Verletzungen
gelang
Zeugen
Rücksitz
sessen
hatte
auszusteigen
Angeklagten
beiseite
drücken
m
m
entfernten
Wohnhaus
Eltern
Hintertür
laufen
.
Angeklagte
folgte
erkennbar
war
Zeuge
erhebliche
Verletzungen
davongetragen
hatte
.
Landgericht
ist
zutreffend
ausgegangen
Angeklagte
Versuch
Totschlags
strafbefreiend
§
Abs.
Satz
.
Alt
.
StGB
zurückgetreten
ist
.
Gleichwohl
hat
Rahmen
Strafzumessung
gefährlichen
Körperverletzung
ausgeführt
:
"
Ferner
fiel
strafschärfend
Gewicht
Angeklagte
Tötungsvorsatz
gehandelt
Geschädigten
erhebliche
Verletzungen
beigebracht
hat
beinahe
erlegen
wäre
.
"
Erwägung
ist
rechtsfehlerhaft
.
Zwar
können
Schwere
Verletzungen
Folgen
Tat
straferschwerend
berücksichtigt
werden
.
Hingegen
bewirkt
Rücktrittsprivileg
versuchte
Straftat
gerichtete
Vorsatz
ausschließlich
bezogene
Tatbestandsverwirklichungen
strafschärfend
berücksichtigt
werden
dürfen
vgl.
BGHSt
43
;
NStZ
.
Landgericht
ausdrücklich
auch
Tötungsvorsatz
abgestellt
hat
kann
Strafausspruch
bestehen
bleiben
.
ist
auszuschließen
liegende
Rechtsfehler
Höhe
verhängten
Freiheitsstrafe
ausgewirkt
hat
.
Aufhebung
Feststellungen
Strafe
bedarf
.
neue
Tatrichter
hat
lediglich
neue
Bewertung
vorzunehmen
.
Ergänzende
widersprechende
Feststellungen
Strafe
sind
möglich
.
Detter
Ot-
Rothfuß