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1362 lines
12 KiB

NAMEN
20
.
August
Strafsache
Untreue
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
20
.
teilgenommen
haben
:
Vorsitzende
Richterin
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Detter
Dr.
Rothfuß
Richterin
Bundesgerichtshof
Roggenbuck
Staatsanwältin
Vertreterin
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Verteidiger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revision
Staatsanwaltschaft
wird
Urteil
Landgerichts
Mühlhausen
12
Juli
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Wirtschaftsstrafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Vorwurf
Untreue
Fällen
Vorwurf
versuchten
gemeinschaftlichen
Betrugs
tatsächlichen
Gründen
freigesprochen
.
wendet
Staatsanwaltschaft
Ungunsten
Angeklagten
eingelegten
Verletzung
sachlichen
Rechts
Verfahrensrüge
gestützten
Revision
.
Rechtsmittel
Generalbundesanwalt
vertreten
wird
hat
Erfolg
.
Feststellungen
ist
Angeklagte
.
war
Teil
Arbeitskraft
beratend
Aufbau
betrieblichen
schulischen
Berufsausbildung
tätig
.
Anfang
unterstützte
Thüringer
Kultusministerium
wendung
Mittel
europäischen
Sozialfonds
Qualifizierung
Arbeitslosen
sozial
Benachteiligten
.
Angeklagte
plante
sogenannte
Flathus-Programme
sorgte
Durchführung
Abwicklung
Zahlungsverkehrs
.
vereinbarte
langjährigen
Freund
früheren
Mitangeklagten
onsschule
B.
Leiter
Lehrgänge
DM
Tag
Teilnehmer
durchzuführen
seien
akzeptierte
dann
aber
nachträgliche
Preiserhöhung
DM
Leistungsänderung
zugrunde
lag
.
Land
entstand
Jahr
Gesamtschaden
über
DM
.
Insoweit
hat
Strafkammer
Verfahren
§
Abs.
StPO
vorläufig
eingestellt
.
nachfolgenden
Tatvorwürfen
hat
Strafkammer
Angeklagten
subjektiven
Gründen
freigesprochen
:
1
.
wurde
Untreuevorwürfen
Vorstand
Schule
entlassen
.
Lehrgänge
weiter
durchführen
können
gründete
6
.
Dezember
.
.
Angeklagte
schloß
22
.
Dezember
Vertrag
Durchführung
Flathus-Programmen
Jahre
Preis
Flathus-Programm
DM
Tag
Teilnehmer
;
unterbeauftragten
Schulen
erhielten
Tagessatz
DM
.
Überhöhung
Preises
DM
Tag
Teilnehmer
ursprünglich
vereinbarten
Tagessatz
DM
entstand
Thüringer
Kultusministerium
Jahr
Schaden
insgesamt
DM
.
Strafkammer
hat
insoweit
vorsätzliche
Pflichtverletzung
Angeklagten
verneint
Angeklagten
schon
damals
liegenden
mäßiggradig
ausgeprägten
Psychosyndroms
bewußt
gewesen
sei
Ermäßigung
Jahre
willkürlich
vorgenommenen
Preiserhöhung
hätte
hinwirken
müssen
.
2
.
Angeklagte
gingen
zumindest
stillschweigend
Verlängerung
Vertragsverhältnisses
Jahr
.
Entsprechend
wurden
Lehrgänge
durchgeführt
.
Land
entstand
Schaden
insgesamt
DM
.
Auch
insoweit
hat
Strafkammer
vorgenannten
Gründen
Vorsatz
nachweisbar
gehalten
.
3
.
Parteien
konkludent
geschlossenen
Pauschalpreisvereinbarung
ausgegangen
waren
stellte
Thüringer
tusministerium
26
.
Oktober
DM
Verwaltungskosten
Rechnung
.
Angeklagte
akzeptierte
Rechnungsposten
zeichnete
Rechnung
"
sachlich
richtig
"
;
Gesamtbetrag
Verwaltungskosten
wurde
überwiesen
.
Strafkammer
hat
schon
offengelassen
Angeklagte
objektiven
Tatbestand
Untreue
erfüllt
habe
.
hat
freigesprochen
inneren
Tatseite
Persönlichkeitsstörung
jedenfalls
nachzuweisen
sei
vorsätzlich
Nichtschuld
gezahlt
haben
.
4
.
Ende
Anfang
suchte
Angeklagte
mehrfach
Staatssekretär
Thüringer
Kultusministerium
Vergütung
Mehrarbeit
"
erlangen
.
legte
Staatssekretär
schließlich
Vertragsentwurf
Kultusministerium
Verein
Unterstützung
Umsetzung
rung
Flathus-Maßnahmen
1
.
Juni
31
.
Mai
rückwirkend
DM
erhalten
sollte
.
Tatsächlich
hatte
Verein
Leistungen
erbracht
.
Angeklagte
wollte
Vergütung
Tätigkeit
erlangen
;
Vorstellung
würde
Staatssekretär
wahren
Hintergrund
Vertrages
erkennen
billigen
.
Staatsekretär
hingegen
ging
Zuarbeit
Vereins
Angeklagten
;
Vertragsabschluß
kam
nur
Zweifel
Rückwirkung
hatte
.
Strafkammer
hat
subjektiven
Tatbestand
versuchten
Betrugs
verneint
Angeklagte
Persönlichkeitsstruktur
Täuschungsabsicht
gehandelt
habe
.
II
.
Revision
Staatsanwaltschaft
hat
schon
Sachrüge
Erfolg
.
Freispruch
hält
sachlich-rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
1
.
Annahme
Strafkammer
Angeklagte
habe
ausgeurteilten
Fällen
jedenfalls
Vorsatz
gehandelt
ist
rechtsfehlerhaft
.
Strafkammer
beruft
Begründung
äußeren
Geschehensablauf
hier
innere
Tatseite
Angeklagten
geschlossen
werden
könne
Gutachten
Sachverständigen
Prof.
Dr.
Sachverständigen
Prof.
Dr.
Dr.
"
zarre
"
Verhalten
Angeklagten
Hauptverhandlung
S.
.
Gutachten
noch
Verhalten
Angeklagten
Hauptverhandlung
tragen
Wertung
Angeklagten
Persönlichkeit
Vorwurf
vorsätzlichen
Handelns
machen
sei
.
Gutachten
Sachverständigen
Prof.
Dr.
weist
Mängel
ist
schon
Grundlage
Feststellungen
keit
erst
recht
unterscheidenden
Frage
Vorsatzes
geeignet
.
Urteil
entnehmenden
Angaben
Sachverständigen
lassen
hinreichende
Auseinandersetzung
Angeklagten
vorgeworfenen
Taten
festgestellten
Umständen
vermissen
.
Gutachter
würdigt
Verhalten
Angeklagten
global
Einzelfall
bezogen
.
Beurteilung
Schuldfähigkeit
§
StGB
hat
aber
Bezug
bestimmte
Tat
erfolgen
vgl.
Tröndle/Fischer
StGB
51
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Sachverständige
geht
Annahmen
Feststellungen
Beleg
findet
.
So
hat
Gutachter
Beurteilung
zugrunde
gelegt
Gedächtnisdefizite
Aufmerksamkeitsstörungen
Angeklagten
Bedingungen
Schlafapnoe
Frage
stehenden
Jahren
erheblich
schwerer
gewesen
sein
könnten
Zeitpunkt
Hauptverhandlung
feststellbar
Gehirn
Lage
sei
adäquater
Behandlung
feinmorphologischen
Störungen
Sauerstoffmangelsituation
auszugleichen
S.
.
Urteil
ergibt
aber
Hinweis
Schlafapnoe
Angeklagten
behandelt
worden
ist
Zustand
gebessert
hat
.
Gegenteil
hat
Zeugin
bekundet
kurzem
gewußt
habe
Mann
Schlafapnoe
habe
S.
.
Sachverständige
hält
Ursache
Angeklagten
gefundenen
Defizite
Bereich
verbalen
Gedächtnisses
Aufmerksamkeit
Interferenzkontrolle
nähere
Darlegungen
hirnorganischen
Prozeß
wahrscheinlich
neurologische
neuroradiologische
Untersuchung
unauffällige
hirnorganische
Verhältnisse
gezeigt
haben
S.
.
anderer
Stelle
heißt
Ursache
Defizite
hirnorganischer
Prozeß
vermuten
sei
S.
.
Strafkammer
legt
Urteil
Vermutungen
Gutachters
festgestellte
hirnorganische
Störungen
zugrunde
S.
näher
belegen
.
Gutachter
vermutet
weiteren
Entscheidungen
Intention
fehlgedeutet
Konsequenzen
richtig
eingeschätzt
würden
mehr
unbewußten
Affekt
nüchterner
Überlegung
geleitet
worden
seien
Einsicht
Konsequenzen
Handelns
aufgehoben
Schuldfähigkeit
Frage
gestellt
sei
S.
.
Bereits
Wortwahl
Gutachters
zeigt
hier
eigener
Einschätzung
Bereich
Spekulation
bewegt
.
legt
Bedingungen
zugrunde
selbst
festgestellt
hat
Diplom-Soziologin
Pädagogin
Rahmen
psychotherapeutischen
Behandlung
Zeitraum
Oktober
November
niedergelegt
worden
sind
.
Annahme
Gutachters
Schuldunfähigkeit
Jahren
sei
auszuschließen
ist
selbst
diagnostizierten
mäßiggradigen
Psychosyndroms
mäßiggradigen
Schlafapnoe
gegebenen
Begründung
nachvollziehbar
.
Ausgangsbefunden
ist
festgestellten
geringen
Schweregrades
Erkrankungen
Ausschluß
Schuldfähigkeit
vielmehr
unwahrscheinlich
;
hätte
gegebenenfalls
einzelnen
Tatvorwurf
sorgfältig
begründet
werden
müssen
Tatvorwürfe
angegebenen
Zeitraum
lagen
nämlich
.
Behauptung
Gutachters
Angeklagte
könne
Komplexhaftigkeit
Monate
zielgerichtet
durchhalten
S.
widerspricht
Feststellungen
Angeklagte
mehrfacher
Hinsicht
Jahre
zielgerichtetes
komplexes
Verhalten
gezeigt
hat
etwa
Durchführung
Flathus-Programme
Thüringer
Kultusministerium
Zusammenarbeit
Erzielung
zusätzlicher
Einnahmen
-9-
schiedenen
Quellen
.
Gutachter
ausführt
Defizite
komplexen
Aufmerksamkeitsanforderungen
gebe
S.
ergibt
Feststellungen
Angeklagten
Last
gelegtes
Verhalten
komplexen
Situationen
stattgefunden
hat
.
Feststellungen
weisen
vielmehr
Angeklagte
Last
gelegten
Vertragsabschlüsse
längere
Zeit
geplant
vorbereitet
hat
.
Behauptung
Angeklagte
habe
Unstrukturiertheit
ganz
andere
Motive
Vordergrund
gestellt
S.
wird
belegt
.
Auch
Gutachter
Angeklagten
bestimmte
Verhaltensbereiche
Fähigkeit
abspricht
komplexe
Konsequenzen
erkennen
S.
setzt
tatsächlich
Tätigkeit
Angeklagten
fraglichen
Jahren
.
So
war
Angeklagte
beispielsweise
Tatzeitraums
März
herausgehobener
Funktion
etwa
stellvertretender
Leiter
berufspädagogischen
Fachseminars
tätig
S.
.
insoweit
gestellten
Anforderungen
gerecht
geworden
sein
könnte
belegen
Feststellungen
Punkt
.
Auch
Gutachten
Prof.
Dr.
Dr.
ist
geeignet
Beurteilung
Landgerichts
rechtfertigen
.
Gutachten
könnte
Zusammentreffen
Feststellungen
lediglich
unterstellten
näher
dargelegten
belegten
hirnorganischen
Störungen
psychischen
Auswirkungen
Generation-Problematik
bestimmten
Situationen
Angeklagten
Realitätsverkennungen
realitätskonformen
Verhaltensweisen
geführt
haben
S.
.
geht
Sachverständige
schon
hirnorganischen
Störungen
unzutreffenden
Voraussetzungen
.
Ausführungen
liegen
aber
auch
Sache
Krisensituationen
hier
festgestellt
sind
.
Vielmehr
zeigen
Urteilsgründe
kontinuierlichen
Prozeß
Angeklagte
Zielvorstellungen
verfolgt
hat
.
Gutachter
unbewußte
Kooperationswünsche
vermeintlichen
gefürchteten
Gegnern
möglich
hält
dürfte
beruhenden
Realitätsverkennung
Abschluß
fraglichen
Verträge
hier
entgegenstehen
langjähriger
Freund
Angeklagten
war
.
Landgericht
eigener
Beobachtung
bizarren
Verhaltensweisen
Angeklagten
ausgegangen
ist
S.
belegen
Feststellungen
Angeklagten
auch
Zeit
verfahrensgegenständlichen
Taten
auffälliges
Benehmen
gezeigt
hat
;
dürfte
sprechen
Vertreter
Thüringer
Kultusministeriums
interministeriellen
Runde
war
Ministerium
auch
europäischen
Finanzkontrolleuren
vertreten
hat
.
Begründung
Strafkammer
Grundlage
vorgenannten
Gutachten
einzelnen
Tathandlungen
Vorsatz
verneint
begegnet
auch
unabhängig
Mangelhaftigkeit
Gutachten
sachlichrechtlichen
Bedenken
.
Strafkammer
hat
fehlerhaft
Vorsatz
Unrechtseinsicht
Schuldfähigkeit
miteinander
verquickt
Fällen
Frage
Schuldfähigkeit
subjektive
Tatbestandsseite
projiziert
.
geht
Untreuehandlungen
hohen
Anforderungen
Nachweis
Vorsatzes
S.
hier
ergibt
festgestellte
Sachverhalt
nur
bedingten
Vorsatz
noch
uneigennütziges
Täterverhalten
.
Bewertung
subjektiven
Seite
einzelnen
Tatvorwürfe
hat
Strafkammer
Tatsachen
zugrunde
gelegt
Widerspruch
Feststellungen
stehen
.
Annahme
Strafkammer
rigkeiten
sei
Angeklagten
Durchführung
Lehrgänge
gefährdet
gewesen
S.
widerspricht
Feststellung
auch
Vertragsschluß
Produktionsschule
Verhandlungen
Vertretern
führte
hinhielt
S.
.
war
Angeklagte
bewußt
weiteres
Lehrgänge
auch
durchführen
lassen
konnte
.
Angeklagte
hat
nur
emotional
stark
belasteten
Ausgangslage
S.
Dezember
Vertrag
unterzeichnet
auch
zusammen
Anschreiben
Täuschung
Thüringer
Kultusministeriums
worfen
S.
.
Vertrag
überhöhten
Preisen
hat
dann
Verlaufe
Jahres
durchgeführt
.
Annahme
Kammer
Angeklagten
sei
November
bewußt
gewesen
günstigere
Preise
Thüringer
Kultusministerium
habe
durchsetzen
müssen
insbesondere
komplexe
Vorgänge
längere
Zeiträume
Zusammenhang
habe
beurteilen
können
widerspricht
oben
Punkt
ausgeführt
Feststellungen
.
Lehrgangspreise
überhöht
waren
wußte
Angeklagte
Anfang
Kalkulation
Seiten
eingeweiht
war
S.
.
Angeklagten
November
früheren
Abmachungen
entfallen
sein
könnten
gibt
geringsten
Anhaltspunkte
.
.
neue
Hauptverhandlung
weist
Senat
vorsorglich
folgendes
:
Auch
Verwaltungskosten
DM
belegen
bisherigen
Urteilsfeststellungen
objektiven
Tatbestand
Untreue
.
Angeklagte
hätte
Forderung
Fax
10
.
April
akzeptieren
dürfen
Pauschalpreis
vereinbart
war
.
Insoweit
oblag
Kontrolle
hätte
eventuellen
Rechtsanspruch
entstehen
lassen
dürfen
.
Sollte
bezüglich
Vorwurfs
versuchten
Betruges
Angeklagten
widerlegen
sein
geglaubt
habe
Staatssekretär
Täuschung
informiert
gewesen
sei
gebilligt
habe
wird
Tatvorwurf
rechtlichen
Gesichtspunkt
versuchten
Anstiftung
Untreue
prüfen
sein
.
Angeklagten
dürfte
bewußt
gewesen
sein
zusätzliche
Entlohnung
Tätigkeit
Thüringer
Kultusministerium
Rechtsanspruch
hatte
;
zeigt
Einlassung
später
gewählten
Kammer
feststellbaren
Vergütungskonstruktion
S.
.
Organisation
Durchführung
Flathus-Teilprogramms
Thüringer
Ministerium
Landwirtschaft
Forsten
liegt
faktisches
Treueverhältnis
Angeklagten
.
Angeklagte
dürfte
pflichtwidrigen
Vertragsabschlüsse
höheren
Schaden
DM
Tag
Teilnehmer
verur-
sacht
haben
:
Angeklagte
hatte
Anfang
Tagessatz
DM
vereinbart
ernsthafte
Konkurrenzangebote
einzuholen
entsprechende
Lehrgänge
DM
Tag
haben
waren
Beauftragung
Schulen
zeigt
.
Hinblick
Verfahrensrüge
Generalbundesanwalt
Recht
angenommen
hat
Gewicht
ist
wird
neue
Tatrichter
Gelegenheit
haben
neuen
Sachverständigen
Begutachtung
Angeklagten
beauftragen
.
Detter
Rothfuß
Roggenbuck