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1.1 KiB

BESCHLUSS
AR
16
.
April
Bewährungssache
Diebstahls
Az
.
:
Amtsgericht
Az
.
:
Js
Bew
.
Amtsgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
16
.
April
beschlossen
:
Antrag
zuständige
Gericht
bestimmen
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Streit
§
kann
Bundesgerichtshof
nur
streitenden
Gerichte
zuständiges
Gericht
bestimmen
.
Bestimmung
muß
unterbleiben
Zuständigkeit
anderen
bisher
Streit
beteiligten
Gerichts
ergibt
vgl.
Bewährungsaufsicht
;
Befaßtsein
m.w
.
.
So
verhält
hier
.
Zuständig
ist
Amtsgericht
Zuständigkeitsstreit
bisher
beteiligt
war
.
Zwar
war
§
.
V.m
.
Abs.
Satz
zunächst
Amtsgericht
Traunstein
zuständig
geworden
Urteil
zuletzt
ergangen
ist
.
Gericht
hat
jedoch
§
treffenden
nachträglichen
Entscheidungen
bindender
Wirkung
Amtsgericht
übertragen
.
Abgabe
nachträglichen
Entscheidungen
Wohnsitzgericht
ist
Maßgabe
§
Satz
StPO
abgeleiteten
Zuständigkeit
auch
anderer
Urteile
angefallene
Bewährungsaufsicht
zuständig
Urteilen
geringere
Strafe
erkannt
ist
gleicher
Strafhöhe
früher
ergangen
sind
Bewährungsaufsicht
m.w
.
.
Detter
Otten
Roggenbuck