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171 lines
1.4 KiB

BESCHLUSS
AR
30
.
März
Strafsache
Betruges
Az
.
:
Js
Amtsgericht
Waiblingen
Az
.
:
KLs
Js
Landgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
30
.
März
beschlossen
:
Amtsgericht
Waiblingen
rechtshängige
Verfahren
Js
wird
Landgericht
rechtshängigen
Verfahren
KLs
Js
verbunden
.
Gründe
:
Generalbundesanwalt
hat
Zuschrift
Senat
7
.
März
ausgeführt
:
"
Landgericht
Amtsgericht
Waiblingen
sind
Verfahren
KLs
Js
Js
rechtshängig
.
Verfahren
werden
Angeklagten
Vorwurfs
Betruges
geführt
.
Verfahren
Landgericht
betrifft
Taten
Zeitraum
11
.
14
.
April
.
Verfahren
Amtsgericht
Waiblingen
umfasst
Taten
Zeitraum
22
.
Dezember
15
Juli
.
Landgericht
hat
Sache
Erhebung
psychiatrischen
Sachverständigengutachtens
Angeklagten
angeordnet
.
Amtsgericht
Waiblingen
hat
Sache
Beschluss
26
.
Januar
Entscheidung
Verbindung
Verfahren
vorgelegt
.
Landgericht
Staatsanwaltschaften
treten
Verbindung
Verfahren
.
Bundesgerichtshof
ist
Entscheidung
Verbindung
Verfahren
gemäß
§
Abs.
S.
gemeinschaftliches
oberes
Gericht
zuständig
betroffenen
Gerichte
Zuständigkeitsbereich
verschiedener
Oberlandesgerichte
liegen
Oberlandesgericht
Oberlandesgericht
.
Verbindung
Verfahren
ist
Interesse
umfassenden
Aufklärung
Aburteilung
sachdienlich
Landgericht
bereits
Erhebung
psychiatrischen
Sachverständigengutachtens
Angeklagten
angeordnet
hat
vgl.
Beschluss
30
Juli
.
"
tritt
Senat
.