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104 lines
794 B

BESCHLUSS
AR
8
.
April
Strafsache
unerlaubten
Umgangs
gefährlichen
Abfällen
Az
.
:
Js
Staatsanwaltschaft
Az
.
:
AR
4/03
Landgericht
Az
.
:
AR
Generalstaatsanwaltschaft
Az
.
:
Oberlandesgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
8
.
April
beschlossen
:
Beschwerde
Verurteilten
28
.
Dezember
ergänzt
Schreiben
28
.
Januar
Beschluß
Oberlandesgerichts
9
.
Dezember
Az
.
:
wird
Kosten
unzulässig
verworfen
Beschluß
Beschwerde
angefochten
werden
kann
.
§
Abs.
Satz
ist
Beschwerde
Beschlüsse
Verfügungen
Oberlandesgerichte
grundsätzlich
zulässig
.
Ausnahme
läßt
Gesetz
nur
bestimmte
Entscheidungen
Oberlandesgerichte
Staatsschutzstrafsachen
§
Abs.
Satz
.
Ausnahmefall
liegt
hier
.
außerordentliche
Beschwerde
gibt
BGHSt
.
Roggenbuck